Hi
Ein Paar das nicht verheiratet ist , aber seit ein paar Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt , hat 2 Auto’s .
Beide Fahrzeuge sind aus Versicherungsgründen auf den Partner zugelassen , also laut KFZ Brief hat die Partnerin kein Auto.
( Sie zahlt aber alle laufenden Kosten , Kaufpreis , Inspektion , Reparaturen usw )
Beide Personen sind berufstätig und wollen die Einkommensteuererklärung für nichtselbständige Erwerbstätige ( Anlage N ) als Einzelperson ausfüllen.
jetzt fährt die Partnerin täglich 29 km zur Arbeitsstätte mit dem Auto ( hin und zurück 58 km ) und will das natürlich als Fahrtkosten geltend machen.
ist das rechtens ?
oder geht das nicht , weil das Auto Ihr ja laut KFZ Brief nicht gehört ?
gruss
Toni