Tätigkeitsbeschreibung Betreuungshelfer

Guten Tag ihr Klugen und Wissenden,
hat jemand von euch eine Ahnung wo man folgendes bekommen kann:
Tätigkeitsbeschreibung eines Betreuungshelfers für psychisch Kranke.
Arbeitsgeber ist eine kirchliche Organisation und Vertragsgrundlage ist der AVR.

Google liefert eine Tätigkeitsbeschreibung, aber die scheint nicht zu passen und sehr speziell zu sein.
FAQ und Archiv hat nichts zu dieser Frage.

Es geht auch um eine Abgrenzung: Was kann/darf/muß ein Betreuungshelfer im Gegensatz zu einer gelernten Kraft, wie etwa ein Heilerziehungspfleger.

Ich danke euch für die Mühe und wünsche ein schönes Wochenende
Gruß
Kerstin

Hallo,

dein Suchergebnis belegt, das es keine allgemeingültige Beschreibung gibt, sondern nur eine individuelle, arbeitgeberspezifische. Ein Beispiel für „Betreuer“ ohne -helfer wäre http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d…
Welche Aufgaben Nichthelfer ausüben kannst du nachlesen http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d…
und http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/resultList.d…

Tätigkeitsbeschreibung eines Betreuungshelfers für psychisch
Kranke.
Arbeitsgeber ist eine kirchliche Organisation und
Vertragsgrundlage ist der AVR.

Google liefert eine Tätigkeitsbeschreibung, aber die scheint
nicht zu passen und sehr speziell zu sein.
FAQ und Archiv hat nichts zu dieser Frage.

Es geht auch um eine Abgrenzung: Was kann/darf/muß ein
Betreuungshelfer im Gegensatz zu einer gelernten Kraft, wie
etwa ein Heilerziehungspfleger.

Das legt der Arbeitgeber fest. Dafür gibt es keine rechtlichen Regelungen. Der AG ist auch gegenüber dem Patienten verantwortlich für das Tun seiner Mitarbeiter.

Gruß
Otto

Vielen Dank!! und * und kT
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