Ärger mit T-Com:
meine Freundin zieht zu mir und wir haben ihren Festnetzanschluss gekündigt. Im T-Punkt sagte man uns, dies sein ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigungsbestätigung benannte allerdings erst ein Datum im Oktober 2011.
Bei mir ist bereits ein Telefonanschluss mit DSL (1und1) vorhanden, so dass der T-Com Anschluß nicht mehr benötigt wird.
Wie kommen wir nun aus dem überflüssigen T-Com-Vertrag raus? Es kann doch nicht sein, dass wir für einen Vertrag bezahlen, der nicht mehr besteht. Wenn der Nachfolgemieter einen eigenen Vertrag beantragt, bestehen dann 2 Verträge für die gleiche Wohnung; kassiert T-Com dann doppelt?
meine Freundin zieht zu mir und wir haben ihren
Festnetzanschluss gekündigt. Im T-Punkt sagte man uns, dies
sein ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Falschberatung ergibt ebensowenig ein Sonderkündigungsrecht wie Umzug zu einem Standort mit 1und1-Anschluss.
Es kann doch nicht sein, dass wir für einen Vertrag bezahlen,
der nicht mehr besteht.
Warum sollte der Vertrag nicht mehr bestehen??? Deine Freundin hat den Vertrag doch mit der entsprechenden Vertragslaufzeit für den entsprechenden Standort abgeschlossen. Warum sollte die Telekom nicht auf die Einhaltung bestehen?
Wenn der Nachfolgemieter einen eigenen Vertrag beantragt, bestehen
dann 2 Verträge für die gleiche Wohnung; kassiert T-Com dann doppelt?
Wenn der Nachmieter einen Vertrag bei 1und1 macht, nicht
man sollte, wenn man eine kompetente Aussage eines Verkäufers (branchenunabhängig) erwartet, ihm auch alle Einzelheiten und Umstände nennen, die von Bedeutung sein könnten.
Natürlich hast du ein Sonderkündigungsrecht bei der Telekom, wenn zwei Anschlüsse zusammenziehen. Hab das selber für meinen Schwager erfolgreich durchgeboxt. Der KO Punkt für dich ist aber, dass es zwei Telekom Anschlüsse sein müssen, die zusammenziehen. Und nicht einer bei der Telekom und einer bei 1&1.
Es wäre sogar möglich, zwei DSL Anschlüsse zu einem reinen Telefonanschluss mit Flatrate zusammenzufassen, aber eben rein Telekom.