tätigkeit als webdesigner

hallo zusammen,

ich, informatikstudentin, möchte als webdesigner tätig werden. habe diesbezüglich auch schon anfragen von kleinen unternehmen.

daher meine frage: wie melde ich diese tätigkeit an? ist das jetzt ein freiberuf oder ein gewerbe? die tabelle auf http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm war mir nicht ganz klar…

ich nehme mal an, der verdienst wird 2000 bis 3000 euro im jahr nicht übersteigen. muss ich da steuern zahlen?

wäre wirklich dankbar für hilfe.

gruß, eure nyx

Generell kann ich Dir sagen: Laß es sein!!! Es gibt ungefährt 20.000 Leute die vermutlich auf Grund ihrer Ausbildung besser geeignet sind Web Seiten zu gestalten. Gegen die wirst Du dich zum einen nicht behaupten können, wenn Du das Genze nur „halbherzig“ (im Sinne von nebenbei machst) und irgendwie scheint Dir da auch das Gespür für das Geld verdienen zu fehlen. Wenn Du gerade mal 2000-3000 im Jahr verdienst frage ich mich, was Du da machen willst. Das kostet in der Regel schon die Gestaltung eine relativ kleine Seite, wenn es da um das kleine Programm geht.

Ansonsten zu Deinen Fragen:

Theoretisch ist das eine freiberufliche Tätigkeit, wenn Du das Gnaze als Kunst etc. verkauft bekommst. Das solltest Du aber vorher ncoh mal mit nem Mitarbeiter vom Finanzamt abklären. Der kann Dir auch ein paar Tips geben, ob es sinn macht, dass Du eventuell von der Ust befreit bist.

Auf keinen Fall Gewerbe anmelden, bevor Du nicht Klarheit hast, ob Du nicht als Freiberufler arbeitest.

Wenn die 2000 Euro stimmen, dann kommen hier keine Steuren auf Dich zu. Solltest Du noch andere Einnahmen haben, dann adieren die sich da hinzu und von allen Einnahmen wird dann die Stuer berechnet. Paß da auf, was Du verdienst. Denk auch eventuell an Höchstsätze für Bafög, Kindergeld, KV etc… Kläre genau ab, was Du da verdienen darfst neben dem Studium.

…so eine destruktive antwort gelesen

hallo,

Generell kann ich Dir sagen: Laß es sein!!! Es gibt
ungefährt 20.000 Leute die vermutlich auf Grund ihrer
Ausbildung besser geeignet sind Web Seiten zu gestalten. Gegen
die wirst Du dich zum einen nicht behaupten können, wenn Du
das Genze nur „halbherzig“ (im Sinne von nebenbei machst) und
irgendwie scheint Dir da auch das Gespür für das Geld
verdienen zu fehlen.

was spricht denn bitte schön dagegen, wenn sich eine studentin nebenbei etwas mit webdesign dazuverdienen möchte - hier kommts doch in keinster weise auf irgendwelche konkurrenzsituationen an - angebote liegen wahrscheinlich schon vor und die frage zielte darauf ab, das alles ordentlich mit den ämtern über die bühne zu bringen

Wenn Du gerade mal 2000-3000 im Jahr

verdienst frage ich mich, was Du da machen willst. Das kostet
in der Regel schon die Gestaltung eine relativ kleine Seite,
wenn es da um das kleine Programm geht.

na und - dann wird halt nur ein kunde bedient im ersten jahr - wenn die arbeit gut ist, kommen die nächsten - wo soll denn hier ausserdem das risiko liegen - sehe auf anhieb keinerlei kosten ausser der gewerbeanmeldung - hardware ist doch wohl bei einem informatiker vorhanden…

Ansonsten zu Deinen Fragen:

wird auch zeit…

Theoretisch ist das eine freiberufliche Tätigkeit, wenn Du das
Gnaze als Kunst etc. verkauft bekommst.

unsinn - webdesigner ist nur freiberufler, wenn er nur den entwurf oder das layout macht, ein gewerbetreibender, wenn er auch das HTML programmiert und auch die wartung des inhaltes übernimmt, was hier wohl der fall sein wird, da die komplettlösung angeboten wird

nur ca. 5% aller „webdesigner“ sind freiberufler, der rest sind gewerbetreibende

Das solltest Du aber

vorher ncoh mal mit nem Mitarbeiter vom Finanzamt abklären.

