Hi Leute, ich bin seit einiger Zeit bei 1&1 bin aber immernoch gleichzeiti bei T-Online, nun möchte ich endlich T-Online kündigen. Kann mir mal jemand schreiben der auch bei T-Online gekündigt hat, meine Frage ist eigentlich nur, reicht ein E-Mail oder wie ist die adresse wo man den Brief hinschicken mus.
Buchbinder Wanninger…
Hi Clemens
Kündigungen bedürfen im Normalfall der schriftform…
Also:
Versuch, nach Erhalt von DSL den vorher bestehenden Tarif zu kündigen (lief auf einen anderen Anschluß)
Brief an T-Online… (Reaktion null)
Einschreiben an T-Online… (Reaktion null)
nachdem auf der Telefonrechnung der Telekomiker immer noch dieser Tarif erschien,
Anruf bei T-Online
5 mal weiterverbunden
dann
Originalzitat:
„Ja, aber sie brauchen doch einen Internetzugang“
„JA, aber der läuft jetzt über eine andere Nummer“
„Wie denn das“
SEHR beherrscht: „Haben sie schon mal was von einer ISDN-Anlage gehört???“
Wir warten derzeit auf die Kostenrückerstattung, mal schauen, wieviel da kommt.
Also, schick ne mail, ein Einschreiben UND ruf eine Woche später dort gleich noch an…
Hallo Mike,
irgendwie versteh ich nicht was die Dame da am Telefon nicht verstanden hat, was hat ISDN mit T-Online zu tun ich möchte ja nicht mein Telefonanschluss kündigen, sondern habe nur den anbieter gewechselt.
Gruß Clemens
irgendwie versteh ich nicht was die Dame da am Telefon nicht
verstanden hat, was hat ISDN mit T-Online zu tun ich möchte ja
nicht mein Telefonanschluss kündigen, sondern habe nur den
anbieter gewechselt.
hi Clemens…
Glaubst Du ICH habe das verstanden…
Aber wenn die bei T-Offline mal denken, dann wirds richtig gefährlich. *g*
Na ja, Kafka lässt grüßen.
bin auch inzwischen bei 1&1, weil bei uns in der Straße schlagartig DSL möglich wurde. Hatte T-online Surftime Vertrag mit 6 Tagen Kündigungsfrist. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen, Du darfst dann Deinen T-online account nicht mehr nutzen, sowie wieder neuer Umsatz gemacht wird, läuft die Kündigungsfrist neu an. Bitte in Deiner Kündigung um kurze Bestätigung (normaler Brief ohne Einschreiben).
Wundere Dich nicht, wenn dann sogar einen Monat nach Ablauf der Kündigungsfrist noch abgebucht wird. Das liegt daran, daß man für die ausgesprochene Kündigung noch 28 Tage Widerrufsrecht hat. Die wartet T-online erst mal ab. Wurde die Kündigung nicht widerrufen, werden überzahlte Beträge anstandslos zurückgebucht.
Wenn man so eine Kündigung hinter sich hat, weiß man, wie der Hase läuft. Damal hab ich nen ganz schönen Hals geschoben, weil ich dachte die machen „langes Wasser“.
Gruß Easy
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