Arbeitgeber sind verpflichtet, jährlich über die DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsvorordnung) für ihre Beschäftigten Angaben zur Sozialversicherung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Diese Meldungen bilden die Basis für die spätere Rentenberechnung.
Ein Bestandteil der DEÜV-Meldung ist der Tätigkeitschlüssel. Ab 2011 wird der bisher gültige durch einen neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel ersetzt.
Inwiefern haben diese Daten einen Einfluss auf die Höhe der Rente?
Inwiefern haben diese Daten einen Einfluss auf die Höhe der
Rente?
Auf die zukünftige Altersrente hat die Änderung des Tätigkeitsschlüssels alleine gar keinen Einfluß (außer es gibt noch irgend welche Sonderregelungen z.B. für Bergleute die ich nicht kenne, aber bei gleicher Tätigkeit ist das auch egal), dafür sind andere Angaben entscheidend.