Szintigrafie Kosten werden von der KK nicht übernommen

2001 mußte ich mich wegen einer Entzündung einer Szintigrafie unterziehen.
Dabei wurde festgestellt dass in meinem rechten Knie immer noch eine Entzündung ist.
Die OP Methode für das künstliche Knie Gelenk wurde dann abgeändert.
Leider weigert sich die Krankenkasse bis Heute mir die 360€ zu erstatten die ich zahlen mußte.
Ich hatte vom Arzt einen Überweisungsschein zur Szintigrafie.
Wer kenn ähnliche Fälle?
Wer kennt einen Link?
Wer kennt ein Gerichts Urteil?
Wer kennt die Abrechnungsnummer 17310 oder 17311 gild die auch für 2001?

Bitte lasst mir alles zukommen damit ich zu meinem Geld komme, ich lebe nur von einer kleinen Rente.
Danke für die Hilfe,
liebe Grüße

Reinhold

weitergehende Fragen
Hallo,

bist du privat versichert ? Oder warum musstest du in Vorleistung gehen?

Welche Begründung nennt die Kasse dafür??

Hatte der Arzt eine Kassenzulassung?

lg

Brenna

Hallo, Reinhold,
leider kann ich zu dem Thema kaum etwas sagen. Allerdings las ich kürzlich den Satz: Die Kosten der Untersuchung übernimmt nach einer Verordnung die Gesetzliche Krankenkasse (GKV).
Lag eine solche Verordnung vor, sollten Sie auf der Erstattung bestehen, notfalls gerichtlich.

Mit freundlichem Gruß
Horst

Hallo,
ich bin in der gesetzlichen KK der mhplus BKK, der Arzt hatte eine Kassenzulassung.
Die Überweisung war ein ganz normales Dokument von einem zugelassenen Arzt.
Eine Begründung hat die KK bis Heute nicht genannt.

Mir bleibt nichts andres überig um den Fall vor Gericht zu bringen.

Danke Euch allen für die Hilfe,
mlG
Reinhold

  1. Frage: Wenn gesetzliche Krankenversicherung besteht und der überweisende Arzt und der Nuklearmediziner, der die Szintigrafie gemacht hat, eine Kassenzulassung haben, warum wurde überhaupt an den Arzt irgendetwas gezahlt?

  2. Und die Untersuchung war 2001? Wieso die lange Zeitspanne zu Klärung?

  3. Es wurden vom Arzt die 17310 und die 17311 für EINE Untersuchung in Rechnung gestellt?

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Hi, bevor Du gerichtliche Schritte unternimmst, wende Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde:
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse…
und dann wechsle die Krankenkasse.
MfG ramses90

Hallo,

die fragliche Leistung soll 2001 erbracht worden sein? Zum Euro-Preis? Den Euro gibt es ab 2002. 360 € für eine Leistung, die heute noch nicht mal 50 € kostet?

Ihre Angaben erscheinen etwas unklar, um nicht zu sagen etwas suspekt. Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung verweigert, ergeht ein begründeter Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung! Das weiss sogar eine kleine BKK.

Wenn aufgrund einer Kassenüberweisung trotzdem eine Privatrechnung erstellt wurde, dann müssten Sie vorher darüber informiert worden sein.

Hier scheint etwas nicht zu stimmen. Sie sollten uns einige Präzisierungen anbieten, dann können wir uns weiter unterhalten.

Gruß Ev22853

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