Angenommen ich sehe wie jemand überfallen wird und gehe dazwischen indem ich das Täterfahrzeug mit meinem Auto ramme. Bekomme ich dann den Schaden an meinem Auto ersetzt?
Hallo,
na in Spanien wahrscheinlich eher als in Deutschland…
Hier in Deutschland würdest du wohl eher mit einer Anklage nach
StGB §§ 315 b Abs. 1, 315 c Abs. 1
rechnen müssen…
…aha…
Hier in Deutschland würdest du wohl eher mit einer Anklage
nach
StGB §§ 315 b Abs. 1, 315 c Abs. 1
rechnen müssen…
Wenn überhaupt hätte man erst mal mit einer Anzeige zu rechnen und auch nur, wenn die Verhältnismäßigkeit der Nothilfe oder eine Überschreitung der Notwehr in Zweifel steht.
Und ja, wenn das „Rammen“ ein verhältnismäßiges und gebotenes Mittel ist könnte man wohl Ansprüche auf Schadenersatz haben, nur würde ich wohl in so ziemlich jedem denkbaren Szenario von einer unverhältnismäßigen Fremdgefährung oder gefährdung der Täter ausgehen.
Gruß Andreas
Moin,
hmmm…sehe ich anders. Ich denke, wenn diese doch recht drastische Maßnahme eine ist, die geeignet ist, den Überfall zu beenden (wobei ich mir das Szenario auch gerade nicht recht vorstellen kann) und Gefahr abzuwenden greift die Landesunfallversicherung. Aber, wie gesagt, ist sehr weit hergeholt.
Theoretisches Beispiel: Eine Straßenwalze hat sich selbstständig gemacht und fährt auf einen Kindergarten zu, Du entschließt Dich, die Walze zu stoppen oder umzulenken und rammst diese. Hier ist der rechtfertigende Notstand gegeben, die Landesunfallversicherung zahlt und holt es sich dann evtl. vom Halter der Walze zurück.
Beispiel aus der Praxis: Hydraulikschläuche am Trailer eines Sattelzuges waren geplatzt, der Sattelzug unbremsbar in den Kasseler Bergen. Der Fahrer schrie über CB um Hilfe. Ein mit mir befreundeter Fernfahrer reagierte, indem er das Fahrzeug überholte, sich davorsetzte, das Fahrzeug auffahren ließ und beide Fahrzeuge mit seiner Bremsanlage zum stehen brachte. Für den Stunt zahlte die Landesunfallversicherung.
Paragraphen sollten hier §32 und 33 StGb sein. Notwehr-Nothilfe-Notstand.
Cheers,
Marcus
(wobei ich mir das Szenario auch gerade nicht recht
vorstellen kann)
Hallo Marcus,
ich bin vor einigen Jahren auf der Autobahn gestoppt worden. Ein klassischer Trick und ich bin voll darauf reingefallen. Ein PKW hat mich aufgeregt auf mein Heck winkend abgebremst. Ich stoppte und ein Typ rannte gleich zu meinem Auspuff und erklärte da würde es brennen. Ich stieg aus und bückte mich um meinen Auspuff anzusehen, der Typ rannte vor, schnappte meinen Geldbeutel, Kamera und was sonst noch so rumlag. Gleichzeitig war ein Beifahrer rausgesprungen und hat meiner Frau die Handtasche aus der Hand gerissen.
Naja, wir haben uns geärgert, die Polizei sagte sie könne nichts machen. Zur gleichen Stunde tafen noch 5 auf die gleiche Art abgezockte Leute auf der Polizeistation ein.
Ich fahre öfters an der gleichen Stelle vorbei und denke mir was ich tun könnte wenn das nochmal passiert - oder wenn ich sehe wie das jemand anderem passiert. Und rammen ist die Lösung, nur will ich auch nicht mein Auto schrottreif fahren …
Hallo,
leider haben die bisherigen Antworten allesamt die einzige entscheidende Frage außer acht gelassen, nämlich nach welcher Rechtsvorschrift ich Anspruch auf Ersatz meines Schadens habe.
Die diesbezüglichen Ausführungen zum Strafrecht, insb. Notwehr, etc., bringen einen leider nicht weiter, da der Ersatz des Schadens eine allein zivil- oder öffentlich-rechtliche Frage ist, der Ersatzanspruch also auch hier zu finden ist.
Zunächst muss man sich die Frage stellen, gegen wen man eigentlich den Ersatzanspruch geltend machen will.
Geht man gegen den Straftäter vor, so stellt sich das Problem, dass zwischen den Personen kein Vertragsverhältnis besteht.
Der verschuldensunabhängige § 7 I StVG hilft hier auch nicht weiter, da es auch die Rechtswidrigkeit gerade nicht ankomm und so der entgegenstehende Anspruch des Geschädigten nicht ausgeschlossen ist.
Bliebe einzig Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB). Allerdings steht hier der Wille des Straftäters nun ganz eindeutig entgegen, so dass auch hierüber wohl nichts zu holen sein wird.
