angenommen, man wird innerorts bei genau Tachoanzeige von 50 kmh geblitzt. Danach stellt man in Vergleich zu einem mobilen Navi mit Geschwindigkeitsanzeige fest, dass der Tacho durchgängig 10 kmh weniger anzeigt als das Navi. Gibt es in solch einem Falle die Möglichkeit, dass man für den Verstoß nicht verantwortlich gemacht werden kann? Wenn ja, was müßte man dazu unternehmen?
Ich habe schon unzählige Auto’s gesehen deren Tacho weit ab von gut und böse vorgeht ,z.b. eine Skoda Fabia der 50 km/h anzeigte aber tatsächlich nur 33km/h fuhr , aber noch keinen einzigen der nach geht .
Es gab zwar mal 2 Auto’s die in die Werkstatt kamen , wo ein ähnlicher Fall bekannt wurde , aber da hatte jemand völlig falsche Reifen auf dem Auto z.b. bei eimem Kedett E 175SR14 ( von einem alten Opel Rekord )
Wenn der Wagen technich Ok ist , dann ist die Option Tacho geht nach eigentlich nicht möglich , sollte es dennoch sein , steht die Frage im Raum ob nicht falsche Reifen montiert sind und das KFZ deshalb keine ABE hat .
Hallo.
Es ist kaum vorstellbar, das ein Auto ohne technische Veränderungen derart grosse Tachodifferenzen hat.
War das Navi denn auch geeicht? Kenne mich da nicht so genau aus.
Letztendlich ist aber nur der Fahrer für sein Auto verantwortlich.
Gruss Peter
Solange das Fahrzeug im Serienzustand is, wird der Tacho niemals nachgehen, sondern höchstens voreilen. Das is ne Vorschrift, die auch kein Hersteller umgeht. So mancher Autobesitzer schraubt sich aber ne unzulässige Rad-Reifen-Kombination auf die Karre u wundert sich dann, wie im geschilderten Fall, dass der Tacho nachgeht. Dann muss entweder der Satz wiedder runter, oder aber der Tacho nachjustiert werden. diese Justierung is aber bei nem anderen Satz wieder rückgängig zu machen. Um der ganzen Geschichte mal ne Hausnummer zu geben, kann man die Daten der Original- u die der Wunschbereifung mal hier oder hier eintragen u gucken, ob am Tacho was gedreht werden muss…
Grundsätzlich is davon auszugehen, dass es dem Geblitzten ein paar Groschen fuffzig kostet, da der Halter immer für sein Fahrzeug verantwortlich is. Technisches Hintgergrundwissen hin oder her, Unwissenheit schützt vor Strafe nich…
angenommen, man wird innerorts bei genau Tachoanzeige von 50
kmh geblitzt.
Also ist man zu schnell gefahren und das Navi hat die Geschwindigkeit um zusätzlich 10 km/h angegeben .
Danach stellt man in Vergleich zu einem mobilen
Navi mit Geschwindigkeitsanzeige fest, dass der Tacho
durchgängig 10 kmh weniger anzeigt als das Navi.
Also auf dem Tacho 40 und auf dem Navi 50 ?
oder auf dem Tacho 50 und auf dem Navi 60 ?
oder auf dem Tacho 60 und auf dem Navi 70 ?
Gibt es in
solch einem Falle die Möglichkeit, dass man für den Verstoß
nicht verantwortlich gemacht werden kann? Wenn ja, was müßte
man dazu unternehmen?
Wenn es umgekehrt wäre, also das Navi den Wert um 10 km/h niedriger angeben würde, könnte ich die Frage verstehen.
War das Navi denn auch geeicht? Kenne mich da nicht so genau
aus.
Hi,
die Geschw.-Angabe bei Navis ist relativ genau, allerdings nur auf ebener und gerader Fahrbahn. Steigungs- oder Gefällstrecken und Kurven beeinflussen das Ergebnis. Eine Eichung dürfte nicht vorliegen, da im Normalfall nicht bekannt ist, welche Satelliten gerade angepeilt werden.
Nochmals
man fährt nach Tacho (nicht nach Navi) exakt 50, trotzdem wird geblitzt. Zwei Möglichkeiten: Tacho geht nach oder Blitzer nicht korrekt. Anschließender Vergleich mit einem Navi: Tacho geht nach. Wenn der Blitzer korrekt eingestellt ist misst das Navi offensichtlich relativ genau. Dann ist man tatsächlich mit 60 am Blitzer vorbei. Fragen zur Technik stellte ich hier nicht. Das tat ich in meinem Autoforum.
ein optischer Vergleich mit einem Auto des gleichen Modelles läßt zweifelsfrei erkennen, dass die Nullpostion der Tachonadel nicht stimmt. Das Auto wurde regelmäßig von einer Fachwerkstatt gewartet, zuletzt vor ca. 1000 km. Es wurde dabei ein Werkstattauftrag erteilt. Dieser beinhaltet nach meinem Verständnis auch, das Fahrzeug auf verkehrssicheren Zustand zu prüfen. Dies wurde in diesem Punkt zweifelsfrei nicht gemacht. Vermutlich kommt solch ein Fehler so selten vor (zeigen auch Beiträge wie „gibts nicht“), dass man nicht danach schaut. Könnte man gegenüber der Werkstatt rechtliche Schritte unternehmen. Die Frage bedeutet nicht, dass man dies auch tun würde. Man interessiert sich für den rein rechtlichen Aspekt. Verwarnungsgeldbeträge befinden sich ohnehin immer in der Kriegskasse.
Das ist zwar richtig, muss man der Rennleitung aber nicht
unter die Nase reiben
Aha. Und wie bringst Du das mit Fragestellung in Einklang? „Ich kann nichts dafür, daß ich geblitzt wurde. Ich wusste nicht, daß ich zu schnell war. Warum, kann ich ihnen nicht sagen.“ Verrate doch mal: Wie kann man sich auf einen defekten Tacho berufen, ohne zu verraten, daß der Tacho defekt ist? )
Aha. Und wie bringst Du das mit Fragestellung in Einklang?
„Ich kann nichts dafür, daß ich geblitzt wurde. Ich wusste
nicht, daß ich zu schnell war. Warum, kann ich ihnen nicht
sagen.“ Verrate doch mal: Wie kann man sich auf einen defekten
Tacho berufen, ohne zu verraten, daß der Tacho defekt ist?
-))
M.
Ähm … Das ist richtig, dass ich an der Fragestellung vorbeischieße.
Mein Gedanke war nur der Selbe wie von littlepinguin: „Ich finde die Fehlerdiagnose ‚Tacho defekt‘ für 15 Euro recht preiswert.“
Also lieber: Mist, 15 Euro weg, dafür weiß ich, dass mein Tacho nach geht. Als: Liebe Polizei, es lag an meinem Auto, nehmt es mir bitte außer Betrieb oder schreibt mir einen Mängelschein
Also lieber: Mist, 15 Euro weg, dafür weiß ich, dass mein
Tacho nach geht. Als: Liebe Polizei, es lag an meinem Auto,
nehmt es mir bitte außer Betrieb oder schreibt mir einen
Mängelschein
Jau. Manchmal ist es das Beste, den Mund zu halten und zahlen.