Hallo, kurze Frage:
ist es vom Arbeitgeber zulässig Verwaltungs-Azubis und Azubis zum tech. Beamten im mittleren Dienst für eine örtliche Veranstaltung zB. als Parkplatzordner zu verpflichten?
Danke im Vorraus!
Noris
Hallo,
insbesondere Beamte (auch auf Widerruf) haben eine Dienstpflicht???
Schon mal ins BBG (mangels wissen, wer hier dienstherr ist) geschaut?
Wobei es egal ist, wer hier Dienstherr ist, da überall diese Regelung gilt.
man sollte sich insbesonere den 62 BBG mal zu Gemüte führen, ein Beamter hat das zu machen was der Vorgesetzte ihm aufträgt, auch wenn es NICHT zu seinem derzeitigen unmittelbaren Arbeitsumfeld gehört…
Allerdings ist diese Tätigkeit dann Dienst und muss ensprechend zeitmäßig erfasst und entlohnt werden.
kopfschüttelnde Grüße
miamei