Tabak Einfuhr innerhalb EU

Hallo,

ich habe jetzt schon mehrere Zoll Seiten gelesen, aber wollte nochmal auf Nummer sicher gehen.

Ich habe vor von Luxemburg nach Deutschland und danach von Deutschland nach GB Tabak und Zigaretten einzufuehren.

Ich finde leider verschiedene Angaben ueber Einfuhrmengen.

Auf manchen Seiten heisst es 1 kg Tabak 800 Zigaretten und auf andern Seiten heisst es 3 kg Tabak 3200 Zigaretten.

Welcher Wert ist nun richtig?
Steht ein „und“ oder ein „oder“ zwischen den Angaben? Und wenn ich nur en halbes Kilo oder nur 1,5 kg Tabak mitnehme wieviel Zigaretten darf ich dann noch mitnehmen?
Das ganze ist gesetz dem Fall Eigenverbrauch. Zaehlt Eigenverbrauch auch wenn ich es einem Freund mitbringe?

DANKE!!!

Melanie

Hiho,

hier stehts verbindlich: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…

bye
Rolf

und/oder?
Hi Rolf,

ich verstehs immer noch nicht so ganz.
Bsp: Tabakwaren:
800 Zigaretten und/oder
1kg Tabak

Gruß, Joe
noch28tagebismexiko

Moin

„oder“ http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr…

noch28tagebismexiko

Ich weiss, ich weiss

Rolf

Nachweis privater Zweck?
Hallo Rolf!

Die dort angegebenen Mengen darf man also ohne Weiteres einführen.
was ich allerdings nicht ganz nachvollziehen kann ist folgende Passage:

„Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.“

Wie bitte soll man nachweisen, dass man die Zigis selbst rauchen wird?
Ich sehe lediglich die Möglichkeit im nachhinein die Stummel als „Rauchnachweis“ beim Zoll abzugeben :wink:

Grüsse
hastdunichtgeraucht ähh -gesehn

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