Liebe/-r Experte/-in,
aufgrund eines Schimmelbefalls in meiner Wohnung durch eine feuchte Wand, sind meine Möbel komplett verschimmelt und unbrauchbar.
Leider ersetzen Versicherungen ja nur „Restwerte“. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie diese Restwerte ermittelt werden. Gibt es z.B. irgendwo eine Tabelle, wo nachzulesen ist, bei welchem Alter von Möbeln, welcher Prozentsatz der Kosten ersetzt wird?
Vielen Dank für die Hilfe,
Regina Krause
Guten Tag
hier schreibt Ihnen Thomas Lorenz aus Bern.
Leider kann ich Ihnen keine Antwort geben, denn ich bin Sachverständiger für Steinmetz - und Steinbildhauerarbeiten, also Naturwerksteinarbeiten und Bodenbeläge aus Naturstein in allen Facetten.
Zu Ihrem Problem liegen mir keinerlei Informationen oder Regelwerke vor. Somit wäre es unseriös würde ich Ihnen zu Ihrem Thema Ratschläge, Antworten oder HInweise geben. Ich wünsche Ihnen bei der Lösung Ihres Schadens viel Erfolg!
Mit freundlichem Gruss
Thomas Lorenz
Allmendstrasse 36
3014 Bern
HALLO!
Ich bin in dem Bereich kein Experte, habe mich auch für weitere Auskünfte abgemeldet.
MfG
Peter Plath