ich bin seit etwa einem Jahr selbständig als Web- und Grafikdesigner tätig.
Nun hat mich ein Kunde (ein Immobilienbüro) gebeten, seine Exposé-Texte ins Englische und Italienische zu übersetzen, da ich diese Sprachen gut beherrsche. Die Anfrage kommt mir sehr gelegen, da dies für mich eine längerfristige Einnahmequelle bedeuten würde.
Nun meine Frage:
Ich muss doch bestimmt in mein Gewerbeschein eintragen lassen, dass ich auch Texte übersetze. Entstehen mir dabei irgendwelche Nachteile?
Danke
Ich würde hier nichts nachtragen lassen. Wenn du den Auftrag nicht als „Übersetzung“ deklarierst, sondern schlicht als „Erstellung von Exposés“ passt es aus meiner Sicht. Schließlich kommt es oft vor, dass Werbeunterlagen in mehreren Sprachen gestaltet und produziert werden.
Aber daß die Polizei mal jemand verhauen hat, weil er sein
Gewerbe nicht UMGEMELDET hat, ist noch nie vorgekommen.
Dies ist korrekt.
Vielleicht ergänzend sollte man sich mal grunsätzlich überlegen, ob man sich überhaupt ummelden muss bzw. eine Ergänzung benötigt. Morgen macht dann die inhabergeführte Werbeagentur einen Text (–> OK, melde ich mich als Texter an), dann braucht er noch ein Foto für einen Prospekt (–> klar, und schon bin ich Fotograf), dann Retuschiere ich das Bild noch (–> wow, wo kann man sich gleich als Mediengestalter registrieren lassen) usw.
Solange du keinen genemigungspflichtigen Beruf ausüben willst, kann man sich m.E. jegliche Änderung/Ergänzung an den Hut stecken.