Tätigkeitsbeschreibung

Hallo Ihr,

ich weiß nicht ob ich in diesem Forum hier richtig bin…???

ich schreibe momentan an meiner Diplomarbeit in der Fachrichtung
Gebärdensprachdolmetschen. Da hier die meisten DolmetscherInnen
freiberuflich sind war ich bisher der meinung, dass sie keine
Tätigkeitsbeschreibung haben/brauchen (und ich kenne auch keine
die so etwas hat). Nun soll ich in meiner Arbeit aber dieses
Thema aufgreifen und die Wichtigkeit dieser beschreibung
darstellen, um eine Sicherheit für DolmetscherInnen zu haben, in
einem Einsatz nicht plötzlich zu fachfremden Aufgaben
herangezogen zu werden. Hm,… habt Ihr vielleicht einen
Literaturtipp für mich? Oder kennt ihr andere frei Berufe, die
ihren Kunden mitsamt vertrag eine detaillierte
tätigkeitsbeschreibung geben? ich stehe da etwas auf dem
Schlauch.

Vielen dank für Eure (gedankliche )Hilfe

Katrin

Hallo Katrin,

vielleicht hilft Dir folgendes weiter:

Gebärdensprachdolmetscher/in: Aufgaben/Tätigkeiten

  1. Aufgaben und Tätigkeiten:

Gebärdensprachdolmetscher/innen sind ausschließlich als Dolmetscher/innen tätig, vergleichbar mit Dolmetschern/Dolmetscherinnen für lautsprachliche Fremdsprachen. Berufsfelder sind überall dort zu finden, wo gehörlose und hörende Menschen zusammentreffen, so auf Ämtern, im Arbeitsleben, in der Berufsausbildung, im Gesundheitssektor, an Schulen und Hochschulen sowie auf Kongressen und in den Medien.

1-1) Tätigkeitsbezeichnungen

Gebärdendolmetschen in alltäglichen Lebenssituationen wie bei Behördengängen oder im medizinischen Bereich erfolgt auch durch den/die

Begleitdolmetscher/in

Gebärdendolmetschen im universitären Bereich und auf Konferenzen oder bei Kongressen erfolgt durch den/die

Konferenzdolmetscher/in

Übliche Abschlussbezeichnungen der Studiengänge:

Begleitdolmetscher/in (1. Stufe)

Konferenzdolmetscher/in (2. Stufe)

Diplom-Gebärdendolmetscher/in

Magister/Magistra Artium (M.A.) - Gebärdensprache und Gehörlosenkultur

Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in (FH)

  1. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf):

Gebärdensprachdolmetscher/innen sind fachkundige Mittler/innen zwischen Gehörlosen, Schwerhörigen und Ertaubten einerseits sowie Hörenden andererseits.

Sie begleiten hörbehinderte Menschen in vielen Lebenssituationen und Lebensbereichen, so auf Ämtern, im Arbeitsleben, in der Berufsausbildung, im Gesundheitssektor, an Schulen und Hochschulen sowie auf Kongressen und in den Medien. Die Aufgaben sind aber nicht zu verwechseln mit denen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Erzieherinnen und Erziehern , Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und anderern, die gegebenenfalls auch mit Gehörlosen arbeiten und die Gebärdensprache verwenden: Gebärdensprachdolmetscher/innen sind ausschließlich als Dolmetscher/innen tätig, vergleichbar mit Dolmetschern/Dolmetscherinnen für lautsprachliche Fremdsprachen.

Der Kontakt mit gehörlosen Menschen ist spätestens während der Ausbildung, auch in Eigeninitiative, zu suchen oder auszubauen. Private praxisbezogene Kontakte mit Gehörlosen können für die Berufsausübung vorteilhaft sein, da so neben der Deutschen Gebärdensprache auch andere Kommunikationsformen hörgeschädigter Menschen, die zum Teil regional unterschiedlich sind, gepflegt werden. Entscheidend zur erfolgreichen Berufsausübung sind auch Kenntnisse im Bereich der Gehörlosenkultur, die psychologische, soziologische, geschichtliche und kulturelle Aspekte der Gebärdensprachgemeinschaft als sprachlicher Minderheit thematisiert.

nicht ganz meine Frage
Hallo Matthias,

vielleicht habe ich das oben etwas „schief“ ausgedrückt. Ich
arbeite selbst als Dolmetscherin und weiß dementsprechend was
meine Aufgaben und meine Rolle ist. Meine Frage ging in die
Richtung, wo ich etwas grundsätzliches über
Tätigkeitsbeschreibungen für Freiberufler finde. also ob so
etwas überhaupt existiert. Denn wenn ich z.B. einen Tischler
bestelle, dann weiß ich ja was von ihm erwarte, also wozu eine
Tätigkeitsbeschreibung. Weißt du was ich meine?
ich kenne das eben nur bei angestellten Personen, daher möchte
ich etwas über die Freiberufler wissen, und auch, inwiefern dann
eine solche Beschreibung rechtlich bindend ist.

ich hoffe das wird jetzt ein wenig klarer?

