SWISS storniert Flug wegen fehlendem Gutschein

Hallo an alle,

ich bin gerade etwas wütend über eine Fluggesellschaft und würde gerne wissen, ob sie sich nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich falsch benommen haben.

Habe voriges Jahr einen 100-Euro-Gutschein der Fluggesellschaft SWISS bekommen (wegen einer 5-stündigen Verspätung) und wollte ihn im Januar 2011 einlösen, um während der Faschingsferien mit meiner Familie zu verreisen. Ich habe Mitte Januar einen Flug für den 4. März für meine Frau und meine beiden Kinder gebucht (Wert: ca. 610 Euro). Lt. SWISS sollte ich den Gutschein nach Basel in ihre Zentrale schicken (was ich am selben Tag tat). Da SWISS die Gutscheineinlösung nicht gerade fördert (m.E. durch komplizierte Vorgehensweise eher erschwert), teilte man mir mit, dass meine Kreditkartenzahlung gestoppt und nach Erhalt des Gutscheins fortgesetzt würde. Dennoch erhielt ich am selben Tag Mitte Januar die E-Tickets.

Am 3. März (einen Tag vor dem Abflug!) erhielt ich um 16:30 Uhr einen Anruf, die Flugscheine seien nicht ausgestellt worden und ich solle eine Nummer anrufen. Da ich wegen eines verspäteten SWISS-Fluges erst abends nach Hause kam, rief ich gegen 20:30 Uhr in der Schweiz an. Man teilte mir mit, dass die Flüge storniert worden seien, weil der Gutschein nicht angekommen sei und meine Familie nicht reisen könne.

Nach langen und hitzigen Telefonaten erhielt ich am 4.3. vier Stunden vor Abflug die Zusage, dass die Tickets doch gebucht seien, der Gutschein aber nicht berücksichtigt werden könne.

Meine Frage nun: ist es rechtens, einen gebuchten, mit Kreditkartendaten hinterlegten Flug im Wert von über 600 Euro wegen des Nicht-Eintreffens eines Gutscheins im Wert von 100 Euro einen Tag vor Reisebeginn zu stornieren?

Für Auskünfte wäre ich dankbar. Für Rückfragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

Viele GRüße
Sapron

Hallo Sapron,

auf die Frage kann ich keine verbindliche Antwort geben. Man müsste sich durch die AGB’s der SWISS Air lesen und auch dort - so vermute ich - wird man keine ansatzweise helfende Aussage finden. Ich arbeite für einen Veranstalter und von daher weiss ich, dass Zahlungen nicht erst einen Tag vor Reisebeginn von der Buchhaltung bearbeitet werden. Außerdem wurden ja zuerst E-Tickets erstellt, die dann aus unerfindlichen Gründen storniert wurden. Vermutlich ist der Vorgang zur Klärung gegangen - vielleicht wußte der Bearbeiter nicht, wie der Gutschein mit der Restzahlung verbucht wird - und ist dort vergessen/verschlampt??? worden. Ob man rechtlich dagegen vorgehen kann, weiß ich nicht. Ich persönlich würde eine schriftliche Beschwerde an SWISS schicken mit der Bitte um Klärung und Stellungnahme. Wirkt manchmal Wunder. Viele Grüße Sarizani