Hallöchen,
im Dezember hatte ich ein nettes Telefonat mit einem Herrn von der Telekom.
Damals war ich stolzer Besitzer von T-DSL 2000.
Im Telefonat wurde mir T-DSL 6000 für den gleichen Preis -5€ angeboten.
Einziger Haken: die Mindestlaufzeit beginnt von neuem.
Nach der Vertragsänderung stellte ich fest, dass meine Bandbreite unverändert bei maximal 2000k downstream blieb, sogar auf der offiziellen DSL-Verfügbarkeitsseite wird 2000k als maximale Verfügbarkeit ausgewiesen.
Jetzt wollte ich kündigen, mit der Begründung, dass ich für eine Leistung bezahle, die ich nicht in Anspruch nehmen kann, da sie nicht zur Verfügung gestellt wird.
Aa…ber: es kam ein Schreiben zurück, in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass DSL-6000 „BIS ZU“ 6000k bedeutet, und dass man halt nicht überall gewährleisten kann, dass der Kunde auch so viel kriegt und somit meine Kündigung abgelehnt wird.
Jetzt habe ich in den AGB nachgesehen, da steht tatsächlich drin, dass die Telekom sich das Recht vorbehält, auch mal nur 2k oder weniger zur Verfügung zu stellen, wenn die Leitungen es nicht hergeben.
Darf die Telekom sowas so einfach machen?
Insbesondere: was soll man als Kunde von einem angeblichen Upgrade-Angebot halten, welches faktisch keine Änderung bewirkt, allerdings eine Vertrageverlägerung initiiert hat?
Danke und Gruss,
Michael