Tätigkeit bei einer belgischen Firma

Herr X wohnt in Deutschland und arbeitet als Vertriebsmitarbeiter in Deutschland für eine belgische Firma. Diese Tätigkeit erfolgt ausschließlich in Deutschland. Welche Rechtsvorschriften gelten und wo muss man sich bezüglich Sozialabgaben etc anmelden.

Servus,

SV- und ESt-Pflicht bestehen in D. Es ist möglich, daß der belgische Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten muß: Wenn es außer dem Vertriebler (oder mehreren) keine Struktur in D gibt. In diesem Fall würden für den deutschen Arbeitnehmer mit der ersten Veranlagung zur ESt vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt, die er selber organisieren muß.

Die Anmeldung bei der Krankenkasse und die Abführung von SV-, KV- und PV-Beiträgen bleiben aber beim belgischen Arbeitgeber hängen, da muß der deutsche Arbeitnehmer nichts besonderes tun (außer seinem Arbeitgeber auf die Finger schauen und ggf. klopfen).

Schöne Grüße

MM