Taetigkeit als Spendeneinsammlerin, als Betreute

hallo und guten tag,
mich interessiert die frage ob es rechtlich moeglich ist als betreute fuer den betreuer spenden fuer seine 28 betreuten zu sammeln.

der betreuer ist bei einem verein angestellt und hat 28 betreute die be betreut

die klienten sind groessenteiles hartzvierempfaenger also gehoeren zu den geringveridenern

die spendenaktion geht von der betreuten aus die telefonisch als auch schriftlich bei unterschiedlichen unternehmen um spenden zugunsten der 28 betreuten fragt…

nehmen wir mal an der verein legt hierfuer ein sonderkonto an und die
betreute bekommt im monat 500,oo euro spendgelder zusammen

macht sich der betreuer strafbar weil eine „abhaengige Betreute“ fuer ihn bzw. fuer die 28 betreuten gelder sammelt.

woran sollte man als betreuer dabei denken ?

welche schwierigkeiten koennten sich dabei ergeben ?

VIELEN DANK FUR IHRE MUEHE

GRUSS

Hallo,

im vorliegenden Fall würden also Betreute im Namen des Betreuungsverein von dem Sie betreut werden, Spenden sammeln um dann die Spenden selber einzustecken???

Sollte ein HartzIV-Empfänger hier Spendengelder bekommen, ist dies der ARGE zu melden, vom HartzIV-Betrag wird dann das Spendengeld abgezogen, so daß der HartzIV-Empfänger im Umkehrschluß keinen müden Euro mehr bekommt…

Tut man dies nicht, macht man sich strafbar!

Ich befürchte, daß das Vorgehen dieses Betreuungsvereins schwerst illegal ist!

Sollte ein Betreuer auf diese Idee gekommen sein und diese auch durchführen, sollte man ihm SOFORT rausschmeissen!!! Ihm fehlt schlicht und ergreifend die Eignung zum Betreuer!

Beim Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) bitte nachfragen!

Grüße
miamei

nein so ist es nun wirklich nicht
hallo,
ich denke sie haben den sachverhalt…als krimminellen plan
verstanden, NEIN so ist es nun wirklich nicht!!!

es geht vielmehr daraum…beduerftigen menschen in notsituationen
zu helfen. beispiel…jemand kann die reperatur seiner waschmaschine
nicht bezahlen weil ihm schlicht weg das geld hierzu fehlt—in dem
fall sollte diese person…ein hilfe erhalten…

der gedanke spenden zu sammeln…ist keinesfalls kommerziell gedacht

gruss

1 „Gefällt mir“

Ich bin kein Rechtsgelehrter und will hier nur einige Bedenken äußern:

Meiner Meinung nach handelt dem Falle, dass nicht ein gemeinnütziger Verein eine Sammlung beauftragt und organisiert, nicht um das Sammeln von Spenden sondern um organisierte Bettelei. Und das mag man selbst entscheiden, was von einem Betreuer zu halten ist, der die Betreuten zur organisierten Bettelei auffordert…

Ich wage auch mal die Behauptung, dass der Verein – so er denn gemeinnützig ist – ein Problem damit haben dürfte, wenn die Mitglieder im Namen des Vereins Spenden sammeln und diese dann nicht auf das Vereinskonto gehen, sondern auf ein vom Betreuer eröffnetes Konto.

Möglicherweise würde der Verein sich dann auch weigern, für die „Spenden“ entsprechende steuerlich geltend zu machende Quittungen auszustellen. Womit das spendende Unternehmen einen Spendenbetrug vermuten könnte, für den es den Betreuer verantwortlich machen würde?

