Tätigkeiten und Eingruppierung

Hallo zusammen,

nehmen wir an ein Angestellter Handwerker wird für einfachere Tätigkeiten eingestellt, er soll kleinere Umbaumaßnahmen umsetzen, und hat bisher nur auf Anweisung und Planung eines Vorgesetzten diese Planungen umgesetzt. Nehmen wir jetzt an der Vorgesetzte geht in Rente, und ein jüngerer Vorgesetzter übernimmt (ohne große Vorkenntnisse als Kaufmann) diese Rolle. Er erwartet plötzlich vom Angestellten das er die Planung übernimmt, mehrere Projekte leitet ohne das er irgend einen Mitarbeiter oder Helfeshelfer hat.Der Angestellte fühlt sich plötzlich überfordert, sein Chef war Dipl Ing und er hatte nie so eine Ausbildung.
Was würde man in so einen Fall als Betroffener machen?
Der neue Chef reagiert auf ansprechen mit wir müssen alle mehr Leistung bringen.

Gruß

harwin

Generell kann gesagt werden daß bei einer veränderten Aufgabenstellung d.h. ein neues Jobprofil, auch eine Anpassung der tariflichen Eingruppierung zu erfolgen hat, falls das jetzige Profil diese Tätigkeiten aussschliesst. Vor Übernahme von neuen Aufgaben und Verantwortungsbereichen sollte man sich selbst fragen, ob man der Sache gewachsen ist, bzw. ob noch zusätzliches Training erforderlich ist. Bietet der Arbeitgeber im Sinne der Personalentwicklung diese Chance dann sollte man Sie auch nutzen will man denn weiterkommen.Falls dem so ist, steht einem Personalgespräch nichts mehr im Wege.
Düster wird es dann wenn die geforderten „neuen Aufgaben“ eigentlich bereits Bestandteil der jetzigen Tätigkeit (und deren Bezahlung) sind und man diese mangels Wissen nicht ausfüllen kann. Sollte dies der Fall sein, kann eine „Rückstufung“ veranlasst werden, da die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit nicht das vorliegende Jobprofil abdeckt da gemäß Tätigkeitsbeschreibung eigentlich mehr erwartet wird… Dies bedeutet im Endeffekt „Minderleister“ und hat entsprechende Folgen.
Bitte mit dem Vorgesetzten abklären welche Aufgaben das jetzige Profil abdeckt und dann reagierern.

Viel Glück

Im normal Fall ist die Stellenbeschreibung auf Mitarbeiter nicht als Projektleiter deklariert. Vom Tätigkeitsprofil sind höhere Anforderungen erst in Tarifstufen darüber angesiedelt.
Was noch die Frage aufwirft wer den Angestellten im Urlaubs und Krankenfall vollwertig ersetzt. Er kann die Tätigkeiten der anderen Teamkollegen alle vertreten. Umgekehrt sieht es aber sehr schlecht aus.
Wie kann man feststellen ob die in der gleichen Gehaltsklasse spielen?
Gibt es dazu ein Verfahren?

Es ist ein bisschen schwierig festzustellen in welcher Gehaltsklasse die "anderen " spielen ausser man fragt nach. Zum Thema Urlaubsvertretung muss der Vorgesetzte entscheiden wer fachlich in der Lage ist die Aufgaben des Urlaubers während seiner Abwesenheit zu übernehmen. Zum Thema Aufgabenbeschreibung wird bei größeren Firmen auch Stellen unterhalb des Projektleiters beschrieben, da dies auch das Mitspracherecht des Betriebsrats einbezieht. Wir reden ja immer noch innerhalb des „Tarifkreises“ und da sind gemäss den Eingruppierungen auch die Tätigkeitsmerkmale beschrieben. Das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit sich genau zu informieren, da der Betriebsrat auch seine Schweigepflicht hat, und es daher beim Vorgesetzten kein Problem geben dürfte.