Hallo,
Arbeitgeber sind verpflichtet, jährlich über die DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsvorordnung) für ihre Beschäftigten Angaben zur Sozialversicherung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Diese Meldungen bilden die Basis für die spätere Rentenberechnung.
Ein Bestandteil der DEÜV-Meldung ist der Tätigkeitschlüssel. Ab 2011 wird der bisher gültige durch einen neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel ersetzt.
Inwiefern haben diese Daten einen Einfluss auf die Höhe der Rente?
Gruß,
Fred