Hallo Albert,
der Unterschied ist der, das beim Carnet ATA nur VORÜBERGEHEND Waren ausgeführt werden, z.B. Messen und Ausstellungen, Vorlage bei Warenmustern aber auch um Berufsausrüstung mitzunehmen.
Damit kannst Du, wie Du sicherlich weißt, die Ein- und Ausfuhrformalitäten im Bestimmungsland und vor allem die Hinterlegung der Zollbürgschaft erleichtern, wenn man sich bei von seiner Industrie-und Handelskammer ein Carnet ATA besorgt.
Dieses Passierscheinheft ist ein Bürgschein der kammerorganisationen weltweit, das den Inhaber berechtigt, waren in ein Drittland ohne Zollhinterlegung bzw. weitere Zollformalitätenzu verbringen.
Es berechtigt ihn, die waren ein jahr lang im Ausland zu belassen, es sei denn, die ausländischen Behörden setzen eine kürzere Frist.
Die Ausstellung eines solchen Carnet ist mit einer reihe banktechnischer Prüfungen verbunden, also Kontakt mit einem Fachmann -Spedition oder IHK- aufnehmen.
Aber das war Dir ja klar, oder
)??
Gruß von einem Internationalen Spediteur
Karl-Heinz
super erklärt!!
Und was ist ein Carnet ATA ? Ich meine es nicht,um Dich zu
testen,
wir fuhren bis vor kurzem noch Messegüter mit ATA.
Mich würde mal interesieren,wie die Vereinbarung beim Carnet
ATA
beschrieben ist.
Gruß Albert