  • nicht nötig

Der kann Dir auch ein paar Tips geben, ob es sinn macht, dass
Du eventuell von der Ust befreit bist.

  • von der umsatzsteuer bist du automatisch befreit, wenn du die grenzen des kleinunternehmers nicht überschreitest - eine option zur regelbesteuerung kann erfolgen, macht aber auf den ersten blick keinen sinn…

Auf keinen Fall Gewerbe anmelden, bevor Du nicht Klarheit
hast, ob Du nicht als Freiberufler arbeitest.

  • entfällt

Wenn die 2000 Euro stimmen, dann kommen hier keine Steuren auf
Dich zu. Solltest Du noch andere Einnahmen haben, dann adieren
die sich da hinzu und von allen Einnahmen wird dann die Stuer
berechnet. Paß da auf, was Du verdienst. Denk auch eventuell
an Höchstsätze für Bafög, Kindergeld, KV etc… Kläre genau
ab, was Du da verdienen darfst neben dem Studium.

  • stimme hier zu…

ansonsten nur mut und selbst was auf die füsse gestellt - je früher desto besser und nicht nur auf bafög und eltern verlassen - und vor allem nicht soviel auf die meinung von „unternehmensberatern“ geben

ansonsten viel glück und wenn noch fragen sind einfach nochmal melden

gruß vom inder

was spricht denn bitte schön dagegen, wenn sich eine studentin
nebenbei etwas mit webdesign dazuverdienen möchte - hier
kommts doch in keinster weise auf irgendwelche
konkurrenzsituationen an - angebote liegen wahrscheinlich
schon vor und die frage zielte darauf ab, das alles ordentlich
mit den ämtern über die bühne zu bringen

dagegen spricht, dass man vielleicht das „technische“ Wissen hat, die meisten Leute aber glauben, dass sie dann auch gleich Layout beherrschen etc… das Resultat sehe ich oft genug… Wenn hier jemand schreibt, dass er Webdesign machen möchte, dann gehe ich auch davon aus, dass da wie der Begriff schon sagt das Design also die Optik auch machen will und dafür gibt es definitiv Grafiker, die das auch studiert haben und eben auch wissen, wie man das, ohne hier jemanden zu nahe treten zu wollen, auch richtig macht. Neben den technischen Daten muß man halt auch wissen wie es um die Farben steht etc… ich persönlich habe auch mla irgendwann mit HTML angefangen und habe eine Idee was technisch und von der Programmierung alles dahinter steht, gebe aber mittlerweile alles an entsprechend qualifizierte Leute ab, da das Thema wirklich zu umfangreich geworden ist und man eben auf sehr viele Dinge achten muß, wenn z.B. die Beratene Firma irgendwann mal wachsen und dann noch weitere Funktionen der schönen www-Welt nutzen will. Da ist es oftmals preiswerter, wenn man gleich alles auf der richtigen Plattform aufsetzt. Daher hier an dieser Stelle auch meine Skepsis.

na und - dann wird halt nur ein kunde bedient im ersten jahr

  • wenn die arbeit gut ist, kommen die nächsten - wo soll denn
    hier ausserdem das risiko liegen - sehe auf anhieb keinerlei
    kosten ausser der gewerbeanmeldung - hardware ist doch wohl
    bei einem informatiker vorhanden…

Sorry, die Designer die ich kenne versuchen das Geschäft wenn irgendwie möglich als Freiberufler zu führen… unter anderem auch damit sie in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden. Daher habe ich auch vorgeschlagen, dass Thema mit dem Finanzamt abzuklären. Ich weiß ja nicht, ob die Fragestellerin das Geschäft nicht ausweiten will und dann doch irgendwann die Brötchen damit verdienen möchte. …kann ja auch sein, dass hier noch vieeeel mehr Erfahrung vorhanden ist, was aus dem Posting nicht hervor geht. Mit meinem Sachbearbeiter vom Finanzamt habe ich dahin gehend nur gute Erfahrungen gemacht.

