Ich habe einen Job als Behindertenbetreuer am 01.09.2010 angefangen.
Dieser Job ist ein Aufstockerjob. dh. ich arbeite 30 Std. die Woche und bekomme noch zusätzlich Alg2.
Ich muss noch sagen,das ich einen Bndscheibenvorfall hatte L5S1.
Das in beiden Knien Risse im Meniskus sind und ich im rechten Knie zwei Zysten habe,die eigendlich schon längst entfernt sein müssten.
Zudem kommt noch hinzu das ich Anfang des Jahres einen leichten Bandscheibenvorfall bzw. Fehlstellung in der halswirbelsäule bekam, was gelegendlich Schwindel auslöst.
Die ARGE schickte mich ca. ein halbes/dreiviertel Jahr vor der Jobaufnahme zum Behindertenbetreuer, zu einen Amtsarzt. Der dann auch bestätigte das ich weder in meinen früheren Job als Altenpfleger noch im Gartenlandschaftbau bzw. Bau usw. mehr Arbeiten darf.
Nun zu meine eigendliche Frage.
Wie gesagt wurde ich am 01.09.2010 als Behindertenbetreuer auf einen Bauernhof, wo Behinderte Urlaub machen können ,eingestellt.
Meine Tätigkeiten waren Beschäftigung der Behinderten(zb. Brettspiele spielen) oder Ausflugsfahrten machen.
Gelengendlich mal leichte Pflegearbeiten dh. hilfe bei der morgendlichen Körperpflege oder hilfe beim rasieren und hilfe bei Toilettengänge.
Aber nach ca. einen halben Jahr änderte sich mein Tätigkeitenfeld plötzlich und ich wurde nach und nach als eine Art Hofboy bzw. Mädchen für alles eingesetzt.Das lag nicht an meiner Arbeitsweise ,sondern das im Winter nun mal nicht so viele Gäste da waren.
Im darauf folgenden Frühjahr bzw. im Sommer mache ich beide Tätigkeiten.dh. ich bin Zeitweise in der Betreuung und zeitweise als Hofboy tätig gewesen.
Meine Tätigkeiten als Hofboy sind Holzhacken bzw,.Holzspalten mit Spaltkeilen und Vorschlaghammer auch Bello genannt,Rasenmähen oder arbeiten mit der Motorsense,Reperaturarbeiten sogar in der Bausanierung und Abrißarbeiten wurde/werde ich eingesetzt.
Man bedenke diese Tätigkeiten sind nicht grade Rückenfreundlich und ich leide seit ca. einen halben Jahr wieder unter starken Rückenschmerzen und schmerzen in den Knien.
All diese Tätigkeiten sind mir eigendlich vom Amtsarzt untersagt worden und meine Chefin weiß dies und ignoriert immer meine einwende.(so ungefair: Arbeitsanweisungen die sie gibt, müssen ausgeführt werden)
Außerdem entspricht dies ja nun auch nicht, dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit als Behindertenbetreuer.
Wie gesagt ich sprach meine Chefin schon auf die Problematik an,aber sie ignoriert immer meine Worte.
Langsam weiß ich nicht mehr wie ich mich verhalten soll,da meine Schmerzen auch nicht weniger werden.
Ich habe mir nun einen Termin bei einen Orthopäden geholt ,der mich schon bei meinen Bandscheibenvorfall und bei meinen Knieleiden Behandelte und versuche nun ein Attest von den Arzt zu bekommen, der schwarz auf weiß bestätigt das ich diese Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.
Kann ich dann mit diesen Attest ohne konsequenzen zu erwarten bei meinen jetzigen Arbeitgeber kündigen?
Hallo,
die eigene Kündigung stellt für Sie ein relativ hohes Risiko dar (bzgl. möglicher Leistungskürzung).
Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, sollten Sie die Fakten beweisen können (insbesondere die mündlichen Anweisungen).
Meine Empfehlung: das Attest dem Arbeitgeber übergeben (evtl. vor Zeugen, evtl. Fax incl. Bericht, evtl. bestätigen lassen vom Empfänger).
Gibt es einen Betriebsrat? Gibt es einen Betriebsarzt? Beide können als Partner gefunden werden. Erkundigen Sie sich auch beim IFD (Integrationsfachdienst).
