Kann ein niedergelassener Anwalt bei allen Amts- u. Landgerichten
klagen u. für den Mandanten ggf. Gerichtstermine wahrnehmen –
oder muß dafür ZUSÄTZLICH ein am jeweiligen Gericht zugelassener
LOKALER Anwalt beauftragt werden (zusätzliche Anwaltskosten)?
Hallo,
seit einigen Jahren darf jeder Anwalt bei sämtlichen Verfahren im ganzen Bundesgebiet vor jedem Gericht auftreten.
Nur für den BGH gilt insoweit eine Ausnahme.
LG
sine
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