  • von der umsatzsteuer bist du automatisch befreit, wenn du
    die grenzen des kleinunternehmers nicht überschreitest - eine
    option zur regelbesteuerung kann erfolgen, macht aber auf den
    ersten blick keinen sinn…

Muß da widersprechen, ich war von der USt nicht automatisch befreit, sondern mußt mich da in einem Fragebogen zu äußern was ich will. Vielleicht regeln das die Finanzämter auch von Land zu Land unterschiedlich? Ich mußte dazu auf jeden Fall Stellung beziehen. Da man zwischen den Optionen nun nicht willkürlich hin und her wechseln kann, sollte man sich zumindest vorher mal die Vor- und Nachteile erklären lassen.

Hallo Alexandra!

… dass sie dann auch gleich
Layout beherrschen etc…

Wie weit es mit elementaren gestalterischen Fertigkeiten so mancher „Web-Designer“ her ist, kann man an zahllosen Seiten bewundern. Blinkerei, zeitfressende Animationen ohne Nährwert, ein vollgestopfter Bildschirm und blaue Schrift auf rotem Grund…

wenn irgendwie möglich als :Freiberufler zu führen…

In vielen Fällen wird das nicht klappen, mindestens nicht bei Schülern und Studienanfängern, die noch nebenher mit PC-Gramusel hökern wollen. Solche Leute fallen beim besten Willen nicht in den Bereich der Katalogberufe nach §18 EStG.

Wer der Tätigkeit aber ernsthaft und nachhaltig nachgehen möchte (für Könner ist auch in vermeintlich überbesetzten Marktsegmenten Platz), sollte sich vergegenwärtigen, daß der Status als Freiberufler grundsätzlich nur mit Vorteilen gegenüber dem Gewerbetreibenden verbunden ist. Ob die Vorteile überhaupt greifen, hängt natürlich am Einzelfall. Im Bereich Web-Design muß der Schwerpunkt der Tätigkeit für die Anerkennung als Freiberufler im Bereich der Gestaltung und nicht etwa in der technischen Umsetzung liegen. Dann eröffnet sich mit der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für viele Leute die einzige Möglichkeit, überhaupt Zugang zur gesetzlichen KV zu erhalten.
Außerdem: Bei der Ausübung eines Gewerbes in einer Mietwohnung kann es Probleme
mit dem Vermieter geben, manchmal auch mit der Gemeinde. Ein Freiberufler muß niemanden um Erlaubnis fragen.

Weil es u. a. um den Fragebogen des FA geht, noch eine Anmerkung zur USt: Mir ist unklar, was einen Selbständigen veranlassen kann, zur Kleinunternehmerregelung zu optieren und sich aus der Vorsteuerabzugsberechtigung zu werfen. Natürlich wählt man die Regelbesteuerung, schließlich ist in jeder selbständigen Tätigkeit mal etwas anzuschaffen und einzukaufen. Vom Sprit bis zur Tintenpatrone ist alles im Endeffekt 16% billiger.

Wer anfängt, hat oft ein Liquiditätsproblem. Er sollte deshalb keine Dauerfristverlängerung für die Vorsteueranmeldungen ankreuzen, weil sonst 1/11 der voraussichtlichen Ust.-Zahllast als monatliche Abschlagzahlung fällig wird. Außerdem sollte er ankreuzen, erst bei Zahlungseingang die Ust abzuführen, weil zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang schon mal Wochen, manchmal sogar Monate verstreichen können und während dieser Zeit die Ust. vorzufinanzieren ist, wenn man bei Rechnungsstellung die Ust abführen muß.

Gruß
Wolfgang

gefährliches Halbwissen ?
hallo,

In vielen Fällen wird das nicht klappen, mindestens nicht bei
Schülern und Studienanfängern, die noch nebenher mit
PC-Gramusel hökern wollen. Solche Leute fallen beim besten
Willen nicht in den Bereich der Katalogberufe nach §18 EStG.

es gibt im § 18 EStG auch noch andere Berufe, die nicht unter die Katalogberufe fallen …
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p18.html

Wer der Tätigkeit aber ernsthaft und nachhaltig nachgehen
möchte (für Könner ist auch in vermeintlich überbesetzten
Marktsegmenten Platz), sollte sich vergegenwärtigen, daß der
Status als Freiberufler grundsätzlich nur mit Vorteilen
gegenüber dem Gewerbetreibenden verbunden ist. Ob die Vorteile
überhaupt greifen, hängt natürlich am Einzelfall. Im Bereich
Web-Design muß der Schwerpunkt der Tätigkeit für die
Anerkennung als Freiberufler im Bereich der Gestaltung und
nicht etwa in der technischen Umsetzung liegen. Dann eröffnet
sich mit der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse für
viele Leute die einzige Möglichkeit, überhaupt Zugang zur
gesetzlichen KV zu erhalten.

