Tabak an Minderjährige Welche Strafe ?

Wenn ein 18 jähriger seiner minderjährigen Freundin Zigaretten gibt und von der Polizei erwischt wird welche Strafe hat er zu erwarten ?

Ich danke schonmal im vorraus für die Antworten :smile:

Hallo,

Wenn ein 18 jähriger seiner minderjährigen Freundin Zigaretten

was genau heißt hier ‚minderjährig‘?
Gruß
loderunner

Btw., ein wenig Höflichkeit wie zum Beispiel ein ‚Hallo‘ oben und etwas ähnliches wie ‚Gruß …‘ unten hebt die Wahrscheinlichkeit für zielführende Antworten.

Moin danke erstmal für die Antwort !
Das ist so gemeint wenn seine Freundin keine 18 ist und noch laut Gesetz keine Tabak waren besitzen darf.

Das ist so gemeint wenn seine Freundin keine 18 ist und noch
laut Gesetz keine Tabak waren besitzen darf.

Dieses Gesetz gibt es so (in D) nicht. Lies:http://dejure.org/gesetze/JuSchG/10.html
Und dazu passend: http://dejure.org/gesetze/JuSchG/28.html

Danke für die Antwort !
Also angenommen die Polizei hätte der Freundin den Tabak weggenommen und ihm dem Freund gesagt er bekommt eine Anzeige weil er ihr den Tabak besorgt hat welche Strafe hat er zu erwarten ? Weil wenn in das richtig verstanden hab aus deinen links ist das eine Ordnungswidrigkeit dar? Ich habe dazu in der Suchmaschine nichts gefunden.

Hallo,

Also angenommen die Polizei hätte der Freundin den Tabak
weggenommen und ihm dem Freund gesagt er bekommt eine Anzeige
weil er ihr den Tabak besorgt hat welche Strafe hat er zu
erwarten ?

im zweiten Link (http://dejure.org/gesetze/JuSchG/28.html) findet man in Abs1 Satz12:
„12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,“. Aber dieser Absatz gilt erst mal nur für Gewerbetreibende und Veranstalter (siehe erster Satz in diesem Absatz). Zusätzlich findet man aber noch in Absatz 4: „(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren…“, was hier ja zutrifft, „…ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12,…“ und das trifft imho ebenfalls zu.
Dann ergibt sich aus Absatz 5 „(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“
Die Höchststrafe wird hier aber mit ziemlicher Sicherheit nicht eintreten, da muss schon mehr passieren. Aber ich bin kein Staatsanwalt oder Richter, zudem habe ich da auch keine Erfahrungen mit, sorry. Da hilft wohl nur abwarten. Und ggf. mit demjenigen Kontakt aufnehmen, von dem der ‚nette Brief‘ dann kommt.

Viel Glück!

Gruß
loderunner (der froh ist, diese bekloppte Sucht hinter sich gelassen zu haben)

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