Tätigkeit wurde nicht ausgeführt, aber noch vor

Hallo,

Wenn man im letzten Jahr Gewerbe angemeldet hat und nun Einkommensteuererklärung abgeben soll
aber die Tätigkeit nicht ausgeübt bzw. keinen Umsatz erzielt hat
was wie füllt man wo aus um der Forderung nach der Einkommensteuererklärung gerecht zu werden?
Ohne das Gewerbe abzumelden und die Bestätigung dem Finanzamt zuzusenden?

mfg Seb

Servus,

wenn Umsatz = Null, genügt auch für 2006 noch eine einfache Überschussrechnung (= Auflistung und Addition der Betriebsausgaben) und Übertrag des Verlustes in die Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung. Außerdem noch den Mantelbogen ESt 1A. Auf die Anlage EÜR verzichtet der Fiskus in diesem Fall.

Wenn man die Form vollständig einhalten will, gibt man noch ne Umsatzsteuererklärung mit einer Null auf der ersten Seite ab. Oder man optiert zur Regelbesteuerung, addiert die Vorsteuerbeträge und lässt sie sich (nach Freigabe durch das FA) erstatten. Kommt drauf an, was mehr bringt.

Schöne Grüße

MM