Wo ist das Problem hier ??
Der Unterschied ist steuerlich nur dann wirklich entscheidend, wenn der Gewinn über 24.500 € liegt, dann ist man als Gewerbetreibender buchführungs- und gewerbesteuerpflichtig, als Freiberufler nicht.

Außerdem: Bei der Ausübung eines Gewerbes in einer Mietwohnung
kann es Probleme
mit dem Vermieter geben, manchmal auch mit der Gemeinde. Ein
Freiberufler muß niemanden um Erlaubnis fragen.

Was sollte der Vermieter dagegen haben, wenn man am PC sitzt und ein bißchen vor sich programmiert ?
Da braucht man keinen um Erlaubnis zu fragen.

Weil es u. a. um den Fragebogen des FA geht, noch eine
Anmerkung zur USt: Mir ist unklar, was einen Selbständigen
veranlassen kann, zur Kleinunternehmerregelung zu optieren und
sich aus der Vorsteuerabzugsberechtigung zu werfen. Natürlich
wählt man die Regelbesteuerung, schließlich ist in jeder
selbständigen Tätigkeit mal etwas anzuschaffen und
einzukaufen. Vom Sprit bis zur Tintenpatrone ist alles im
Endeffekt 16% billiger.

Na ja, wenn dir das unklar ist, hättest du dich vielleicht gar nicht dazu äußern sollen.
Da sollte man sich zuerst fragen, warum gibt es dann die Kleinunterregelung ?
Welche Vorsteuerbestäge hat ein Web-Designer denn ?
Dafür müsste er aber alle Rechnungen 16 % teurer machen oder von der Rechnung müsste er 16 % ans FA abführen.
Die Kleinunternehmerregelung kann echte Vorteile haben, dafür wurde sie ja auch geschaffen.

Wer anfängt, hat oft ein Liquiditätsproblem. Er sollte deshalb
keine Dauerfristverlängerung für die Vorsteueranmeldungen
ankreuzen, weil sonst 1/11 der voraussichtlichen Ust.-Zahllast
als monatliche Abschlagzahlung fällig wird.

Genau, deswegen ist ja auch die Kleinunternehmerregelung zu wählen, dann stellen sich diese Probleme nicht.

Gefährliches Halbwissen und mit solchen Antworten werden Laien nur verwirrt.

Nix für ungut

Petz

Na ja, wenn dir das unklar ist, hättest du dich vielleicht gar
nicht dazu äußern sollen.
Da sollte man sich zuerst fragen, warum gibt es dann die
Kleinunterregelung ?
Welche Vorsteuerbestäge hat ein Web-Designer denn ?
Dafür müsste er aber alle Rechnungen 16 % teurer machen oder
von der Rechnung müsste er 16 % ans FA abführen.
Die Kleinunternehmerregelung kann echte Vorteile haben, dafür
wurde sie ja auch geschaffen.

Es kommt doch ganz einfach darauf an, was für Kunden man hat:

Handelt man meist mit Privatkunden ist es sicher von Vorteil die Kleinunternehmerregelung zu benutzen.
Handelt man jedoch meist mit Geschäftskunden ist es doch für keinen von Vorteil, sondern nur für den Webdesigner von Nachteil.
Und die Vorsteuerbeträge können sich ganz schön summieren…

Ansonsten an den Fragesteller: Mach es, wenn du es kannst.

Hallo Petz!

es gibt im § 18 EStG auch noch andere Berufe, die nicht unter
die Katalogberufe fallen …
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p18.html

Das ändert nichts an meinem Beispiel mit dem Schüler oder Studenten, der Weg-Design macht und mit PC-Sachen handelt. Ein Freiberufler wird als solcher anerkannt, wenn seine Tätigkeit besondere, an seine Person gebundene Fähigkeiten erfordert. Dafür ist abgesehen von künstlerischen Tätigkeiten eine besonders qualifizierte Ausbildung und i. d. R. ein Hochschulabschluß erforderlich.

