Tägliche Arbeitszeit

Liebe Experten,

wir diskutieren gerade, ob es auch in winizigen Firmen, mit nur einer Hand voll Mitarbeitern eine Obergrenze der täglichen Arbeitszeit gibt. Sofern der Mitarbeiter nur nach Bedarf 2 - 3 mal die Woche arbeiten würden, also auch eine maximale Wochenarbeitszeit nicht überschreiten würde. Vorausgesetzt die Mitarbeiter wären voll einverstanden?

Wir sind gespannt und danken herzlich!!
Maren

wir diskutieren gerade, ob es auch in winizigen Firmen, mit
nur einer Hand voll Mitarbeitern eine Obergrenze der täglichen
Arbeitszeit gibt.

Hallo Claudia (oder Maren?), ja die Obergrenzen gibt es auch für winzige Firmen. Du findest sie im Arbeitszeitgesetz. (da steht auch drin für wen dieses Gesetz gilt). Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Vorausgesetzt die Mitarbeiter wären voll einverstanden?

Womit einverstanden?

MfG

Anm:

max. 8 Std täglich oder max. 10 Std täglich, wenn durchschnittlich in 6 Monaten / 24 Wochen die 8 Std täglich nicht überschritten werden (also wenn ausgeglichen wird)

raffi

Kleine Verbesserung: Nicht täglich, sondern werk täglich. :smile:

MfG

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Hallo Xolophos,

wir haben aber auch schon von Sicherheitsdiensten gehört, die 7 Tage a 12 Stunden durcharbeiten und dann eine Woche frei haben. Das war aber der Sicherheitsdienst eines Staatsbetriebes, also keine kleine xy Firma. Welche Möglichkeit gibt es, so etwas zu realisieren? Dieses Modell war mir vor einigen Jahren noch bekannt, leider ist der dort arbeitende MA nun in Rente und ich kann nicht sagen ob es das so noch gibt.

Lieben Dank

Maren

Hallo Raffi,

herzlichen Dank. Magst noch mein Posting - eines über diesem lesen? Wie kam dann so etwas zu Stande?

Schönes Wochenende

Maren

hallo claudia

keine regel ohne ausnahmen - sonst wärs ja langweilig :wink:

§ 10 Abs 1 Nr. 13 erlaubt schon mal Sonntagsarbeit im Bewachungsgewerbe und ansonsten könnte es unter § 7 Abs 1 fallen:
aufgrund von Tarfiverträgen / Betriebs- oder Dienstvereinbarungen kann die Arbeitszeit auf über 10 Std werk(!)täglich verlängert werden und ein anderer Ausgleichszeitraum vereinbart werden, wenn die Arbeitszeit Bereitschaftsdienst umfasst

vielleicht irgendwie so was …?

lg, raffi

Hallo Raffi,

herzliches Dankeschön!!!

Maren