Szenario

erbschaft einer immobilie - - selbst immer genutzt.
wer bestimmt den wert?
erbschafststeuer?
wie bezahlen?
gruss
khs

hi,
das ist alles gesetzlich geregelt, aber ich weiß nicht
wie zur Zeit.
Worauf ich Dich aufmerksam machen will, weil es mich
auch ins Schleudern gebracht hat: Es kann sein, daß die
Kosten der Testamenteröffnung, Erteilung des Erbscheins
etc., also reine Verwaltungsgebühren, einen sehr erheblichen
Teil der Kosten für den Erbgang ausmachen. In meinem Fall
waren sie eineinhalbmal so hoch wie die Erbschaftssteuer.
Auskunft gibt, meist widerwillig, das Nachlaßgericht.
Viel Glück!
cu
scope

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Hallo Karl-Heinz,

erbschaft einer immobilie - - selbst immer genutzt.
wer bestimmt den wert?
erbschafststeuer?

Für die ErbSt gilt § 12 ErbStG. Dort steht im Absatz 3, daß Grundbesitz gemäß § 19 BewG mit dem Grundbesitzwert, der nach dem Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer festgestellt wird, anzusetzen ist.
Bebaute Grundstücke werden hiernach gemäß § 146 BewG bewertet.
Grob sieht das so aus:
Kaltmiete im Durchschnitt der letzten 3 Jahre oder ortsübliche Miete (bei Eigennutzung) x 12,5 = ZW1
ZW1 - 0,5% v. ZW1 für jedes Jahr seit Bezugsfertigkeit (max. 25%)= ZW2
ZW2 + 20% von ZW2 bei nicht mehr als 2 Wohnungen und ausschließlich zu Wohnzwecken dienend = Grundstückswert

Der Grundstückswert darf nicht niedriger sein, als der Wert des Grund und boden.
Der Stpfl. kann einen niedrigeren Wert nachweisen (Sachverständigengutachten)

Die Bewertung nimmt das FA vor, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Du Brauchst sie „nur noch“ zu prüfen.

wie bezahlen?

Sorry, diese Frage kann ich Dir nicht ernsthaft beantworten.

MfG
Undine