Ich möchte mir einen Gewerbeschein holen, um Sportnahrung zu vertreiben.
Damit ich aber eventuell mein Angebot um non-Food erweitern kann,
hab ich mir überlegt im Anmeldeformular
„Handel mit Sportartikel- und Sportnahrung“ anzugeben.
Ist diese Beschreibung zu weiträumig?
Ich würde gerne folgendes anbieten können
Sportnahrung (primär)
Sportgeräte (zB Ski, Fahrrad…)
Sportbekleidung
Ist des darüberhinaus Möglich, auch Dienstleistungen damit anzubieten?
(Beispielsweise Beratungsgespräch)
Ich frage, da ich im Besitz einer Fitnesstrainer Lizenz bin.
findet der Vertrieb in einem Laden oder durch Kundenbesuche statt?
Im Laden würd ich anmelden:
„Verkauf von Sport-/Freizeitgeräten inkl. Nahrungsergänzungsstoffe, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, soweit sie keiner Erlaubnis bedürfen“
Das mit der Erlaubnis muss da rein, weil z.B. Zweiradmechaniker einer Zulassung nach der Handwerksornung bedürfen.
bei sonstigem Vertrieb:
"Handelsvertreter Bereich Sport und damit im Zusammenhang …(wie oben)
Damit sollten dann eigentlich alle gewünschten Tätigkeiten abgedeckt sein.
Wo ich nicht so genau bescheid weiss, ist Lebensmittelgesetz, also Lagerung von den Produkten, etc. Ich weiss also nicht, ob man dass nochmal wo anders als beim Gewerbeamt besonders anmelden muss. Aber beim Gewerbeamt können die dir sicherlich weiterhelfen.
Ich hab’ in meiner Gewerbeanmeldung folgendes stehen:
Groß- und Einzelhandel mit Hard- und Software, Komplettsysteme und Beratung,
Handel und Vertrieb mit nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art, alle Geschäfte, die dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind ausgenommen genehmungspflichtige Geschäfte sowie Dienstleistungen aller Art (keine handwerklichen Tätigkeiten).
Ich glaube mit diesem Satz (entspr. etwas angepasst an die Branche) kann man so ziemlich alles Verkaufen, was nicht einer Genehmigung bedarf.