Wo ist das Problem hier ??
Der Unterschied ist steuerlich…

Von Gewerbesteuer hab ich kein Wort geschrieben, weil dieser Gesichtspunkt für das Ursprungsposting keine Rolle spielt und ganz allgemein für Existenzgründungen im ersten Moment nur höchst selten eine Rolle spielt. Ich beschränkte mich auf die Stichworte Künstlersozialkasse und den Ort der Ausübung für das Web-Design.

Was sollte der Vermieter :dagegen haben…

Das mußt Du den jeweiligen Vermieter fragen. Und der muß bei Gewerbeausübung in einer Wohnung gefragt werden und er muß nicht ohne weiteres zustimmen. Ich würde als Vermieter sehr angefressen reagieren, wenn ich eine Wohnung für Wohnzwecke vermiete und der Mieter betreibt darin ein Gewerbe. Das würde ich mir aber genau ansehen und die Zustimmung vermutlich an Bedingungen knüpfen.

Welche Vorsteuerbestäge hat ein Web-Designer denn ?

Ach, er muß sich nicht gelegentlich einen neuen PC anschaffen und macht Kundenbesuche mit dem Fahrrad? Natürlich fällt da Vorsteuer an.

Dafür müsste er aber alle Rechnungen 16 % teurer…

Am Netto-Rechnungsbetrag ändert sich für den gewerblichen Kunden nichts und ein Web-Designer hat ziemlich sicher ausschließlich, mindestens aber überwiegend Kunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Die Kleinunternehmerregelung kann echte Vorteile haben…

Ja, bei Privatkundschaft, wenn Du anderer Leute Hunde ausführst oder die Hecke schneidest und so gut wie kein Einkauf anfällt. In jeder Art von Geschäft, das sich an gewerbliche Kundschaft richtet, ist die Kleinunternehmerregelung unangebracht und nachteilig.

Wer anfängt, hat oft ein Liquiditätsproblem. Er sollte deshalb
keine Dauerfristverlängerung für die Vorsteueranmeldungen
ankreuzen, weil sonst 1/11 der voraussichtlichen Ust.-Zahllast
als monatliche Abschlagzahlung fällig wird.

Genau, deswegen ist ja auch :die Kleinunternehmerregelung :zu wählen, dann stellen sich :diese Probleme nicht.

Wegen des Entfalls von Vorsteueranmeldungen die
Kleinunternehmerregelung zu wählen, ist nicht sehr schlau, wie ich oben ausführte. Die Anzahl der monatlichen Geschäftsvorfälle in den hier betrachteten Tätigkeiten bewegt sich in der Größenordnung eines Dutzends, von der Tonerpatrone über ein paar Tankquittungen, Literatur und Papier bis zu ein, zwei Ausgangsrechnungen alles inbegriffen. Die daraus zu erstellende Vorsteueranmeldung braucht keine 5 Minuten. Auf diesem Weg die selbst bezahlte Mehrwertsteuer zurück zu holen, ergibt angesichts des lächerlichen Zeitaufwands vermutlich den stolzesten Stundenlohn, den der Gründer je bekommt. Aus einer einzigen Tankquittung oder einer einzigen Tonerpatrone (~100 €) für den Laserdrucker holt man sich beim angenommenen Zeitaufwand von 5 Minuten für die Vorsteueranmeldung einen Stundenlohn von deutlich über 100 €.

Gruß
Wolfgang

mit 2000,- bis 3000,- € per anno…
wird sie wohl kaum in die KSK kommen.

nix für ungut, wolfgang :wink:

und schöne einheit noch
ann

Hallo Ann!

wird sie wohl kaum in die KSK kommen.

Das wird sie als Studentin auch gar nicht wollen oder gar müssen. Der Zugang für künstlerisch tätige Freiberufler zur Künstlersozialkasse ist z. B. für Leute jenseits des 55. Lebensjahres ohne Vorversicherungszeiten eine Möglichkeit, in eine GKV zu kommen. Dabei ist es eben ein Unterschied, ob jemand für seine Tätigkeit etwa als Web-Designer ein Gewerbe anmeldet oder ob er den Schwerpunkt auf die gestalterische Seite legt und als Freiberufler tätig ist. Nur deshalb erwähnte ich die Künstlersozialkasse.

und schöne einheit noch

Nun weiß ich endlich, weshalb ich heute früh beim Bäcker vor verschlossener Tür stand.