Solch Fälle werden daher meist über einen Anspruch des Geschädigten gege den Staat gelöst (welcher sich dann das Geld vom Täter wiederholt). Anspruchsgrundlage ist hier eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, da der Bürger Aufgaben des Staates und auch mit dessen Willen (muss hier idR. unterstellt werden) wahrgenommen hat und ihm hierdurch Kosten entstanden sind.
Gruß
Dea
Angenommen ich sehe wie jemand überfallen wird und gehe
dazwischen indem ich das Täterfahrzeug mit meinem Auto ramme.
Bekomme ich dann den Schaden an meinem Auto ersetzt?
Hallo!
Und ja, wenn das „Rammen“ ein verhältnismäßiges und gebotenes
Mittel ist könnte man wohl Ansprüche auf Schadenersatz haben,
nur würde ich wohl in so ziemlich jedem denkbaren Szenario von
einer unverhältnismäßigen Fremdgefährung oder gefährdung der
Täter ausgehen.
Ja aber aus welchem Rechtsgrund sollte ein solcher Anspruch gegen den Täter folgen? Ich bin mir da nicht sicher. Was man theoretisch mal andenken könnte und auch schon erwähnt wurde, aber irgendwie untergegangen ist, ist eine Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung nach §§ 1 I Nr.13 c (Festnahme einer flüchtigen Person, Einsetzen zum Schutz eines widerrechtlich angegriffenen), 13 SGB VII.
Gruß,
Florian.
Du selber
Angenommen ich sehe wie jemand überfallen wird und gehe
dazwischen indem ich das Täterfahrzeug mit meinem Auto ramme.
Bekomme ich dann den Schaden an meinem Auto ersetzt?
Nach deutschen Recht kriegst Du *immer*, wenn du „Zivilcourage“ zeigst, Probleme. Wenn Du Glück hast, gehst du nach einer langen Gerichtsverhandlung straffrei aus. Belohnung kriegst Du garantiert nicht!
Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen, das ist die Devise.
Nick
Nach deutschen Recht kriegst Du *immer*, wenn du
„Zivilcourage“ zeigst, Probleme. Wenn Du Glück hast, gehst du
nach einer langen Gerichtsverhandlung straffrei aus. Belohnung
kriegst Du garantiert nicht!Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen, das ist die
Devvvvm,äv y5ise.
Hallo Nick,
da hast Du Recht. In Deutschland wird man von jeglicher Selbstverantwortung enthoben. Alles regelt der Staat - der Bürger hat nur das Geld ranzuschaffen damit der Staat weiterregeln kann
Eine Belohnung würde ich nicht mal erwarten, aber den eigenen Schaden …, naja wenn man dann noch eine Strafe bekommt ist es sicher besser die Verbrecher nicht gesehen zu haben.
butter bei die Fische
Hallo,
deinen Deutschland-Pessimismus kennen wir inzwischen. Fein.
Nun sag uns doch mal bitte ganz konkret, in welchem Land das anders laufen würde.
Gruß,
neugierig,
Elke
Ich denke hier wäre wohl tatsächlich ein wenig Recherche ganz interessant. Dazu gibt es bestimmt Präzedenzfälle.
Gruß Andreas
Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen, das ist die
Devise.Nick
Prima Nick - mit so einer Einstellung kommen wir weiter !!!
Wie würdest du dich fühlen, wenn du gerade ordentlich was auf die Mütze bekommst und alle, die das sehen, sich streng an deine Regel halten !!!
Armes Deutschland !!!
Hallo,
deinen Deutschland-Pessimismus kennen wir inzwischen. Fein.
Nun sag uns doch mal bitte ganz konkret, in welchem Land das
anders laufen würde.
Gewalt und Zerstörung durch Zivilisten („Staatliche Schlägertrupps“) belohnt nur ein Staat, der noch weit schlimmer wäre, als das, was wir heute haben. Es ist schon gut, dass nur Polizei Gewalt anwenden darf.
Ich habe nie behauptet, anderswo wäre es besser, aber Cholera wird auch dann nicht toll, wenn alle anderen dafür die Pest haben.
Das Schlimme ist, dass wir diese Gewaltfreiheit dadurch erkaufen, dass man überhaupt keine Gewalt anwenden darf, auch dann nicht, wenn es der einzelne Zivilist für richtig hält.
Nick
Nicht nur kritisieren, Vorschläge!
Nichts sehen, nichts hören und nichts sagen, das ist die
Devise.Nick
Prima Nick - mit so einer Einstellung kommen wir weiter !!!
Wie würdest du dich fühlen, wenn du gerade ordentlich was auf
die Mütze bekommst und alle, die das sehen, sich streng an
deine Regel halten !!!
Ich würde wohl erst recht niemandem mehr helfen
Nee, im Ernst: Wenn mir der Angegriffene was bedeutet, z.B. Freund, Verwandter, etc. dann greife ich selbstverständlich ein.
