Tabletphone absetzen statt Rechner?

Hallo,

besteht die Möglichkeit ein Tabletphone Samsung Galaxy Note
steuerlich geltend zu machen, da es a. als Rechner dient, um in das Firmennetzwerk zu gelangen und zu arbeiten und b. als Telefon dient und Mails damit bearbeitet werden?

Danke!

Sehr geehrter Fragender,
grundsätzlich lässt sich auch ein Samsung Galaxy Note als Arbeitsmittel betrachten. Die Frage ist immer der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung des beruflichen / betrieblichen Einsatzes. Insbesondere ist dann nochmals zu unterscheiden, ob es sich um ein Gerät des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers handelt, welches dann ggf. an den Arbeitnehmer überlassen wurde. Kann eine intensive berufliche Nutzung glaubhaft gemacht werden, so kommt durchaus auch ein Ansatz bis zu 80 % meiner Meinung nach in Frage. Es gibt ebenso zahlreiche Aussagen zur Behandlung eines Mobiltelefons und der in dem Zusammenhang entstehenden Kosten, wobei einige Fallgestaltungen zu unterscheiden sind. Letztlich muss der konkrete Fall durch den Steuerberater betrachtet und beurteilt werden oder man einigt sich mit dem Finanzamt auf einen zumindest anteiligen Ansatz.
Viele Grüße und Alles Gute

Hallo,

besteht die Möglichkeit ein Tabletphone Samsung Galaxy Note
steuerlich geltend zu machen, da es a. als Rechner dient, um
in das Firmennetzwerk zu gelangen und zu arbeiten und b. als
Telefon dient und Mails damit bearbeitet werden?

wenn die anschaffung unrsprünglich mit o.g. begründung erfolgt ist, und dazu ggf. ein briefchen des arbeitsgebers möglich wäre, dann würde ich den ansatz zu 100% als arbeitsmittel anstreben. eine ordentliche begründung, und den hinweis, dass die berufliche nutzung 100% beträgt, wäre mit der erklärung sicher sinnvoll.

gruß inder