Gruß
Wolfgang

Unternehmen,Freiberufliche Tätigkeit & Mietwohnung
Das mit der Wohnung kann nach hinten los gehen und unangenehme „Strafen“ mit sich bringen. Unter anderem häng es auch davon ab, wie das Wohngebiet ausgeschrieben ist. Habdelt es sich dabei um ein reines Wohngebiet (so was soll es tatsächlich geben), dann ist auch eine freiberufliche Tätigkeit untersagt und die entfremdung von Wohnraum kann mit Strafen belegt werden.

Handelt es sich um ein Wohngebiet zweiter Ordnung, dann sind Frieberufler ganz gerne gesehen, aber kein Gewerbe etc…

Dann hat jeder Ort auch eigene Regelungen bzgl. Schild an der Türm wenn man das Geschäft später vielleicht tasächlich auch zum Haupterwerb machen möchte. Auch hier mal dingend die Straße rauf und runter laufen und schaun, ob es da Schildchen von Firmen an der Wand gibt. Ansonsten mit der GEmeinde abklären.

Viele der hier gegebenen Tips treffen tatsächlich nicht unbedingt auf die aktuelle einkommenssituation zu, aber wie heißt das so schön, der Kluge Mann sorgt vor…und denkt auch schon mal weiter. Hinterher kann man die ganzen steuerlichen Dineg nur schwer wieder ändern.

was spricht denn bitte schön dagegen, wenn sich eine studentin
nebenbei etwas mit webdesign dazuverdienen möchte - hier
kommts doch in keinster weise auf irgendwelche
konkurrenzsituationen an - angebote liegen wahrscheinlich
schon vor und die frage zielte darauf ab, das alles ordentlich
mit den ämtern über die bühne zu bringen

dagegen spricht, dass man vielleicht das „technische“ Wissen
hat, die meisten Leute aber glauben, dass sie dann auch gleich
Layout beherrschen etc… das Resultat sehe ich oft
genug…

Ich auch, besonders wenn ich HTML lesen kann. Dann kommt mir bei den studierten Gestaltern das kotzen.

Wenn hier jemand schreibt, dass er Webdesign machen
möchte, dann gehe ich auch davon aus, dass da wie der Begriff
schon sagt das Design also die Optik auch machen will und
dafür gibt es definitiv Grafiker, die das auch studiert haben
und eben auch wissen, wie man das, ohne hier jemanden zu nahe
treten zu wollen, auch richtig macht.

Genau und wenn man ein Osterei bemalen will dann muß man 3,5 Jahre Ausbildung machen. Manche Leute haben Design im Blut, die brauchen nur ein oder zwei Theriebücher und sind dann besser als 85% der studierten.

Neben den technischen
Daten muß man halt auch wissen wie es um die Farben steht
etc… ich persönlich habe auch mla irgendwann mit HTML
angefangen und habe eine Idee was technisch und von der
Programmierung alles dahinter steht, gebe aber mittlerweile
alles an entsprechend qualifizierte Leute ab, da das Thema
wirklich zu umfangreich geworden ist

Nein, es ist einfacher als man denkt. Nur die "Insider wollen es uns so schwer wie möglich machen.

und man eben auf sehr
viele Dinge achten muß, wenn z.B. die Beratene Firma
irgendwann mal wachsen und dann noch weitere Funktionen der
schönen www-Welt nutzen will. Da ist es oftmals preiswerter,
wenn man gleich alles auf der richtigen Plattform aufsetzt.

Das ist für den ersten Wurf vollkommen irrelevant, weil wenn es um etwas größeres geht, dann ist man alleine sehr schnell aufgeworfen.

Daher hier an dieser Stelle auch meine Skepsis.

Ausbildung ist sicher wichtig, aber nicht alle die eine Ausbildung genossen haben sind fähig.

Woweit meine Meinung dazu und: Leute lasst euch nicht aufhalten selber etwas zu tun und in irgendeiner Art und Weise als selbständiger Erfahrungen zu sammeln!!!

Roland