Tabelle Bewerbungsbemühungen 2 Tage zu spät

Hallo,

ein Mann bezieh zurzeit ALG1. In der Wiedereingliederungsvereinbarung steht drin, dass er am 14. eines Monats eine Tabelle mit meinen Bewerbungsbemühungen abgeben muss. Das hat er auch immer getan. Diesen Monat hat er es vor lauter Krankheit seiner Frau und des Babys vergessen - bis heute.

Was hat es für Konsequenzen wenn er die Tabelle erst heute (also 2 Tage später) abgibt? Gibt es jetzt eine Sperre? Und wenn ja für wie lange? Oder soll er behaupten er hätte es vorgestern schon per Mail abgeschickt und es sei wohl nicht angekommen? Er will nicht betrügen aber er hat eine Familie zu ernähren und seine Frau ist noch in Elternzeit.

Danke im voraus.

Grüße
HäschenHüpf

Hallo,

er sollte noch heute zum Amt hingehen oder anrufen, sich freundlich (aber nicht unterwürfig) entschuldigen und die Sache genau so erklären.

Auch beim Amt arbeiten Menschen, und in der Regel findet man mit Freundlichkeit doch eine Lösung.

Gruß von Bixie

Das steht doch schon im Gesetz, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn man einen wichtigen Grund für sein sozialwidriges Verhalten hatte:

SGB III § 144 Ruhen bei Sperrzeit
„(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit.
(…)
Der Arbeitnehmer hat die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese in seiner Sphäre oder in seinem Verantwortungsbereich liegen.“

Falls das Amt das anders sieht, kann man Widerspruch einlegen beim Amt, dann prüft die Widerspruchsstelle die Sachlage. Gibt die einem auch nicht recht, kann man die Lage vom Sozialgericht überprüfen lassen. Alles übrigens kostenlos - evtl. bezahlt der Staat sogar noch einen Anwalt, das erfährt man beim Amtsgericht.

Und derweil kann man ALG II erhalten, bis die Sache mit dem ALG I geklärt ist. Also am besten sofort ALG II beantragen zu Beginn der Sperrzeit des ALG I!

Gruß aus Berlin, Gerd

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Servus,

Das steht doch schon im Gesetz, dass eine Sperrzeit nicht
eintritt, wenn man einen wichtigen Grund für sein
sozial_versicherungs_widriges Verhalten hatte

Im Gesetz steht aber nicht, ob „Vergessen wegen Krankheit von Ehegatte und Kind“ ein wichtiger Grund ist oder nicht.

Insofern ist der Vorschlag von bixie ganz genau richtig.

Wenn man mal in der Mühle des Widerspruchsverfahrens ist, dürfte „Vergessen“ generell nicht mehr als wichtiger Grund gewertet werden - es gibt z.B. Wandkalender, auf denen man Termine eintragen kann, so dass man sie beim Zwiebelschneiden, Pfefferminzteekochen und Tellerspülen immer vor Augen hat.

So what?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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