Synchronsprechertätigkeit in der Werbung UST?

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, ob Synchronsprechertätigkeiten in der Werbung mit 7% oder 19% USt berechnet werden?..und nach werlchem § dieses geschieht?

Vielen Dank im Voruas!!

Sorry, da muss ich passen. Das ist eine Frage für einen guten Steuerberater (und in letzter Instanz für den BFH)

LG
Peter

wir hatten einen Synchronsprecher der als Kleinunternehmer gar keine USt berechnnet hat? Wie es bei anderen Firmen ist, kann ich leider nicht sagen.

Hallo
sorry, habe ich aber absolut keinen plan wie deies Leistungen besteuert werden.
Gruß Ronny

Das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, was der Synchronsprecher für einen Status hat, der beim Finanzamt gemeldet sein muss. Ist er z.B. als „Künstler“ anerkannt, was sich auch dadurch zeigt, dass er in die Künstlersozialkasse einbezahlt, dann werden es 7% sein oder er ist wegen geringer Umsätze sogar von der USt befreit.
Alles was nicht „künstlerisch“ anerkannt ist, muss mit 19% abgerechnet werden. Im Zweifel würde ich mit 19% abrechnen. Denn die Steuer muss ja an das Finanzamt abgeführt werden.

Viele Grüße
Polus
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Ich kann das leider nicht beantworten, aber jedes gute Tonstudio sollte das wissen. Rufe halt hier mal an, die sind wirklich groß und gut: http://www.studiofunk.de/#/home/

Viel Erfolg!

Guten Tag,

dass ich hier eine 19% Mehrwertsteuer vermute, wird nicht weiterhelfen. Das wäre eine Frage für den Steuerberater. Oder einfach mal im Finanzamt die USt-Stelle oder einen Betriebsprüfer des Finanzamtes anrufen und den fragen.

MfG
Uwe Küpper

Hallo,

die Höhe des Steuersatzes für bestimmte LuL werden im § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt.

M.E. also 19%.

Eine Verminderung nach Absatz 2 Nr. 7c sollte geprüft werden.

Das sagt Ihnen aber Ihr Steuerberater.

Gruß
FG