Hallo an alle
Hab mal ne Frage.Hab den Telefonanbieter gewechselt und bin von der T-COM zu Netcologne gegangen.Netcologne hat unseren Telefonanschluß (ISDN) gekündigt und wir den bei T-Online.Der Vertrag mit 1 Jahr Mindestlaufzeit bei T-Online läuft am 6.7.06 aus.Der bei T-Com wurde zum 1.4 gekündigt.Jetzt bekommen wir von der T-Com auf einmal eine Rechnung,wo wir für einen Monat T-Online Gebühren zahlen sollen (das ist klar) und noch den ISDN-Anschluß von T-Com.
Ist das Rechtens???
Sind doch,wie sie immer betonen zwei verschieden Firmen.Oder will T-com noch die zwei Monate mitverdienen.
Und warum muß ich für eine Leistung zahlen,die nicht mehr vorhanden und vor allen Dingen,garnicht mehr nutzbar ist.Wie gesagt Anschluß wurde gekündigt und Rufnummern mit übernommen.NTBA ist auch ein anderer als der von der T-Com.
Wer kennt sich aus??
Vielen Dank im vorraus.
Gruß
Peter
Hallo,
Hab mal ne Frage.Hab den Telefonanbieter gewechselt und bin
von der T-COM zu Netcologne gegangen.Netcologne hat unseren
Telefonanschluß (ISDN) gekündigt und wir den bei T-Online.Der
Vertrag mit 1 Jahr Mindestlaufzeit bei T-Online läuft am
6.7.06 aus.Der bei T-Com wurde zum 1.4 gekündigt.Jetzt
bekommen wir von der T-Com auf einmal eine Rechnung,wo wir für
einen Monat T-Online Gebühren zahlen sollen (das ist klar) und
noch den ISDN-Anschluß von T-Com.
Ist das Rechtens???
Vermutlich sind es reine Volumen-Kosten, d. h. Gesprächsgebühren im März. Oder werden auch Grundgebühren erhoben? Hast Du eine Kündigungsbestätigung von der TCom erhalten oder berufst Du Dich auf eine Aussage von NetCologne?
Gruß,
SylviaM
Hi
Ne keine Volumenkosten oder sonstiges.Sie stellen T-DSL1000 am ISDN als monatlichn Beitrag in Rechnung für eine Rufnummer,die mit nach Netcologne genommen wurde.Auf der Kündigungsbestätigung stehen die mitnahme de Rufnummern.Wegfall des Anschlußes.Wegfall Überlassung von T-DSL.Wie können die dann auf einmal ISDN wieder in Rechnung stellen??
Und ganz oben steht dann der Text
wir bedauern Ihren Entschluss,Ihre Telefon/ISDN-Anschluss bei uns zu kündigen.Der gekündigte Vertrag über die nachstehenden Leistungen endet zum Termin der tatsächlichen Schaltung Ihres Anschlußes bei dem aufnehmenden Teilnehmernetzbetreiber.
Gibt doppelte verneinung wieder ein ja???
Ich glaub ich sollte mal zu einem Anwalt.
Gruß
Peter
Hallo,
Ne keine Volumenkosten oder sonstiges.Sie stellen T-DSL1000 am
ISDN als monatlichn Beitrag in Rechnung für eine Rufnummer,die
mit nach Netcologne genommen wurde.
Wurde denn die T-DSL-Überlassung fristgerecht gekündigt? T-DSL ist weder an den ISDN-Anschluß, noch an den T-Online-Tarif gekoppelt. Wenn ja, zu wann greift denn die Kündigung vom T-DSL 1000? Der Termin sollte doch auf der Kündigungsbestätigung stehen.
Also stellt die T-Com keine ISDN-Gebühren in Rechnung, sondern lediglich die DSL-Überlassung. Und das sind zwei Paar Schuhe! Auch wenn sie sich hierbei auf ISDN-Rufnummern beziehen, die zu Netcologne umgezogen wurden.