Sollte es unüberbrückbare Probleme mit dem Arbeitgeber geben, suchen Sie vor einer Kündigung Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter/Arbeitsamt auf, erklären die Situation und lassen sich dort beraten! Er oder sie entscheidet später über eine mögliche Sanktion und sollte vorab informiert sein und kann Ihnen Empfehlungen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Das klingt mir alles sehr merkwürdig. Steht irgendwo im Arbeitsvertrag ein Hinweis, dass unter Umständen der Einsatz auch in anderen Arbeitsgebieten erfolgen kann? Wenn solche Klauseln drin verankert sind, haben sie keine Chance dagegen vorzugehen.
Wenn ich mal von meinen Erfahrungen ausgehe, klingt mir das arg nach der Provokation ihres Arbeitgebers um eine Eigenkündigung hervorzurufen. Ich würde mich auf jeden Fall mal an ihren Arzt wenden. Wenn es körperlich nicht mehr geht, kann auch eine Krankschreibung ein guter Weg sein. Natürlich ist das keine Dauerlösung aber ich würde das auf jeden Fall parallel zur Anforderung des Atestes machen. Ein Atest ohne Krankschreibung könnte den Eindruck erwecken, sie wollen nur nicht arbeiten. Ein Atest mit Krankschreibung zeigt jedoch, dass die Arbeit sich massiv auf ihre Gesundheit auswirkt und zwar im negativen Sinne. Zu dem würde ich mich auch mal versuchsweise ans Arbeitsamt wenden und fragen, wie es in dem Fall aussieht mit einer Eigentkündigung (unter Berücksichtigung von Gesundheitsproblemen und Tätigkeitsabweichungen vom Arbeitsvertrag). Man will ja auch nicht unnötig Sperren im Leistungsbezug riskieren. Eine Dauerlösung ist das jedenfalls nicht.
Das kann nie mit Bestimmtheit gesagt werden wie die Entscheidung gefällt wird. Auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen, falls die Eigenkündigung zu einer Sperre des ALG kommen sollte, da die gesundheitlichen Gründe ausreichend für die Beendigung dieses Arbeitsverhältnis sind.
Tätigkeit entspricht nicht dem,was im Arbeitsvertr
Hallo,
eine Eigenkündigung zieht fast immer eine Sperrzeit nach sich. Bevor Sie kündigen (ob nun mit oder ohne Attest), sollten Sie dringend mit dem Arbeitsamt sprechen. Schildern Sie dort einfach Ihren Fall und ich denke, dass das Arbeitsamt Ihnen dann bei der weiteren Vorgehensweise behilflich sein wird.
Viele Grüße
Hallo,
zu einer Eigenkündigung würde ich nicht raten. Du solltest Dich - mit den ärztlichen Attesten - an die Arbeitsagentur wenden. Niemand kann gezwungen werden, sich krank zu arbeiten. Wenn du selbst kündigst, verursachst Du Dir nur Ärger, fürchte ich.
Gruß
U.Daniel
Hallo,
wenn Du ein entsprechendes Attest erhältst, würde ich das auch der ARGE vorlegen und dann kündigen. Bei aller Liebe, man muss sich wirklich nicht im Job noch mehr kaputt machen… .
Viel Erfolg!!!
Schöne Grüße
phantomin
Hallo,
Behindertenbetreuer ist ein dehnbarer Begriff, in Ihrem Arbeitsvertrag müsste eigentlich eine Beschreibung dieser Tätigkeit sein. Ihnen hat ein Amtsarzt bescheinigt, dass Sie keine körperlichen Tätigkeiten ausüben dürfen/können. Sie sollten bei der ARGE die Problematik abklären. Wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, müssen Sie Niemandem begründen oder erklären, warum. Ohne Rücksprache bei der ARGE sollten Sie nicht kündigen.
Viele Grüße
Nein, sie können nicht gekündigt werden, wenn in ihrem Arbeitsvertrag die körperlichen Einschränkungen beschrieben worden sind oder die Tätigkeitsbeschreibung diese körperlichen Einschränkungen berücksichtig. Auch der ärztliche Atest dürfte keine Grund einer Kündigung beinhalten.
Wird ihr Arbeitgeber nur noch einmal auf ihre körperlichen Beeinträchtigungen hingewiesen.
Ich habe einen Job als Behindertenbetreuer am 01.09.2010
angefangen.
Dieser Job ist ein Aufstockerjob. dh. ich arbeite 30 Std. die
Woche und bekomme noch zusätzlich Alg2.
Ich muss noch sagen, das ich einen Bandscheibenvorfall hatte
L5S1.
Das in beiden Knien Risse im Meniskus sind und ich im rechten
Knie zwei Zysten habe,die eigendlich schon längst entfernt
sein müssten.
