irgendwo las ich, dass 2006 letztmalig die Tabaksteuer an die GKV gehen soll oder zumindest ein großer Teil. Danach offenbar nicht mehr. Warum nicht?
Diese Steuer wurde doch gerade auch deswegen erhöht, um damit versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Außerdem ist es versicherungsmathematisch nur logisch, wenn Personen mit einem deutlich erhöhten Krankheitsrisiko mehr für die Versicherung bezahlen.
irgendwo las ich, dass 2006 letztmalig die Tabaksteuer an die
GKV gehen soll oder zumindest ein großer Teil. Danach offenbar
nicht mehr. Warum nicht?
dieses war der Werbeblock, wir kommen nun wieder zum Programm. Steuern sind niemals zweckgebunden. Der Gesetzgeber ist so frei, seine Ausgaben dahin zu lenken, wo sie in seinem Sinne Gutes tun. Eine Festlegung des Verwendungszweckes gilt immer nur, bis die Wahl vorbei ist, dann schlagen wieder die Sachzwänge zu.
Diese Steuer wurde doch gerade auch deswegen erhöht, um damit
versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren.
Welcher Art wären diese Leistungen?
Außerdem ist es versicherungsmathematisch nur logisch, wenn
Personen mit einem deutlich erhöhten Krankheitsrisiko mehr
für die Versicherung bezahlen.
Mag sein, aber was hat das mit der Tabaksteuer zu tun?
Außerdem ist es versicherungsmathematisch nur logisch, wenn
Personen mit einem deutlich erhöhten Krankheitsrisiko mehr
für die Versicherung bezahlen.
Mag sein, aber was hat das mit der Tabaksteuer zu tun?
Tag,
Raucher = mehr Krankheitskosten = Risikoprämie auf den Konsum des die Krankheit verursachenden Gutes = Tabaksteuer => fließt der KV zu. Ganz einfach, oder?
Raucher = mehr Krankheitskosten = Risikoprämie auf den Konsum
des die Krankheit verursachenden Gutes = Tabaksteuer =>
fließt der KV zu. Ganz einfach, oder?
das ist alles richtig.
AAAAAABER:
In der Abgabenordnung (§ 3 AO) sind die Steuern in Deutschland definiert als:
Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Gebietskörperschaften Bund, Land, Gemeinde) zum Zwecke der Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Steuren sind nicht zweckgebunden , daher wurde die Tabaksteuer noch nie direkt an die Krankenkassen weitergeleitet.
Raucher = mehr Krankheitskosten = Risikoprämie auf den Konsum
des die Krankheit verursachenden Gutes
über die Kosten, die Raucher verursachen oder der Gemeinschaft wegen frühzeitigen Ablebens ersparen, ist schon genug gestritten worden. Über die Wirkung von Risikoprämien auch, das fangen wir hier nicht nochmal an.
= Tabaksteuer => fließt der KV zu.
Diesen Irrglauben hat Tinchen sehr schön widerlegt. Meine Aufklärung, wer die Hoheit über Steuern ausübt, hat Dich wohl nicht beeindruckt.