Kurz gesagt: eine ganz seltsame und völlig unausgegorene Idee!

es hat nichts mit bettelei zu tun !!!
hallo,

nein, ich glaube hier versteht man einen guten Gedanken vollkommen
falsch…es hat auch nichts mit bettelei zu tun.

im grunde zeigt die praxis halt oft, dass es zu finanziellen problemen
kommt wenn reperaturen ect. anfallen…dann ist oft das geld hierfuer einfach nicht da…und nur und ich betone nue fuer diese faelle sollte dieses spenden geld dann benutzt werden

bitte…ich glaube ich habe mich jetzt deutslich genug ausgedrueckt…

gruss

Ich denke da anders!
Wie gesagt, nur meine Meinung:

Den guten Willen hinter der Idee sehe ich schon und würde dem fiktiven Betreuer auch keine böse Absicht unterstellen wollen. Mir ist schon klar, dass eine andere Motivation dahinter steht, als die der organisierten kriminellen Banden, die verkrüppelte Rumänen in der Fußgängerzone zum Betteln zwingt und Ihnen das Geld abknöpft, aber für mich bleibt dennoch Bettelei. Denn mir geht das so durch den Kopf:

Klar darf ich ein Unternehmen anrufen und fragen, ob es mir Geld gibt. Wenn es das tut, darf ich aber keine Spendenquittung ausstellen, es sei denn, ich sei ein gemeinnütziger Verein, so was wird vom Finanzamt bescheinigt und bedarf einiger Voraussetzungen. Gibt mir das Unternehmen trotzdem Geld, so ist das ein Geschenk. Und um ein Geldgeschenk bitten ist in meinen Augen aber Bettelei (hammse mal nen Euro?). Andere (etliche) dazu aufzufordern, ist für mich organisierte Bettelei.

Zur Bettelei an sich kann man ja stehen wie man will, ist auch nicht verboten soweit ich weiß, aber die Aufforderung/Anstiftung dazu ist ein anderes Kaliber fürchte ich.

Für Bettelei und gegen Spenden spricht auch für mich folgendes:
Ein gemeinnütziger Verein dient, wie der Name schon sagt, der Allgemeinheit. Der Förderverein einer Schule z. B. sammelt Spenden bei ortsansässigen Unternehmen, um z. B. eine Schulbücherei einzurichten. Das Geld kommt also der Allgemeinheit (allen derzeitigen und kommenden Schülern dieser Schule) zu Gute.

Im geschilderten Fall bekämen ja die Vereinsmitglieder das Geld für private Zwecke, verwaltet würde das Geld auch nicht von einem ordnungsgemäß organisierten Verein, sondern vom Betreuer. Wäre der fiktive Betreuungsverein eigentlich gemeinnützig?

Mag sein, dass ich falsch liege, mein Beispiel hinkt oder was auch immer, nur gerade bei heiklen Themen wie Spenden wäre ich supervorsichtig, das ist nicht umsonst mega-reguliert.
Ich will Dir nix Böses, nur warnen! Vielleicht äußert sich hier später noch jemand, der sich auskennt und mich Lügen straft :smile:

Zum Thema zusätzliches Einkommen und Hartz4 wurde ja schon was gesagt, wäre noch zusätzlich heikel.

*wink*

Inli

1 „Gefällt mir“

hallo,
ich denke sie haben den sachverhalt…als krimminellen plan
verstanden, NEIN so ist es nun wirklich nicht!!!

Das kriminelle ABSICHT dahinter steht, habe ich nicht geschrieben ABER

es geht vielmehr daraum…beduerftigen menschen in
notsituationen
zu helfen. beispiel…jemand kann die reperatur seiner
waschmaschine
nicht bezahlen weil ihm schlicht weg das geld hierzu
fehlt—in dem
fall sollte diese person…ein hilfe erhalten…

Solch eine Hilfe ist unverzüglicht der ARGE zu melden, das erhaltene Geld,-auch in Notsituationen!- wird von der ARGE dann bei den Leistungen für das nächste Monat einbehalten.
Dem Bedürftigen ist dann wieder nicht geholfen!

Meldet man der ARGE den Betrag nicht, begeht man eine Straftat!
Und vor sowas sollte eigentlich ein Betreuer schützen!

Grüße
miamei

okay…derartige Vorschriften kann es tatsaechlich
hallo,

ich habe Ihre Ausfuehrungen verstanden!

Ich denke, der Betreuer, der zugleich Dipl.-Sozialarbeiter
ist wird keine Straftat begehen wollen…und ich sicherlich
auch nicht!

Schade finde ich es, dass „man“ hier von Vorschriften und
Gesetzen…an der Umsetung einer, wie ich finde, guten Tat,
letzlich gehindert wird.

Ich werde ich Euch auf dem laufenden halten !

Vielen Dank fuer Eure Antworten.

Gruss