Aber Danke für Deine Antwort

Hallo Katrin,
ich denke, dass das was du suchst nicht zu finden ist. Auch ein Tischler ist nicht gleich Tischler. Der ein macht Wohnmöbel, der andere Ladeneinrichtungen, der nächste kann Stilmöbel herstellen, ein anderer stellt individuelle Fenster und Türen her, ein weiterer kann alte Möbel restaurieren weil er Stile und Herstellungstechniken früherer Epochen beherrscht usw… Alles kann kaum einer. Also wird er seine Leistung entsprechend seiner Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten anbieten. Das Gleiche gilt auch für dich bzw. Freiberufler allgemein. Nur für Angestellte bestimmt der Arbeitgeber die Aufgabenbeschreibung.
Gruß
Otto

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ganz meine Meinung
Hallo,

ich bin exakt dieser Meinung, stehe deshalb auf dem Schlauch was
meine Mentorin im Sinn hat. Also werde ich sie kontaktieren, sie
wird es mir ja sagen können…

Das mit dem Tischler war natürlich nur ein (doofes) beispiel :wink:

danke und Grüße
Katrin

Katrin,

jetzt hab´ich doch schon :smile: begriffen was Du meinst.

Tätigkeitsbeschreibungen wird es so generell, für Freiberufler, wirklich nicht geben. Jeder Freiberufler legt ja den Rahmen seiner Tätigkeit selbst fest und manche werden dir die geleistete Arbeit eventuell nur auf einer Abschlußrechnung beschreiben.
Anders ist es bei Verträgen, die vor der eigentlichen Ausübung der Tätigkeit geschlossen werden. Dort ist eine genaue Beschreibung der Tätigkeit unabdingbar (Dazu könnte ich z.b. eine Tätigkeitsbeschreibung für einen Warenautomatenaufstellbetrieb nennen).

Es gibt aber auch Freiberufler (wie z.b. Informatiker) die eine Tätigkeitsbeschreibung dem Finanzamt vorzulegen haben um als Freiberufler anerkannt zu werden. Dazu habe ich folgenden Text gefunden:
Nur detaillierte und umfassende Dokumente sind dafür geeignet die Finanzämter von der Freiberuflichkeit eines Informatikers zu überzeugen. Dies sind sowohl vorhandene Ausbildungsnachweise, aber auch verschiedenartigste Selbstaufschreibungen, welche das vorhandene Wissen zu beweisen vermögen. Bei den zu erstellenden Tätigkeitsbeschreibungen kommt es in der Tat auf jedes Wort an, damit das Finanzamt die Ausführungen des Informatikers nicht falsch versteht und dadurch eine ungünstige Entscheidung zu begründen vermag. Dagegen sind praktische Arbeiten nicht dazu geeignet das Wissen eines Autodidakten in Breite und Tiefe zu belegen und sein ingenieurmäßiges Vorgehen zu dokumentieren. Mit praktischen Arbeiten läßt sich sicherlich die Tiefe des vorhandenen Wissens belegen, aber nur sehr schwer die Breite im Vergleich zu dem Wissen eines Diplom-Informatikers. Auch reicht bei dieser Beweisführung die Vorlage geeigneter Unterlagen
einschließlich einer Aufstellung aller beruflichen Fortbildungsmaßnahmen leider nicht aus. Denn es geht hier nicht nur um geeignete Unterlagen, sondern um eine Strategie die sich aus vielen einzelnen Komponenten zusammensetzt und insgesamt zweifelsfrei sowie glaubhaft die Freiberuflichkeit zu belegen
vermag.

Gruß
Matthias

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Dank Euch beiden
hallo,

Ihr habt mit Euren Statements meine Vermutung bestätigt. ich
werde also meine Mentorin aufsuchen um mit ihr zu klären, was
sie da eigentlich meinte.
Dank an Euch für Eure Mühe
Liebe grüße
Katrin