Tätigkeit des Notars

hallo zusammen,
mein Vater hat sein Haus seinem Sohn überschrieben, der mir (Tochter) im Gegenzug die Hälfte auszahlt (in Raten). Mein Vater hat lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Beim Beratungsgespräch beim Notar nahm dieser alles auf und es wurde ein neuer Termin für die Vertragsunterzeichnung vereinbart. Tage später rief ich den Notar an, er möchte mir die Verträge bitte vorher zur Einsicht zufaxen, was er auch tun wollte, aber doch nicht tat. Beim Termin zur Unterzeichnung kritzelte dieser Notar in dem Vertrag noch rum und änderte noch was und strich rum…diesen Vertrag (eine Ausfertigung)sollten wir alle 3 unterzeichnen. Auf meine Frage, ob wir den vertrag nicht mitbekommen, sagte er nein, dieser werde zugeschickt. Meine Frage nun…
-ist dieser Ablauf so üblich?
-reicht diese eine Ausfertigung für alle Beteiligten?
-darf er darin noch rumstreichen und ändern?
-muß er den unterzeichneten Vertrag nicht sofort aushändigen, sonst kann ja noch mehr geändert werden?
-für welche Leistungen kann er eine Gebühr verlangen…
Beratung-ja (bezieht sich glaub ich auf den Wert des Grundstückes(200.000DM),
für die Verträge… wo finde ich Info´s???

vielen Dank an alle für´s lesen und evtl. Antworten

gruß Astrid

Ich bin zwar kein Experte für Beurkundungswesen, hab’ aber grade meinen zweiten Notartermin in diesem Jahr hinter mir und mich daher etwas „schlau“ gemacht:

  • ich wäre nicht zum Termin erschienen, wenn mir der Notar nicht vorher den Entwurf geschickt hätte! Ich hatte ihm sogar das Limit gesetzt: Entgültige Fassung drei Werktage vor Termin

  • es darf auch im Termin noch geändert werden, allerdings gibt es dafür meines Wissens Formvorschriften. Heutzutage sollten Notare allerdings eine Textverarbeitung haben und die Änderungen sofort (vor Unterschrift) einarbeiten.

  • von dem Vertrag erhält man seine Kopie zugeschickt. Nachträgliche Änderungen braucht man nicht zu befürchten: Ein Notariat ist in den meisten Bundesländern eine Lizenz zum Gelddrucken; kein Notar würde dies riskieren - zumindest nicht bei solchen „Peanuts“!

Offensichtlich hast du den verbreiteten Fehler gemacht und den Notar als „Amtsperson“ angesehen - und behandelt. Ein Notar ist ein Dienstleister, der in deinem Auftrag handelt und den du (sauteuer!) bezahlst. Für die Zukunft: Wenn der Bursche einen Vertrag in „DieterThomasHeck“-Marnier runterleiert - stop ihn! Lies alles durch, was er zum Unterschreiben vorlegt - auch das Kleingedruckte - auch wenn um dich rum 8 Leute sitzen und ungeduldig werden - auch wenn versichert wird, dass wäre alles Standard. Lass dir alles erklären, was du nicht verstehst - auch wenn du fürchtest, dich zu blamieren - auch wenn der Notar die Augenbraue hochzieht - auch wenn die anderen Parteien unruhig werden. Du zahlst auf jeden Fall abhängig vom Geschäftswert - lass den Notar was tun für die Knete!

Gruß
Stefan

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Hallo Astrid,

na dann wollen wir mal einiges klarstellen:

Beim Termin zur
Unterzeichnung kritzelte dieser Notar in dem Vertrag noch rum
und änderte noch was und strich rum…diesen Vertrag (eine
Ausfertigung)sollten wir alle 3 unterzeichnen. Auf meine
Frage, ob wir den vertrag nicht mitbekommen, sagte er nein,
dieser werde zugeschickt.

Dieser Ablauf ist völlig normal.

-darf er darin noch rumstreichen und ändern?

Ja. Oft ändert sich noch während der Beurkundung etwas. Diese Änderungen müssen dann natürlich eingebaut werden. Allerdings ist mit den Krakeleien Schluß, sobald die Unterschriften unter das Protokoll gesetzt wurden. Ausnahme ist die Berichtigung offensichtlicher Fehler (Rechtschreibfehler, Zahlendreher, etc.). Diese können auch durch die ReNo-Gehilfinnen korrigiert werden, deswegen wird den Damen in den Verträgen auch eine entsprechende Vollmacht erteilt.

-muß er den unterzeichneten Vertrag nicht sofort aushändigen,
sonst kann ja noch mehr geändert werden?
-reicht diese eine Ausfertigung für alle Beteiligten?

Schön wäre es, allerdings ist es ein Ding der Unmöglichkeit. Von der Urkunde werden Ausfertigung (die 1. - vollstreckbare - Ausfertigung verbleibt beim Notar und wird dem Verkäufer erforderlichenfalls zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt, z. B. wenn der Käufer mit dem Kaufpreis in Verzug gerät), beglaubigte Kopien bzw. Abschriften (für Käufer, Verkäufer, Finanzamt, Grundbuchamt, evtl. finanzierende Banken) gefertigt. Und das dauert. Schließlich müssen diese gebunden, gesiegelt und natürlich auch beglaubigt werden. Also nix mit sofort mitnehmen.

-für welche Leistungen kann er eine Gebühr verlangen…
Beratung-ja (bezieht sich glaub ich auf den Wert des
Grundstückes(200.000DM),
für die Verträge…

Beratungsleistungen sind in dem Gegenstandswert bereits enthalten und werden keinesfalls gesondert berechnnet. Im übrigen wird seit einiger Zeit nachfolgender Passus in die Verträge eingebaut „Der Notar fragte die Erschienenen, ob er oder eine mit ihm beruflich verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Diese Frage wurde verneint.“
Damit soll verhindert werden, daß halt Gebühren berechnet werden, die nicht zulässig sind.

Schließlich kann der Notar seine Gebühren auch nicht nach Lust und Laune erheben. Im Gegensatz zu den Anwälten können Notare keine Gebührenvereinbarungen treffen (wird meist ohnehin nur in Strafsachen praktiziert). Dafür gibt es klare gesetzliche Vorschriften. In Deinem Fall - also bei 200 TDM - dürften die Kosten bei ca. 1.500 DM liegen (habe leider die Gebührentabelle gerade nicht zur Hand, sonst könnte ich Dir das ganz genau sagen).

Viele Grüße

Tessa