bei meinen Schwiegereltern ist eine Sylvesterrakete durch das Plexiglasdach in den Wintergarten eingeschlagen. Das Dach hat ein Loch. Nun stellt sich die Frage welche oder ob eine Versicherung das bezahlt. Man könnte ein Element des Daches austauschen lassen. Da aufgrund des Alters des Daches (7Jahre), aber ein neues Element wahrscheinlich starke farbliche Abweichungen hat, wäre interessant zu wissen, ob die entsprechende Versicherung auch weitere Element bezahlt, um das Dach auch „optisch“ wieder herzustellen.
Vielen Dank für Eure Meinungen im voraus
Gruß
Mitch
diese Frage ist schwierig zu beantworten, da niemand den Vertrag kennt… bei einer Glasversicherung (siehe Cassiesmann) ist wohl alles in Butter, so oder so.
Bei der Gebäudeversicherung (ist der Wintergarten da generell mit drin !!!) könnte es über die Gefahr Feuer gehen, dort ist ja i. d. R. auch Expplosion mit drin… und per Definition würde ich diesen Sachverhalt hier zunächst mal bejahen.
Also: Schaden melden und Antwort/Ablehnung abwarten.
die Frage lässt sich ohen weitere Informationen nur tw. beantworten.
bei meinen Schwiegereltern ist eine Sylvesterrakete durch das
Plexiglasdach in den Wintergarten eingeschlagen. Das Dach hat
ein Loch.
Wie muss man sich den Schadenhergang vorstellen? Ist die besagte Rakete beim Herunterfallen in den Wintergarten eingeschlagen oder ist sie quasi vom Start weg „falsch“ geflogen? Oder wurden die Schwiegerleute gar Opfer von „friendly fire“?
Nun stellt sich die Frage welche oder ob eine
Versicherung das bezahlt.
Je nach Beantwortung der o.g. Fragen kommt neben der bereits in anderen Postings erwähnten Glasversicherung eine eventuelle Haftpflichtversicherung in Frage, wenn die Schwiegereltern durch eine fahrlässige Handlung eines Dritten (z.B. ungeeignete Raketen-Abschussrampe) geschädigt wurden.
Den eventuellen Eintritt der Gebäudeversicherung würde ich verneinen, da nicht die Explosion der Rakete den Schaden verursacht hat, sondern der Einschlag. Ein möglicher Ansatzpunkt wäre jedoch der „Absturz eines Flugkörpers“, der in vielen Bedingungswerken in unterschiedlichem Umfang mitversichert ist.
Man könnte ein Element des Daches
austauschen lassen. Da aufgrund des Alters des Daches
(7Jahre), aber ein neues Element wahrscheinlich starke
farbliche Abweichungen hat, wäre interessant zu wissen, ob die
entsprechende Versicherung auch weitere Element bezahlt, um
das Dach auch „optisch“ wieder herzustellen.
Nein, leider sind „ästhetische“ Gesichtspunkte in einem solchen Fall nicht versichert bzw. versicherbar.
Den eventuellen Eintritt der Gebäudeversicherung würde ich
verneinen, da nicht die Explosion der Rakete den Schaden
verursacht hat, sondern der Einschlag.
Hi Frank,
zumindest wenn die Rakete „direkt“ (also nicht auf der ballistischen Bahn, sondern auf dem kürzesten Weg => „Friendly Fire“) eingeschlagen ist, würde ich die Def. Explosion als erfüllt ansehen.
Bei Schüssen aus (echten) Gewehren oder Pistolen ist das jedenfalls so, was ich aus eigener Erfahrung weiß.
zumindest wenn die Rakete „direkt“ (also nicht auf der
ballistischen Bahn, sondern auf dem kürzesten Weg =>
„Friendly Fire“) eingeschlagen ist, würde ich die Def.
Explosion als erfüllt ansehen.
DAS meinte ich, als ich nach einer genaueren Schadenschilderung fragte: Jeder hat im Kopf eine andere Vorstellung vom möglichen Ablauf des Schadens - bis dann eine eindeutigere Schilderung folgt.
Sollte die Rakete i.d.T. direkt am Wintergarten explodiert sein UND das die eigentliche Schadenursache sein, dann sehe ich das genauso: dann sollte über die Feuer-Versicherung Schutz bestehen (Himmel hilf, dass jetzt kein Schaden-SB um die Ecke kommt und das mit Paragraph Schiess-mich-tot widerlegt.).
Bei Schüssen aus (echten) Gewehren oder Pistolen ist das
jedenfalls so, was ich aus eigener Erfahrung weiß.
Man lernt ja täglich dazu: Ist dann die Druckwelle als Explosion mitversichert oder auch der Einschlag des Projektils?? (weil eigentlich heißt´s doch bei Explosion von wegen „die plötzliche, abrupte Ausdehnung von Gasen“, oder?)
Viele Grüße (und noch einen Frohes-Neues-Jahr-Wunsch hinterher)
Frank Hackenbruch