Wenn sich zwei Fremde streiten… Lass sie sich doch die Köpfe einschlagen. Du bist höchstens dazu verpflichtet hinterher nach dem Krankenwagen zu telefonieren. Du brauchst das Opfer nicht mal anfassen, wenn Du zufällig grad keine Aids-Handschuhe dabei hast.
Mal eine Gegenfrage: Was würdest Du denn machen, wenn du grad so beim Warten auf den Bus siehst, wie sich plötzlich zwei Fremde gegenseitig eins auf die Mütze geben? Dem Schwächeren helfen? Vielleicht hat der ja sogar angefangen. Nur mit Worten eingreifen? „Heh duda! Gewalt ist böööse!!“ Dazwischengehen, und die Schläge selber einfangen?
Nenn mir ein einziges eindeutiges Szenario, bei dem du mit Gewaltanwendung einschreiten würdest, bei dem aber außer Dir nur dir unbekannte Personen am Streit beteiligt sind!
Armes Deutschland !!!
Bei ein paar Billionen Staatsverschuldung kannst Du das laut sagen…
Nick
Armes Deutschland !!!
Hallo Andreas,
schon vergessen??..
der Betrieb eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straße ist über die
sogennante „Gefährdungshaftung“ in Deutschland zu sehen…
D.H. nichts anderes als das der Halter eines Kraftfahrzeuges alleine
dadurch,DAS ER ein KFZ. betreibt,schon „Haftpflichtig“ ist…
Hallo!
Da würde mich aber jetzt interessieren, was da an der spanischen Rechtslage anders sein soll.
Gruß
Tom
Und was hat § 7 StVG mit der Frage des Ersatzes des Schadens am eigenen KFZ zu tun?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Rechht braucht dem Unrecht nicht zu weichen
Hallo!
Das Schlimme ist, dass wir diese Gewaltfreiheit dadurch
erkaufen, dass man überhaupt keine Gewalt anwenden darf, auch
dann nicht, wenn es der einzelne Zivilist für richtig hält.
Das Gewaltmonopol des Staates ist dort durchbrochen, wo es der Staat selbst so vorsieht. Und dafür sind die zivil- und strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe das Paradebeispiel. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Zur Verteidigung meiner Rechtsgüter darf ich - natürlich in gewissen Grenzen - auch Gewalt anwenden. Natürlich darf ich das nicht, wenn ich es für „richtig“ halte, sondern dann, wenn es das Gesetz erlaubt. Und das tut es in mehreren Fällen.
Gruß,
Florian-
Einen Prozess gibts in jedem Fall.
Hallo!
Das Schlimme ist, dass wir diese Gewaltfreiheit dadurch
erkaufen, dass man überhaupt keine Gewalt anwenden darf, auch
dann nicht, wenn es der einzelne Zivilist für richtig hält.Das Gewaltmonopol des Staates ist dort durchbrochen, wo es der
Staat selbst so vorsieht. Und dafür sind die zivil- und
strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe das Paradebeispiel. Das
Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Zur Verteidigung
meiner Rechtsgüter darf ich - natürlich in gewissen Grenzen -
auch Gewalt anwenden. Natürlich darf ich das nicht, wenn ich
es für „richtig“ halte, sondern dann, wenn es das Gesetz
erlaubt. Und das tut es in mehreren Fällen.
„Dürfen“ ist da aber sehr weit gefasst.
Ohne negative juristische Folgen Gewalt anwenden geht nicht, weil angeklagt wirst Du auf jeden Fall, wenn du jemand eins „Auf die Mütze“ gibst. Festzustellen, ob das aus Notwehr geschehen ist, erfordert einen Prozess (gegen Dich). Das Vermeiden, als Angeklagter vor Gericht zu stehen, dessen Regeln ein nicht-Jurist gar nicht verstehen kann, ist für mich jedenfalls Grund genug, bei Fremden allerhöchstens die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeleistung zu geben, (Unterlassene Hilfeleistung-Urteile) und mehr nicht.
Und „belohnt“ für Zivilcourage oder Gewaltanwendung wirst Du vom Staat in gar keinem Fall.
Nick
zweimal falsch
Hi,
Ohne negative juristische Folgen Gewalt anwenden geht nicht,
weil angeklagt wirst Du auf jeden Fall, wenn du jemand eins
„Auf die Mütze“ gibst. Festzustellen, ob das aus Notwehr
geschehen ist, erfordert einen Prozess (gegen Dich).
beides ist sachlich falsch. Weder brauchts für diese Feststellung einen Prozeß noch ist dieser obligatorisch.
Was es in jedem Fall gibt, ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Dies ist aber auch absolut notwendig, denn Gewaltanwendung durch den Bürger ist eben nur in bestimmten Fällen erlaubt. Ob ein solcher im konkreten Einzelfall vorlag muß aber überhaupt erstmal festgestellt werden und das geht eben nur, wenn die Strafverfolgungsbehörden den Sachverhalt auch ermitteln und dazu ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Wenn die Sache dann eindeutig ist, wird das Verfahren vor der Anklageerhebung wieder eingestellt.
Gruß Stefan