tätigkeiten welche für straftaten gehalten werden

hallo kriminalisten,

was passiert wenn jemand sein eigenes fahrrad, auto, haustüre… aufbricht - wie reagiert die polizei wenn z.b. beim fahrrad nicht nachweisbar ist dass es wirklich der person gehört?

muss der betreffende zuvor der polizei melden dass er z.b. seine eigene wohnungstüre aufbrechen will? wenn ja - in welcher form muss die meldung stattfinden (per telefon könnte ja jeder einbrcher zuvor die polizei informieren)

muss der polizeieinsatz bezahlt werden wenn jemand erwischt wird wenn er z.b. sein eigenes schloss aufbricht?

gruss und dank

desperado

hallo,

Fragen über Fragen…
Wie du sagtest, die Polizei vorher anrufen wär unsinnig. Da bekommt der Anrufer womöglich noch eine Anzeige wegen unnötiger Polizeinerverei, oder so… :smile:
Wenn die Polizei jemanden dabei erwischt eine Tür aufzubrechen, muss diese ja erst ermitteln, wem das entsprechende Haus dahinter gehört. Da wird schon bald feststehen, dass der Besitzer gleichzeitig auch Einbrecher ist.
Ich würd sagen beim Fahrrad sieht es ähnlich aus. Solange die Schuld nicht bewiesen ist, ist der Fahrradschlossknacker unschuldig, sprich, wird der „wahre“ Besitzer nicht gefunden, muss die Polizei dem Dieb glauben. Wahrscheinlich hat die Polizei auch gewisse Tricks und Kniffs drauf, um herauszufinden, ob das Fahrrad demjenigen gehört. Fragen fragen, die nur der Besitzer beantworten kann.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass das Fahrrad für eine gewisse konfisziert wird, um abzuwarten, ob sich ein „Besitzer“ meldet. Ein Diebstahl liegt ja erstmal nah.

Im endeffekt darf ja auch jeder mit seinem Eigentum machen was er will… Tür kaputt machen… Fahrradschloss kaputt machen…

Gruß, Yvonne

Hallo Desperado,

was passiert wenn jemand sein eigenes fahrrad, auto,
haustüre… aufbricht - wie reagiert die polizei wenn z.b.
beim fahrrad nicht nachweisbar ist dass es wirklich der person
gehört?

beim Fahrrad geht das ganz einfach: Lass es Dir bei einem vertrauenswürdigen Codierer codieren, dann ist es eindeutig Deins: http://www.adfc.de/151_1

Gruß, Karin

hallo kriminalisten,

was passiert wenn jemand sein eigenes fahrrad, auto,
haustüre… aufbricht - wie reagiert die polizei…

Hallo desperato,
so eine Aktion habe ich mit eigenen Augen erleben können.

Ich hatte gerade bei einem Kunden vor dem Haus eingeparkt,an dem
ein Mieter seinen Schlüssel innen stecken gelassen hatte.
Um nun in seine Wohnung zu kommen legte er eine lange Leiter
an die Hauswand bis an sein offenes Fenster.

So schnell war die Polizei bei einem Unfall nicht da,wie in diesem
Fall.(Mein Kunde musste warten,weil ich diese Szene gern zu Ende
miterleben wollte).
Da in diesem Fall die Sache klar war(wirklich der Mieter der Wohnung)
war die Polizei dann auch schnell wieder weg.

muss der polizeieinsatz bezahlt werden wenn jemand erwischt
wird wenn er z.b. sein eigenes schloss aufbricht?

gruss und dank

desperado

Nun,wer hier bezahlen musste,habe ich leider nicht erfahren.

In diesem Fall hätte ich den,der die Anzeige bei der Polizei gemacht
hatte,zur Kasse gebeten(wenn er in der Nachbarschaft gewohnt hat),
da der „Einbrecher“ ein bekannter und dazu erkennbarer Ausländer
(vom aussehen her)gewesen war.Nachbarn hätten sofort erkennen
können:haha das ist der und der.

Gruss Gerhard

Erfahrungsbericht
Folgende Szene:

Fahre mit meinem Mountainbike (teuer) zum Parkplatz, lade es in meine Studentenkarre (sehr, sehr billig), will grad wegfahren, dann tutets, und die Freunde und Helfer fragen mich, ob ich beweisen könne, dass das da hinten drin meins wäre.

Der „Beweis“ bestand nun darin: „Da ist ein Zahlenschloss dran, wenn Sie mir die Kombination verraten, glauben wir es Ihnen“.

Dass das Schloss, das da dran war so eins war, das eigentlich jeder mit etwas Gefühl aufkriegt, und das nur Besoffene daran hindert einfach aufzusteigen und wegzufahren, war denen wohl egal.

Nick

Hallo,

Dass das Schloss, das da dran war so eins war, das eigentlich
jeder mit etwas Gefühl aufkriegt, und das nur Besoffene daran
hindert einfach aufzusteigen und wegzufahren, war denen wohl
egal.

Die Beamten haben ihren schwachen Verdacht mit einem nur wenig stärkeren Gegenbeweis überstimmt.
Was hätten Sie denn Deiner Meinung nach tun sollen? Erstmal jeden verhaften, der nicht den Besitz von allem, was er dabei hat (incl. Kleidung) mittels beglaubigter Gutachten nachweisen kann?
Gruß
loderunner

1 Like

Hallo,

eigentlich ganz unkompliziert. Bei der Polizei anrufen und den Sachverhalt schildern. Die werden dann natürlich kommen, weil dies selbstverständlich auch eine prima Methode wäre, sich als echter Täter die Ordnungsmacht vom Halse zu halten. Zahlen muss man dafür aber nicht, weil man keine Veranlassung zum Besuch gegeben hat (den wollte man ja eigentlich vermeiden). Die Eigentumsrechte sollte man natürlich nachweisen können. Solange man sich zumindest ausweisen und einen festen Wohnsitz nachweisen kann, wird da auch ganz sicher nichts beschlagnahmt. Schließlich weiß man im Falle des Falles ja, an wen man sich wenden müsste.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

In diesem Fall hätte ich den,der die Anzeige bei der Polizei
gemacht
hatte,zur Kasse gebeten(wenn er in der Nachbarschaft gewohnt
hat)

Mit der Konsequenz, dass die Nachbarn, die ihren Nachbarn vielleicht nicht so gut kannten, beim nächsten mal einen Einbruch, der dann vielleicht ein richtiger ist, nicht mehr der Polizei melden.

Gruß,

Florian.