Tabletten

Guten Tag,

mal eine frage,ich nehme schon seit jahren immer die gleichen Tabl.
die mein Arzt auch immer auf dem Rezept ankreutzt.
Nun will(oder darf)er sie nicht mehr ankreutzen,so das die Apotheke mir geben kann was sie will.

Jetzt suche ich eine Liste,wo ich die inhalte mit den alten Tabl.vergleichen kann.

Gibt es sowas?

Herzlichen dank im voraus.
Mücke

Hallo Mücke!

Wenn es sich hierbei um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, dann wird es eher schwierig, Zugang zu den gewünschten Informationen zu erhalten. Nicht-Fachleuten dürfen Infos zu verschreibungspflichtigen Präparaten nicht zugänglich gemacht werden.

Ich würde einfach mal in deiner Apo nachfragen, mit welchem Hersteller deine Krankenkasse einen Rabattvertrag hat und welches Medi sie dir dann aushändigen würden. Dann kannst du vielleicht die Apo bitten, bei diesem Hersteller eine Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) zu beschaffen. Dann kannst du diese mit deinem alten Medi vergleichen. Du wirst nicht irgendein Medi ausgehändigt bekommen, sondern das von dem Hersteller, der mit deiner KK einen Rabattvertrag hat!

Gruß
finnie
(eine Angabe des Wirkstoffs könnte vielleicht neue Tipps hervorrufen)

Hi,

dann wird es eher schwierig, Zugang zu den gewünschten Informationen zu erhalten. Nicht-Fachleuten dürfen Infos zu verschreibungspflichtigen Präparaten nicht zugänglich gemacht werden.

wie kommst du denn auf die Idee? Später schreibst Du ja selber, Packungsbeilage beorgen, da steht alles drin. Dafür muss man nicht mal extra den Apotheker bitten, man kann googeln: Medikamentenname + Packungsbeilage.dann bekommt man mehrere Links angeboten.

An den UP: Du bekommst nicht „irgendein“ Medikament angeboten, sonern eines, das exakt den gleichen Wirkstoff enthält wie dein bisheriges - nur, dass es eben von einem anderen Hersteller ist. Meine Schilddrüsenhormone bekomme ich mal von dem einen und mal von dem anderen Hersteller, aber es sind immer Schilddrüsnhormone in der verschriebenen Stärke. Die Gegenprobe funktioniert auch, sprich, die Schilddrüsenwerte stimmen, und ich habe keine Nebenwirkungen.

Natürlich bestehen gewisse Unterschiede zwischen deinem „alten“ und dem „anderen“ Medikament, aber das betrifft die Füllstoffe (Deine Tablette besteht ja nicht zu 100% aus Wirkstoff, da sind auch Sachen drin, die das ganze ein bisschen uffüllen und größer machen - die winzige Menge Wirkstoff wäre sonst nicht gut sichtbar und abteilbar. Es ist möglich, dass Dir bei deinem „neuen“ medikament einer der Zusatzstoffe nicht behagt, dass Du Nebenwirkungen bekommst, aber auch das ist selten. Bei meinen Schilddrüsenhormonen ist es egal, von wem sie sind, ich vertrage sie. Bei Ibuprofen vertrage ich alle Hersteller außer Hexal, da kriege ich Blähungen. Aber falls das so sein sollte, kannst du ja in er Aoptheke Bescheid sagen, dann geben die dir einen anderen „Ersatz“, oder dem Arzt, dann setzt er das Kreuz wieder.

Die REgelung gibt es schon lange, dass Krankenkassen nur das Medikament aus der gleichen Wirkstofgruppe bezahlen, das am billigsten ist. Außerdem haben die KRankenkassen mitbestimmten Herstellern Rabattverträge. Aber trotzdem musst du immer den Wirkstoff bekommen, den dir dein Arzt verschreibt.

die Franzi

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Hi,

Nicht-Fachleuten dürfen
Infos zu verschreibungspflichtigen Präparaten nicht zugänglich
gemacht werden.

warum das denn nicht?
Und wenn sie zugänglich gemacht werden würden, was für einen Schaden oder Nicht-Schaden wäre dann zu erwarten?

Gruss GDA

Hallo Mücke,

kann deine Besorgnis diesbezüglich verstehen. Kann dir zwar jetzt keine konkrete Antwort auf deine Frage geben, aber was ich nicht verstehe ist, warum der Arzt da kein Kreuzchen mehr macht. Denn ich habe zwei Ärzte von denen ich meine Medikamente verschrieben bekomme, Facharzt und Allgemeinarzt, und die achten beide drauf dass das immer vom gleichen Hersteller ist weil es wichtig ist.

Die Inhaltsstoffe sind zwar gleich, aber irgendwas an der Zusammensetzung ist anders. Du müsstest eigentlich drauf bestehen können dass das out idem Kreuzchen beibehalten wird wenn es wirklich wichtig ist in deinem Fall. Denn schließlich ging es bei mir auch.

Schöne Grüsse
Blumenkind

Rote Liste
Moin,

Jetzt suche ich eine Liste,wo ich die inhalte mit den alten
Tabl.vergleichen kann.

Gibt es sowas?

das Werk nennt sich Rote Liste, hat aber nichts damit zu tun, daß Mediziner vom Aussterben bedroht wären.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Liste_(Arzneimittel)

Gandalf

Das liegt am Heimittelwerbegesetz.Ist dir noch nie aufgefallen, dass man im Fernsehen keine Werbung für Schlafmittel, Herzpräparate oder die neusten Schilddrüsenhormone sieht?
Selbst Printwerbung darf für oben genannte Präparate nur in Fachzeitschriften gemacht werden.
Das hat mit Schaden oder Nicht-Schaden erstmal nichts zu tun, ist aber gesetzlich geregelt.

Gruß
finnie

Hi,

dann wird es eher schwierig, Zugang zu den gewünschten Informationen zu erhalten. Nicht-Fachleuten dürfen Infos zu verschreibungspflichtigen Präparaten nicht zugänglich gemacht werden.

wie kommst du denn auf die Idee? Später schreibst Du ja
selber, Packungsbeilage beorgen, da steht alles drin. Dafür
muss man nicht mal extra den Apotheker bitten, man kann
googeln: Medikamentenname + Packungsbeilage.dann bekommt man
mehrere Links angeboten.

Wenn die APOTHEKE sich die Packungsbeilage besorgt, dann sind die erstmal die erwähnten Fachkreise. Was die dann mit den Packungsbeilagen machen ist dann deren Sache. Es ist aber so, dass man als Laie normalerweise nicht ungehindert Zugriff auf Informationen über verschreibungspflichtige Präparate bekommt (Heilmittelwerbegesetz).

Gruß

Meine Schilddrüsenhormone bekomme ich mal von

dem einen und mal von dem anderen Hersteller, aber es sind
immer Schilddrüsnhormone in der verschriebenen Stärke. Die
Gegenprobe funktioniert auch, sprich, die Schilddrüsenwerte
stimmen, und ich habe keine Nebenwirkungen.

Und genau da, liebe Franzi, muss ich Dir widersprechen.
Denn nur bei ganz wenigen Arzneimitteln ist dem Apotheker erlaubt, sich über die Rabattverträge hinwegzusetzen. So bei den Schilddrüsenmedikamenten. Mit dem Vermerk „aufgrund pharmazeutischer Bedenken“ kann in diesem Fall der Patient genau das Präparat bekommen, auf das er gut eingestellt ist, auch wenn der Arzt kein „aut idem“ angekreuzt hat.

LG Caroline

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