Guten Tag!
Ein ausländisches Unternehmen (beispielsweise aus Frankreich) benötigt für Vertriebsaufgaben einen Mitarbeiter, der in Deutschland ansässig ist und auch in Deutschland arbeitet. Da es keine deutsche Niederlassung gibt, soll der Mitarbeiter aus dem Home-Office heraus arbeiten.
Fragen:
Für welche Bereiche gilt deutsches Recht und für welche Bereiche das französische Recht?
Gelten Regelungen einer französischen Betriebsvereinbarung/eines französischen Tarifvertrags auch für den deutschen Arbeitnehmer oder sollten die relevanten Themen Punkt für Punkt im Arbeitsvertrag festgehalten werden?
Auf welche Bereiche sollte der deutsche Arbeitnehmer am ehesten achten im Arbeitsvertrag? (Stolperfallen?)
Vielen Dank!
Catkiller2211
Hallo,
Fragen:
Für welche Bereiche gilt deutsches Recht und für welche
Bereiche das französische Recht?
Für den Bereich Sozialversicherung gilt ausschließlich deutsches Recht, weil man ja in Deutschland arbeitet. Wo man arbeitet, wird man versichert.
Hinsichtlich Arbeitsrecht bin ich mir nicht sicher, aber ich denke es geht in die selbe Richtung. Ein Experte möge das beurteilen.
Und hierzu bitte auch das Arbeitnehmerentsendegesetz beachten. Grob gesagt steht da drin, dass der ausländische Arbeitgeber deutsches Recht hinsichtlich Urlaub, Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit. etc. einhalten muss. In einigen Bereichen muss er auch den deutschen Tariflohn zahlen, kommt aber auf die Branche an.
Gelten Regelungen einer französischen
Betriebsvereinbarung/eines französischen Tarifvertrags auch
für den deutschen Arbeitnehmer oder sollten die relevanten
Themen Punkt für Punkt im Arbeitsvertrag festgehalten werden?
Mmh, zumindest die deutschen Tarifverträge, die ich kenne, kennen nur als Geltungsbereich die Bundesrepublik. Ob die fränzosischen ähnlich aufgebaut sind, weiß ich nicht. Man könnte aber freilich im Arbeitsvertrag Bezug auf den französischen Tarifvertrag nehmen, bzw. die Formulierungen übernehmen. Man muss aber ggfs. Einschränkungen vornehmen, wenn gegen deutsches Recht verstoßen wird.
Auf welche Bereiche sollte der deutsche Arbeitnehmer am
ehesten achten im Arbeitsvertrag? (Stolperfallen?)
Adhoc fällt mir ein Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch, dass der Arbeitgeber alles für den Arbeitnehmer erledigen soll hinsichtlich Beiträge zahlen (kann er auch auf den Arbeitnehmer abwälzen). Mehr gibt mein Hirn bei der Hitze nicht her.
LG
S_E
PS an Wolfgang (mit dir hatte ich es doch glaube ich mal hinsichtlich der Abwälzung der Arbeitgeberpflichten auf den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber nur einen Sitz im Ausland hat). Das ist der Beweis in Artikel 21. Ein Hoch auf einen Schweizer, der mich dadrauf mit der Nase gestoßen hat =)