Tachomanipulation

Hallo!

Angenommen A kauft eine Auto von B der kein Händler ist.
Der Wagen soll laut Vertrag 100.000 KM Laufleistung habe.
Nun findet A anhand eines älteren TÜV Berichts (nachgefordert beim TÜV) raus,
das der Wagen schon vor einem Jahr eine Laufleistung von 200.000 KM hatte.

B behauptet nun, das er den Wagen mit der auf dem Tacho angegebenen Laufleistung gekauft und nur weiter verkauft hat. B will den Wagen nicht zurück nehmen.

Kann A den Wagen an B zurück geben und den Kaufpreis zurück fordern und evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen?

Was passiert bei einer Anzeige bei der Polizei? Besteht ausreichend öffentliches Interesse so das die Staatsanwaltschaft Anklage gegen B erhebt?

Wie hoch ist die zu erwartende Strafe für B falls es zu einer Verurteilung kommt?

Bin gespannt auf die Antworten.

VG

Strafe wegen was denn ? Es käme ja nur Betrug in Betracht, der ist schlecht oder besser gar nicht zu belegen. Dazu müsste man dem B nämlich nachweisen, er selbst hat den Tacho manipuliert um den Wagen besser verkaufen zu können oder er hätte mind. gewusst, Tacho ist vom Vorbesitzer manipuliert worden.

selbst wenn, es käme voraussichtlich eine geringe Geldstrafe ( 30 bis 50 Tagessätze ?) dabei heraus.

MfG
duck313

Hallo,

wenn man im Vertrag eine Eigenschaft des Autos zugesichert bekommt und es stellt sich kurz danach etwas anderes heraus, dann ist so ein Vertrag auf jeden Fall anfechtbar. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer selbst hereingelegt wurde. Aber Achtung: Vielleicht steht nur da: „abgelesener Tachostand“. Das ist dann keine Zusicherung.

Danke für die Antworten!

Mal angebnommen es steht „abgelesener Tachostand“! Ist allein durch diesen Zusatz der Tachomanipulation Tür und Tor geöffnet? Auch wenn auf einem Internetverkaufsportal mit diesem Kilometerstand geworben wurde (dort steht nur: Kilomter: = 100.000 KM)?!