T-Shirt Testphase / Gewerbeschein

Hallo alle miteinander!

Folgendes…
Ich bin seid einiger Zeit freiberuflicher allround Grafiker.
Ich arbeite auf Basis der „Kleinunternehmerregelung“ ohne Gewerbeschein.

Mit meiner Lebensgefährtin betreibe ich vorerst nebenher ein kleines „Label“ mit mehr oder weniger ausgeflippten T-Shirt Prints.
Wir arbeiten ausschließlich mit Flex und haben auch eine gute technische Ausstattung. Jeder der mit Flex arbeitet weiss, das dass Zeug nie wieder abgeht.
Da unsere Verarbeitungsqualität auch stimmt, kommeni m Bekannten- und Freundeskreis unsere Sachen sehr gut an, daher wollten wir mal testen ob wir auf dem „Markt“ Chancen haben und unsere Shirt´s bei Ebay anbieten.

Lange Rede, kurzer Sinn…:smile:
Muss ich mir jetzt unbedingt einen Gewerbeschein holen?
Ich wollte in der „Testphase“ nicht mehr als 10, wenns gut läuft 30 Shirt´s in dem Mann bringen und dann entscheiden ob´s was ernsthaftes wird oder nicht.
Da ich ja als Grafiker keinen Handel treibe und mit der Kleinunternehmerregelung arbeite, brauch ich ja eigentlich vorerst keinen.

Also, falls jemand Erfahrungen hat und mir sagen kann ob ich mich auf dünnes Eis wage…büdde melden!

Danke schon jetzt!

Grüsse, Tom

Hallo …

Sie sind Freiberufler, nehmen für sich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und möchten nun T-Shirts bedrucken… richtig?

Die Frage geht dahin, ob man für einen Testverkauf der T-Shirts unbedingt ein Gewerbe anmelden muss.

Muss man nicht, solange der T-Shirt-Verkauf so etwas wie ein Nebengeschäft darstellt, d.h. wenn ein Kunde aus dem Grafik-Bereich, dem Sie mal ein Logo gemacht haben, nun 10 T-Shirts mit eben diesem Logo bei Ihnen bestellt.

Wenn es vom Umfang her größer wird, dann sollte man ein Gewerbe anmelden, schon allein um sich nicht durch die Vermischung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit für die Gewerbesteuer zu verseuchen.

MfG
BEBOUB