ich brauche unbedingt hilfe!!
in meinen prüfungsschwerpunkten für wirtschaft steht „systematik der einkommenssteuer“. was bedeutet das?
mfg biene
Hi !
Im § 2 des Einkommensteuergesetzes findet sich allgemein gesagt die Systematik, also das Berechnungsschema der Einkommensteuer:
Dort findet man daher folgendes:
- Ermittlung der Einkünfte (7 Einkunftsarten)
- Addition der Einzelbeträge = Summe der Einkünfte
- Abzug einiger persönl. Freibeträge = Gesamtbetrag der Einkünfte
- Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (zur Reihenfolge siehe auch R 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) = Einkommen
- Berücksichtigung der Kinder = zu versteuerndes Einkommen
- auf dieses wird der Steuersatz angewendet und man erhält die tarifliche Einkommensteuer
Das ist der üblicherweise von den steuerlichen Experten verstandene Kontext der „Systematik der Einkommensteuer“. In einigen Lehrbüchern wird von der eigentlichen Bezeichnung abweichend aber auch nur die „Systematik der Rechtsquellen, in den einkommensteuerliche Normen zu finden sind“ mit Systematik bezeichnet. Im Einzelnen darf die folgende Reihenfolge wohl als allgemein anerkannt gelten, auch wenn in bestimmten EInzelpunkten mal ausnahmsweise etwas Anderes gelten kann:
- Internationales Recht (Doppelbesteuerungsabkommen, Urteile des EuGH) gem. § 2 AO
- Einkommensteuergesetz
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise
- Urteile (im Wesentlichen: Bundesfinanzhof, Finanzgerichte zum Teil aber auch die Gerichte der anderen Rechtsgebiete)
- Schreiben (Schreiben des Bundesfinanzministers, der Landesfinanzminister oder der Oberfinanzdirektionen)
- Kommentare (diese werden zwar eigentlich nicht mehr zu den Rechtsquellen im engeren Sinne gezählt, da sich aber in diesen auch Auslegungen bestimmter Paragrafen finden, kann man sie zu den Rechtsquellen im weiteren Sinne zählen)
- Sonstige Fachliteratur (Fachzeitschriften, Bücher,…)
BARUL76