Tägl. Leistungssatz ALG I

Hallo,

angenommen der tägliche Leistungssatz soll bei xx € liegen, was bisher nur mündlich mitgeteilt wurde. Ist es richtig, diesen Betrag schlicht mal 30 (für die Kalendertage) zu nehmen, um dann auf die Gesamtsumme zu kommen oder muss da noch mit irgendwelchen Abzügen gerechnet werden? Und wann genau wird das Geld ausgezahlt - immer am Ende des jeweiligen Monats?

LG von Suse

Hallo,

angenommen der tägliche Leistungssatz soll bei xx € liegen,
was bisher nur mündlich mitgeteilt wurde. Ist es richtig,
diesen Betrag schlicht mal 30 (für die Kalendertage) zu
nehmen, um dann auf die Gesamtsumme zu kommen oder muss da
noch mit irgendwelchen Abzügen gerechnet werden?

  • Eigentlich nicht, denn das ALG 1 ist Netto, es sei denn, es liegt eine verrechenbare Überzahlung aus der Vergangenheit vor.

Und wann

genau wird das Geld ausgezahlt - immer am Ende des jeweiligen
Monats?

-Ja, ALG 1 am Monatsletzten, ALG 2 immer am Monatsanfang.

Schönen Tag noch.

LG von Suse

Danke dir!

Grob gesehen schon richtig:

Hallo,

Hallo,

angenommen der tägliche Leistungssatz soll bei xx € liegen,
was bisher nur mündlich mitgeteilt wurde. Ist es richtig,
diesen Betrag schlicht mal 30 (für die Kalendertage) zu
nehmen, um dann auf die Gesamtsumme zu kommen oder muss da
noch mit irgendwelchen Abzügen gerechnet werden?

Wenn diese Auskunft vorab auf eine entgültige Leistungsfeststellung gegeben wurde, dann kann der tägliche Leistungssatz mit 30 Tagen multipliziert werden.

Bei vorläufigen Entscheidungen können sich die Zahlen nachträglich noch bis zu einer endgültigen Entscheidung ändern. ( positiv oder negativ )

Und wann
genau wird das Geld ausgezahlt - immer am Ende des jeweiligen
Monats?

ALG I wird rückwirkend ( also nachträglich ) jeweils zum letzten Banktag ( Mo - Fr ) des laufenden Bewilligungsmonats ausgezahlt.

LG von Suse

mfg

nutzlos