Hallo,
vorab möchte ich nur kurz klarstellen, dass ich zu einer eventuellen Forderung aus einem Bußgeldbescheid gegen den Firmeninhaber, welcher Sie mit einem defekten Tacho fahren lässt, nichts sagen kann (Zivilrecht).
Allerdings ist es mir möglich, grundsätzlich zu einer Geschwindigkeitsübertretung infolge bzw. mit einem defekten Tacho etwas zu schreiben.
Die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig im Sinne der §§ 3 bzw. 41 StVO handelt, obwohl sein Tacho defekt war, wurde sowohl in der Literatur als auch in höchstrichterlicher Rechtsprechung ausführlich behandelt. Demnach stellt ein defekter Tacho an einen Fahrzeugführer erhöhte Anforderungen während des Betriebs eines Kraftfahrzeuges. Man kann sich in diesem Fall auch nicht auf den Einwurf berufen, dass man nur im Verkehrsstrom „mitgeschwommen“ sei. Alle Urteile hierzu wurden immer zum Nachteil des betroffenen Fahrzeugführers entschieden. Das geht sogar soweit, dass Gerichte in ihren Entscheidungen teilweise sogar zur Drosselung auf Schrittgeschwindigkeit oder Verzicht auf die Fahrzeugbenutzung hingewiesen haben.
Meine Empfehlung wäre, hier ein mobiles Navigationsgerät im Fahrzeug unterzubringen und die Geschwindigkeit darüber abzulesen. Eine Überzeugung Ihres Chefs zur Reparatur des Tacho war ja schon in der Vergangenheit nicht von Erfolg gekrönt.
Ich fahre einen älteren firmenwagen in dem das Tacho defekt
ist.
Mein Chef lässt das nicht reperiren weil es zu teuer sei. w
Nun frage ich mich, falls ich geblitzt werde, habe ich ein
recht dadrauf das geld von meinem chef zurück zubekommen?