Hallo Astrid,
na dann wollen wir mal einiges klarstellen:
Beim Termin zur
Unterzeichnung kritzelte dieser Notar in dem Vertrag noch rum
und änderte noch was und strich rum…diesen Vertrag (eine
Ausfertigung)sollten wir alle 3 unterzeichnen. Auf meine
Frage, ob wir den vertrag nicht mitbekommen, sagte er nein,
dieser werde zugeschickt.
Dieser Ablauf ist völlig normal.
-darf er darin noch rumstreichen und ändern?
Ja. Oft ändert sich noch während der Beurkundung etwas. Diese Änderungen müssen dann natürlich eingebaut werden. Allerdings ist mit den Krakeleien Schluß, sobald die Unterschriften unter das Protokoll gesetzt wurden. Ausnahme ist die Berichtigung offensichtlicher Fehler (Rechtschreibfehler, Zahlendreher, etc.). Diese können auch durch die ReNo-Gehilfinnen korrigiert werden, deswegen wird den Damen in den Verträgen auch eine entsprechende Vollmacht erteilt.
-muß er den unterzeichneten Vertrag nicht sofort aushändigen,
sonst kann ja noch mehr geändert werden?
-reicht diese eine Ausfertigung für alle Beteiligten?
Schön wäre es, allerdings ist es ein Ding der Unmöglichkeit. Von der Urkunde werden Ausfertigung (die 1. - vollstreckbare - Ausfertigung verbleibt beim Notar und wird dem Verkäufer erforderlichenfalls zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt, z. B. wenn der Käufer mit dem Kaufpreis in Verzug gerät), beglaubigte Kopien bzw. Abschriften (für Käufer, Verkäufer, Finanzamt, Grundbuchamt, evtl. finanzierende Banken) gefertigt. Und das dauert. Schließlich müssen diese gebunden, gesiegelt und natürlich auch beglaubigt werden. Also nix mit sofort mitnehmen.
-für welche Leistungen kann er eine Gebühr verlangen…
Beratung-ja (bezieht sich glaub ich auf den Wert des
Grundstückes(200.000DM),
für die Verträge…
Beratungsleistungen sind in dem Gegenstandswert bereits enthalten und werden keinesfalls gesondert berechnnet. Im übrigen wird seit einiger Zeit nachfolgender Passus in die Verträge eingebaut „Der Notar fragte die Erschienenen, ob er oder eine mit ihm beruflich verbundene Person in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Diese Frage wurde verneint.“
Damit soll verhindert werden, daß halt Gebühren berechnet werden, die nicht zulässig sind.
Schließlich kann der Notar seine Gebühren auch nicht nach Lust und Laune erheben. Im Gegensatz zu den Anwälten können Notare keine Gebührenvereinbarungen treffen (wird meist ohnehin nur in Strafsachen praktiziert). Dafür gibt es klare gesetzliche Vorschriften. In Deinem Fall - also bei 200 TDM - dürften die Kosten bei ca. 1.500 DM liegen (habe leider die Gebührentabelle gerade nicht zur Hand, sonst könnte ich Dir das ganz genau sagen).
Viele Grüße
Tessa