Hallo,
Hans arbeitet als Kellner vormittags 3 Stunden und abends 3 Stunden. Seinen Urlaub hat er bereits komplett verbraucht. Jetzt wird (z.B.) seine Mutter schwer krank und Hans möchte nach Kanada für 2 Wochen, um für die Mutter zu sorgen.
Dies gestattet ihm der Chef, will aber als Ausgleich, dass Hans nach seiner Rückkehr die Zeit nachholt und somit jeden Tag arbeiten soll, bis die Fehlzeit wieder drin ist - Samstage und Sonntage eingeschlossen.
Ist das erlaubt?
Grüße
Hallo,
Dies gestattet ihm der Chef, will aber als Ausgleich, dass
Hans nach seiner Rückkehr die Zeit nachholt und somit jeden
Tag arbeiten soll, bis die Fehlzeit wieder drin ist - Samstage
und Sonntage eingeschlossen.
Ist das erlaubt?
ganz ohne Ruhetag geht das nicht. http://www.juraforum.de/lexikon/Ruhezeiten%20-%20Arb…
Wenn der Urlaub verbraucht ist, hat der AN keinen Anspruch auf Urlaub. Und ob man ein Recht darauf hat unbezahlten Urlub zu bekommen, bezweifle ich.
Es ist also gütliche Einigung zw. AN und AG gefragt.
ms
Hallo,
ganz ohne Ruhetag geht das nicht.
http://www.juraforum.de/lexikon/Ruhezeiten%20-%20Arb…
Was RuheZEIT jetzt mit RuheTAG zu tun hat, erschließt sich wohl nicht nur mir nicht.
Wenn der Urlaub verbraucht ist, hat der AN keinen Anspruch auf
Urlaub. Und ob man ein Recht darauf hat unbezahlten Urlub zu
bekommen, bezweifle ich.
616 BGB schon mal gehört?
Oder hier das PflegeZG?
Es ist also gütliche Einigung zw. AN und AG gefragt.
oder auch nicht
Guido
PflegeZG
Hi!
Hans soll sich mal intesiv mit dem (noch recht frischen) PflegeZG befassen, in dem ich nicht wirklich eine Einschränkung aufs Inland erkennen kann (mich aber gerne eines Besseren belehren lasse - von Leuten, die wissen, wovon sie reden *g*)…
http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/index.html
VG
Guido