Zudem kommt noch hinzu das ich Anfang des Jahres einen
leichten Bandscheibenvorfall bzw. Fehlstellung in der
halswirbelsäule bekam, was gelegendlich Schwindel auslöst.
Die ARGE schickte mich ca. ein halbes/dreiviertel Jahr vor der
Jobaufnahme zum Behindertenbetreuer, zu einen Amtsarzt. Der
dann auch bestätigte das ich weder in meinen früheren Job als
Altenpfleger noch im Gartenlandschaftbau bzw. Bau usw. mehr
Arbeiten darf.
Nun zu meine eigendliche Frage.
Wie gesagt wurde ich am 01.09.2010 als Behindertenbetreuer auf
einen Bauernhof, wo Behinderte Urlaub machen können
,eingestellt.
Meine Tätigkeiten waren Beschäftigung der Behinderten(zb.
Brettspiele spielen) oder Ausflugsfahrten machen.
Gelengendlich mal leichte Pflegearbeiten dh. hilfe bei der
morgendlichen Körperpflege oder hilfe beim rasieren und hilfe
bei Toilettengänge.
Aber nach ca. einen halben Jahr änderte sich mein
Tätigkeitenfeld plötzlich und ich wurde nach und nach als eine
Art Hofboy bzw. Mädchen für alles eingesetzt.Das lag nicht an
meiner Arbeitsweise ,sondern das im Winter nun mal nicht so
viele Gäste da waren.
Im darauf folgenden Frühjahr bzw. im Sommer mache ich beide
Tätigkeiten.dh. ich bin Zeitweise in der Betreuung und
zeitweise als Hofboy tätig gewesen.
Meine Tätigkeiten als Hofboy sind Holzhacken bzw,.Holzspalten
mit Spaltkeilen und Vorschlaghammer auch Bello
genannt,Rasenmähen oder arbeiten mit der
Motorsense,Reperaturarbeiten sogar in der Bausanierung und
Abrißarbeiten wurde/werde ich eingesetzt.
Man bedenke diese Tätigkeiten sind nicht grade
Rückenfreundlich und ich leide seit ca. einen halben Jahr
wieder unter starken Rückenschmerzen und schmerzen in den
Knien.
All diese Tätigkeiten sind mir eigendlich vom Amtsarzt
untersagt worden und meine Chefin weiß dies und ignoriert
immer meine einwende.(so ungefair: Arbeitsanweisungen die sie
gibt, müssen ausgeführt werden)
Außerdem entspricht dies ja nun auch nicht, dem im
Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit als Behindertenbetreuer.
Wie gesagt ich sprach meine Chefin schon auf die Problematik
an,aber sie ignoriert immer meine Worte.
Langsam weiß ich nicht mehr wie ich mich verhalten soll,da
meine Schmerzen auch nicht weniger werden.
Ich habe mir nun einen Termin bei einen Orthopäden geholt ,der
mich schon bei meinen Bandscheibenvorfall und bei meinen
Knieleiden Behandelte und versuche nun ein Attest von den Arzt
zu bekommen, der schwarz auf weiß bestätigt das ich diese
Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.
Kann ich dann mit diesen Attest ohne konsequenzen zu erwarten
bei meinen jetzigen Arbeitgeber kündigen?
Hallo,
Die Herangehensweise ist mit Verlaub gesagt, falsch. Als Behinderter ist es um Arbeitsplätze eh schlecht bestellt in Deutschland. Also sollte man alles unternehmen, seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Um seine Rechte am Arbeitsplatz zu wahren, wäre es sinnvoll einer Gewerkschaft beizutreten. Denn nur diese sind die perfekte Hilfe mit Ihren Anwälten, bei Problemen am Arbeitsplatz.
Grundsätzlich muß ein Arbeitnehmer nur das machen, was im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Spätere Änderungen bedürfen nur der Zustimmung, beide Seiten!! Will eine Seite nicht, dann muß die andere Seite vor Gericht ziehen und klagen. In der Regel verliert er aber, weil man selbst, ja gegen den Arbeitsvertrag nicht verstoßen hat. Logisch.
Wird eine andere Arbeit durchgeführt, muß sie unter Umständen auch anders bezahlt werden. Auch das muß dann im Arbeitsvertrag neu vereinbart werden.
Ärztliche Bescheinigungen interessieren einen Arbeitgeber unter Umständen einen Scheißdreck. Er muß sich danach nicht richten. Er kann. Er muß sich erst dann danach richten, wen er gezwungen wird per Gesetz oder per Gericht.
