Bei uns in der Linguistik gibt’s das Wort „Ergänzung“ nicht
Das stimmt nicht. Der Terminus ›Ergänzung‹ wird insbesondere mit der Valenz- bzw. Dependenzgrammatik von Lucien Tesnière (1893–1954) in Verbindung gebracht; er ist eine (mäßig gelungene) deutsche Übersetzung des französischen ›actant‹. Es gibt obligatorische und fakultative Ergänzungen: Erstere sind grob mit dem äquivalent, was als ›Argument‹ bezeichnet wird, also Satzteile, die eine Leerstelle des Verbs füllen und in einer bestimmten Konstruktion nicht salva grammaticalitate weglassbar sind. Fakultative Ergänzungen sind auch Argumente, aber solche, die etwa in definiten Ellipsen entfallen können, also bei kontextueller Vorerwähntheit. Ein typisches Beispiel ist das Präpositionalobjekt von ›teilnehmen‹:
(1) Nimmst du an dem Ausflug teil? Ja, ich nehme Ø teil.
(2) Hilft Anna ihrem Bruder? Ja, sie hilft Ø.
(3) Kennt Peter diesen Professor? Ja, er kennt Ø.
Für ein syntaktisches Phänomen ist das eine schwammige semantische Unterscheidung; an den drei Sätzen sieht man, dass es eher eine Gradienz statt einer scharfen Trennlinie gibt (und man könnte sich fragen, welche Rolle da der Kasus spielt). Darüber hinaus fehlt dann noch die klare Abgrenzung zu umgangssprachlichen Konstruktionen, in denen auch das Subjekt weggelassen wird (›Komme später‹). Der ›Ergänzung‹ gegenübergestellt ist bei Tesnière jedenfalls die ›Angabe‹ (frz. ›circonstant‹), die man bisweilen auch ›Umstand‹ genannt hat und die mehr oder weniger dem ›Adjunkt‹ entspricht. Sie kann, anders als Ergänzungen, potenziell mit allen Verben kombiniert und eben auch in jedem Fall problemlos weggelassen werden.
Richtig ist, dass ›Ergänzung‹ und ›Angabe‹ als Begriffe von ›der Schulgrammatik‹ (schön, diese Generalisierungen) übernommen wurden – weil sie so einfach klingen und, was der bessere Grund wäre, weil ›Argument‹ und ›Adjunkt‹ durch aktuelle Syntaxtheorien belastet sind. Mit Valenzgrammatik dagegen arbeiten heute vergleichsweise wenige Linguisten.
Ein Subjekt (und damit, wenn ich’s recht verstehe, eine Ergänzung)
ist für einen deutschen Satz also nicht zwingend erforderlich.
Die Valenzgrammatik ist eine verbzentrierte Theorie, bei der es nicht besonders sinnvoll sein dürfte, über ›den deutschen Satz‹ zu generalisieren: Man kann nur feststellen, dass es Konstruktionen gibt, in denen Objekte (etwa mit intransitiven Verben) oder auch Subjekte (etwa Imperative oder unpersönliches Passiv) nicht obligatorisch sind.
Um zu dem Ausgangsposting zurückzukehren:
Ist „der Erdrinde“ ein Attributive Angabe oder eine Ergänzung im Nominativ?
Das ist eine attributive Angabe im Genitiv, die von keinem anderen Element syntaktisch verlangt wird.
Das finite Verb ist nicht gleich dem Prädikat. Das direkte Objekt gehört ebenfalls zum Prädikat.
Ja und nein. Eine finite Verbform ist das minimale, aber nicht zugleich das maximale Prädikat. Im Gegensatz zu beispielsweise Partikeln oder auch inkorporierten Nomina gehört das Objekt nach traditioneller Analyse – und die soll hier offensichtlich abgefragt werden – nicht zum Prädikat. Bei einem Satz wie ›Er nannte das Element Titan‹ haben wir also ein Prädikat ›nannte‹, das drei Ergänzungen benötigt: eine im Nominativ, nämlich das Subjekt ›er‹, und zwei im Akkusativ, nämlich das Objekt ›das Element‹ und das Prädikativ ›Titan‹, dem man seinen Kasus nicht ansieht.
Man spricht hier eher vom direkten Objekt.
Nicht in diesem Fall. Die Begriffe ›direktes Objekt‹ und ›indirektes Objekt‹ sind in der Regel nur dann angebracht, wenn in einem Satz beides an der Oberfläche vorkommt; sie sind, wie man sich denken kann, vor allem semantisch motiviert und sollen das direkt in die Handlung involvierte Objekt von dem nur mittelbar beteiligten differenzieren. Das ist alles andere als eine unproblematische Herangehensweise, aber wenn man ihr terminologisch folgt, ist die Verwendung als Begriffspaar wohl die sinnvollste. Durch welche Kasus diese Objekte realisiert werden, ist eine ganz andere Frage – auch wenn das im Deutschen recht vorhersagbar ist.
Gruß
Christopher