Symbolisches Gehalt 1€ in der GmbH

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Angenommen wir haben eine GmbH. Sämtliche Gesellschaftsanteile befinden sich in der Hand verschiedener Mitglieder einer Familie. Einzigster beschäftigter der GmbH ist der Geschäftsführer, ebenfalls Gesellschafter und Mitglied der Familie. Er erhält monatlich einen symbolischen Euro sowie am Jahresende eine erfolgsabhängige Vergütung. Der Geschäftsführer ist Rentner.

Frage:
Können weitere Familienmitglieder für einen symbolischen Euro im Monat von der Gesellschaft beschäftigt werden? Wie sieht es da dann mit Steuer/Versicherung aus? (Die Familienmitglieder gehen alle noch parallel einem regulären Angestelltenverhältnis nach)

Beste Grüße
Sheldrick

Hallo,

du kannst sie selbstverständlich sowohl als Geschäftsführer (über Notar) oder als ganz normale Mitarbeiter für den symbolischen Euro beschäftigen. Allerdings frage ich mich, warum man das machen sollte? Desweiteren könnten Fragen vom Finanzamt kommen, die dann eventuell davon ausgehen, dass es sich hier nur um einen Fake handelt und die Leute höher (also schwarz) entlohnt werden.

gruß maboe

Hallo,

du kannst sie selbstverständlich sowohl als Geschäftsführer (über Notar) oder als ganz normale Mitarbeiter für den symbolischen Euro beschäftigen. Allerdings frage ich mich, warum man das machen sollte?

Frage ich mich auch. Verursacht nur mehr Arbeit. Und möglicherweise fallen dann noch Beiträge für die Berufsgenossenschaft und andere Vereine an.

Desweiteren könnten Fragen vom Finanzamt kommen, die dann eventuell davon ausgehen, dass es sich hier nur um einen Fake handelt und die Leute höher (also schwarz) entlohnt werden.

Und was würde das bringen? Die Leute würde sich dann als Teilhaber selbst bescheißen. Und wenn sie das Finanzamt bescheißen wollten, dann müßten sie sich dafür nicht erst für einen symbolischen Euro beschäftigen lassen. Das geht auch so. Außerdem müßte dafür die GmbH über Schwarzgeld verfügen, welches also völlig unabhängig vom Angestelltenstatus bestimmter Teilhaber beschafft werden müsste.

Grüße

du kannst sie selbstverständlich sowohl als Geschäftsführer
(über Notar) oder als ganz normale Mitarbeiter für den
symbolischen Euro beschäftigen. Allerdings frage ich mich,
warum man das machen sollte?

Liquiditätsschonung.

Desweiteren könnten Fragen vom
Finanzamt kommen, die dann eventuell davon ausgehen, dass es
sich hier nur um einen Fake handelt und die Leute höher (also
schwarz) entlohnt werden.

Was die Leute nicht als Gehalt bekommen, bekommen sie (da ja Gesellschafter) als Gewinnauszahlung. Denke nicht, dass das ein Problem ist…

Greetz
Sheldrick

Frage ich mich auch. Verursacht nur mehr Arbeit. Und
möglicherweise fallen dann noch Beiträge für die
Berufsgenossenschaft und andere Vereine an.

Stimmt, an die Berufsgenossenschaft hatte ich nicht gedacht. Das könnte in der Tat ein Problem sein!

Danke

Greetz
Sheldrick

Hallo,

Stimmt, an die Berufsgenossenschaft hatte ich nicht gedacht.
Das könnte in der Tat ein Problem sein!

So ist es. Da fällt in der Regel ein Mindestbetrag an, weiß aber gerade nicht, ob pro Unternehemn oder pro Angestellten. Möglicherweise wird man ab einer bestimmten MA-Zahl auch noch Zwangsmitglied in solchen Vereinen wie IHK oder Handwerkskammer. Zu allem Überfluss können auch noch in anderen Gesetzen und Verordnungen irgendwelche Aufwendungen lauern. Vielleicht muss man einen Frauenruheraum vorhalten oder Pausenräume und Toiletten etc. pp. All die Dinge eben, von denen der Arbeitnehmer im Normalfall nichts weiß, die aber dem AG neben der normalen Bezahlung auch noch eine Menge Geld kosten.

Grüße