Gruß,
SylviaM
Hallo SylviaM
T-DSL ist fristgerecht zum 3.7 gekündigt,das hab ich auch schriftlich hier.Da war dann auch schon ein hin und her,weil bei T-Online der eine dieses und der andere jenes sagt.Da hab ich dann gesagt,die 3 Moante kannst du noch verschmerzen.Die Kündigung des Telefonanschlußes hat dann Netcologne in die Wege geleitet,zum 1.4.Wir bekamen ein Kündigungsschreiben der T-Com,wo Überlassung von T-DSL mit wegfall gekennzeichnet ist.Also muß ich doch von ausgehen können,das der komplette Abschluß T-Com gekündigt ist.T-Online ist ja eine eigenständige Firma.Jetzt im Mai bekomme ich eine T-Com Rechnung wo sie T-DSL1000 am T-ISDN mit 14,64 Monatsbeitrag für 01.05 bis 31.05 abgebucht wird.
Meine Partnerin hat daraufhin kurz die Hotline angerufen und gefragt,was da Sache wäre.Sie bekam die Auskunft,das ja DSL nicht ohne ISDN möglich wäre und sie solange DSL bei T-Online läuft die Leitung freihalten müßten.
Außerdem frage ich mich,wie die T-Com einfach abbuchen kann,wenn zum 1.4 der Anschluß bei Ihnen gekündigt ist.Erlischt nicht auch die Einzugsermächtigung??
Gruß
Peter
Hallo Peter,
T-DSL ist fristgerecht zum 3.7 gekündigt,das hab ich auch
schriftlich hier.Da war dann auch schon ein hin und her,weil
bei T-Online der eine dieses und der andere jenes sagt.
T-DSL hat nichts mit T-Online zu tun!
Da hab
ich dann gesagt,die 3 Moante kannst du noch verschmerzen.Die
Kündigung des Telefonanschlußes hat dann Netcologne in die
Wege geleitet,zum 1.4.Wir bekamen ein Kündigungsschreiben der
T-Com,wo Überlassung von T-DSL mit wegfall gekennzeichnet
ist.Also muß ich doch von ausgehen können,das der komplette
Abschluß T-Com gekündigt ist.T-Online ist ja eine
eigenständige Firma.Jetzt im Mai bekomme ich eine T-Com
Rechnung wo sie T-DSL1000 am T-ISDN mit 14,64 Monatsbeitrag
für 01.05 bis 31.05 abgebucht wird.
Ich glaube, hier wird einiges durcheinander geschmissen. Fakt ist, Du hast (hattest) 3 Leistungen beauftragt. 1. ISDN (bei T-Com), 2. T-DSL (bei T-Com), 3. T-Online-Tarif (bei T-Online). ISDN wurde durch Netcologne gekündigt, und wohl auch T-DSL. T-Online wurde von Dir gekündigt. Bei allen Leistungen gibt es Kündigungsfristen. Da ich davon ausgehe, daß damals T-DSL und T-Online gleichzeitig beauftragt wurden, kann es auch durchaus sein, daß beide die gleichen Laufzeiten und somit auch Kündigungsfristen haben, sprich bis 07/06.
Meine Partnerin hat daraufhin kurz die Hotline angerufen und
gefragt,was da Sache wäre.Sie bekam die Auskunft,das ja DSL
nicht ohne ISDN möglich wäre und sie solange DSL bei T-Online
läuft die Leitung freihalten müßten.
Das ist Blödsinn. Außerdem hat DSL NICHTS mit T-Online zu tun!
Dein Vertrag für DSL und T-Online läuft noch bis 07/06 und solange mußt Du halt die anteiligen Gebühren zahlen!
Außerdem frage ich mich,wie die T-Com einfach abbuchen
kann,wenn zum 1.4 der Anschluß bei Ihnen gekündigt
ist.Erlischt nicht auch die Einzugsermächtigung??
Verstehe ich nicht, Du sagst doch selber, daß zwei Leistungen (DSL und T-Online) noch laufen, wieso sollte dann T-Com nicht weiter abbuchen? Außerdem erlischt eine Einzugsermächtigung nicht automatisch, sondern man muß sie widerrufen. Aber viele Firmen (wie auch die T-Com) tätigen nach Ablauf eines Vertrages keine Abbuchungen mehr.
Bring bitte Licht in das WirrWarr! Und schmeiße die jeweiligen Leistungen nicht in fremde Töpfe!
Gruß,
SylviaM