Klingt hart, so ist aber die Realität.
Hallo ramtha2345,
du arbeitest also jetzt fast zwei Jahre unter den beschriebenen Umständen und hast immer vor deiner Chefin gekuscht, dass wird problematisch. Hoffentlich warst du so schlau und hast ein Tagebuch geführt, mit Datum und Uhrzeit, ein paar Bilder könnten auch nicht schaden, selbst wenn sie mit einer ganz billigen Digitalkamera gemacht wurden, damit können die Bilder dem Datum zugeordnet werden.
Wenn du das alles nicht hast, steht Aussage gegen Aussage und es wird schwer werden, deiner Chefin nachzuweisen, dass sie dich unzulässig ausbeutet. Gibt es denn im Betrieb jemand, dem es ähnlich geht?
Hast du schon einmal mit deinem Betreuer bei der ARGE gesprochen? Die können doch kein Interesse daran haben, dass du bald wieder ausfällst und dann wieder volles ALG2 fällig wird. Besprich mit dem Betreuer auch die Möglichkeit, wegen der jetzigen Auslegung der Tätigkeit evtl. aus gesundheitlichen Gründen kündigen zu müssen , wenn du das Attest hast. Du must sicher gehen, dass du dann nicht in eine Sperrfrist fällst.
Mehr kann ich dir leider nicht sagen.
Viel Glück und Gruß
Fredo
puh, das ist ein komplexer Fall. Um das wirklich zu 100 % beantworten zu können, müsste ich den genauenb Vertragsinhalt kennen. Als was genau bist du laut Vertrag angestellt. Und wie sieht es mit Berufsunfähigkeit aus? Gibt es dadurch Einschränkungen in den Tätigkeiten, die du überhaupt ausführen kannst?
Ich denke, du solltest zuerst mit der Arbeitsagentur reden und natürlich prüfen, ob dein Arbeitsvertrag genau festlegt, was deine Tätigkeiten sind. Parallel wäre es sicherlich sinnvoll mit der Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen. Suche dir Rechtsbeistand, denn zuerst einmal ist ein Vertrag zusammen mit seiner Kündigungsfrist bindend. Aber natürlich wird er verletzt, wenn du nicht die vereinbarte Tätigkeit ausüben kannst. Und dann könnte er außerordentlich beeendet werden.
Durch die Komplexität des Falles würde ich dir auf jeden Fall zu Fachbeistand bzw. fachlicher Unterstützung raten.
Gruß
Ally
Ja, das ist eine Frage wie schwer deine Erkrankungen sind, oder wie dein Arzt die einschätzt per Attest.
An deiner Stelle würde ich mich sechs wochen in Folge krankschreiben lassen, sodaß du gekündigt wirst.
Deine leichten Leiden werden kaum Bestand für eine Kündigung ohne Konseqenzen ( Sperre Jobcenter) vor Gericht haben.
ich wünsch dir weiterhin alles Gute, Gruss von Nonne213
Ich weiss nicht, warum Du kuendigen willst? Du gibst der Chefin das Attest und schreibst noch mal genau das auf, was Du hier geschildert hast. Du bittest Sie in Deinem Brief darum, Deine gesundheitlichen Einschraenkungen bei der Arbeitszuweisung zu beruecksichtigen und laesst Dir das schriftlich bestaetigen.
Dann machst Du nur noch Arbeiten, die Du kannst. Schreib dabei Tagebuch, was wann zu Dir gesagt wird, falls Sie anfaengt zu mobben.
Immer freundlich bleiben.
LG
Anja
Hallo,
Von einer Kündigung wurde ich abraten, da Sie sonst Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bekommen.
Lassen Sie sich eine Bescheinigung vom Arzt geben, aus der hervorgeht, dass Sie bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen können. Gehen Sie dann damit zum Arbeitsamt und erläutern Sie Ihren Fall. Dort soll man Ihnen einen anderen Job vermitteln oder mit Ihrem Arbeitgeber Rücksprache halten.
Legen Sie das Attest auch Ihrem Arbeitgeber vor. Legen Sie auch Ihren Schwerbehindertenausweis vor. Erläutern Sie, dass Sie bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen können.
Wenn sich Ihre Chefin davon nicht beeinflussen lässt, sollten Sie die Tätigkeiten, die für Sie gar nicht machbar sind, verweigern.
Viele Grüße
Tinastar