Hallo Petz!
es gibt im § 18 EStG auch noch andere Berufe, die nicht unter
die Katalogberufe fallen …
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p18.html
Das ändert nichts an meinem Beispiel mit dem Schüler oder Studenten, der Weg-Design macht und mit PC-Sachen handelt. Ein Freiberufler wird als solcher anerkannt, wenn seine Tätigkeit besondere, an seine Person gebundene Fähigkeiten erfordert. Dafür ist abgesehen von künstlerischen Tätigkeiten eine besonders qualifizierte Ausbildung und i. d. R. ein Hochschulabschluß erforderlich.
Wo ist das Problem hier ??
Der Unterschied ist steuerlich…
Von Gewerbesteuer hab ich kein Wort geschrieben, weil dieser Gesichtspunkt für das Ursprungsposting keine Rolle spielt und ganz allgemein für Existenzgründungen im ersten Moment nur höchst selten eine Rolle spielt. Ich beschränkte mich auf die Stichworte Künstlersozialkasse und den Ort der Ausübung für das Web-Design.
Was sollte der Vermieter :dagegen haben…
Das mußt Du den jeweiligen Vermieter fragen. Und der muß bei Gewerbeausübung in einer Wohnung gefragt werden und er muß nicht ohne weiteres zustimmen. Ich würde als Vermieter sehr angefressen reagieren, wenn ich eine Wohnung für Wohnzwecke vermiete und der Mieter betreibt darin ein Gewerbe. Das würde ich mir aber genau ansehen und die Zustimmung vermutlich an Bedingungen knüpfen.
Welche Vorsteuerbestäge hat ein Web-Designer denn ?
Ach, er muß sich nicht gelegentlich einen neuen PC anschaffen und macht Kundenbesuche mit dem Fahrrad? Natürlich fällt da Vorsteuer an.
Dafür müsste er aber alle Rechnungen 16 % teurer…
Am Netto-Rechnungsbetrag ändert sich für den gewerblichen Kunden nichts und ein Web-Designer hat ziemlich sicher ausschließlich, mindestens aber überwiegend Kunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Die Kleinunternehmerregelung kann echte Vorteile haben…
Ja, bei Privatkundschaft, wenn Du anderer Leute Hunde ausführst oder die Hecke schneidest und so gut wie kein Einkauf anfällt. In jeder Art von Geschäft, das sich an gewerbliche Kundschaft richtet, ist die Kleinunternehmerregelung unangebracht und nachteilig.
Wer anfängt, hat oft ein Liquiditätsproblem. Er sollte deshalb
keine Dauerfristverlängerung für die Vorsteueranmeldungen
ankreuzen, weil sonst 1/11 der voraussichtlichen Ust.-Zahllast
als monatliche Abschlagzahlung fällig wird.
Genau, deswegen ist ja auch :die Kleinunternehmerregelung :zu wählen, dann stellen sich :diese Probleme nicht.
Wegen des Entfalls von Vorsteueranmeldungen die
Kleinunternehmerregelung zu wählen, ist nicht sehr schlau, wie ich oben ausführte. Die Anzahl der monatlichen Geschäftsvorfälle in den hier betrachteten Tätigkeiten bewegt sich in der Größenordnung eines Dutzends, von der Tonerpatrone über ein paar Tankquittungen, Literatur und Papier bis zu ein, zwei Ausgangsrechnungen alles inbegriffen. Die daraus zu erstellende Vorsteueranmeldung braucht keine 5 Minuten. Auf diesem Weg die selbst bezahlte Mehrwertsteuer zurück zu holen, ergibt angesichts des lächerlichen Zeitaufwands vermutlich den stolzesten Stundenlohn, den der Gründer je bekommt. Aus einer einzigen Tankquittung oder einer einzigen Tonerpatrone (~100 €) für den Laserdrucker holt man sich beim angenommenen Zeitaufwand von 5 Minuten für die Vorsteueranmeldung einen Stundenlohn von deutlich über 100 €.
Gruß
Wolfgang