Unser Sohn fast 18 hatte auf einer Party einen Zusammenstoss mit einem renitenten Partybesucher, der im Voraus schon mit einigen anderen Jungs rumgeprügelt hat.
Nun weiß ich nicht, ob unsere Haftpflicht(Familienvers.)
oder die Rechtschutzversicherung dafür zuständig ist.
Ein ausgeschlagener Schneidezahn des Gegners ist die Folge der Rangelei.
Also wenn der Gegener euren Sohn angezeigt hat, sollte die Rechtschutzversicherung für mögliche Anwalts-Gerichtskosten usw. gerade stehen. Am besten Anrufen ggf. kann die Euch auch einen Anwalt empfehlen.
Wenn keine Anzeige vorliegt und keine Verurteilung würd ich auch nichts zahlen. In wie weit die Hapftplich was zahlt kann euch so pauschal nicht sagen… nur bei einer Prügellei wird es eher schwierig, weil mutwillige „zerstörung“ vorraussichtlich nicht versichert ist…
Ich würde empfehlen einen ANtwalt hinzu zu ziehen.
mfg Anne
Hallo, melden Sie den Schadensfall Ihrer Versicherung, wenn der „Zahnlose“ gegen Ihren Sohn Schadensersatzansprüche stellt. Sollten die Ansprüche ungerechtfertigt sein, würde die Haftpflichtvers. auch diese abwehren.
MfG firefox
hallo, dazu bitte an einen Veriserungskaufmann oder Anwalt befragen. mfg
Hallo,
falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird die Rechtschutzversicherung greifen.
Ob die Haftpflichtversicherung in diesem Fall die Kosten des Zahns übernimmt, müsst Ihr im Kleingedruckten des Vertrags schauen bzw. Euren Versicherungsvertreter direkt fragen.
Gruß
Josch
Hallo und leider nein!!
Die Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden die ihr Sohn ungewollt bei „anderen“ angestellt hat- also keine Eigenschäden. Die Rechtschutzversicherung verteidigt ihren Sohn wenn er, z.B. ohne Vorwarnung, verprügelt wird und kann Schadenersatzansprüche durchsetzen. Raufhandel ist aber meist ausgeschlossen.
Sollte es Zeugen geben die dann auch vor Gericht aussagen und ihr Sohn absolut schuldlos ist könnte man eine Klage auf eigenes Risiko auf Körperverletzung riskieren.
Erstmal zum Versicherungshintergrund:
Bei Straftaten gilt eine Rechtsschutzversicherung meines Wissens nicht, hier bin ich aber kein Experte.
Bei vorsätzlichen Handlungen (dazu muss das wohl gezählt werden) muss auch eine Haftpflichtversicherung nicht leisten, das LG Köln hat unter anderem mal so entschieden (Landgericht Köln – 24 O 399/06 ).
Dann noch ein persönliches Wort: Wer einen anderen Menschen verletzt begeht eine Straftat, das ist in der Regel ein Fall für die Polizei. Wenn die Gegenseite Anzeige erstattet, wird ihr Sohn für diese Körperverletzung gerade stehen müssen. Eine Beurteilung wer Schuld ist, steht mir in diesem Fall nicht zu.
Wurde vom Partybesucher schon Schadeneratzansprüche gestellt oder läuft eine Anzeige wegen Körperverletzung?
Mfg Febud
Hallo,
bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf. In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden aus Tätlichkeiten ausgeschlossen.
Hallo Gruschtner,
der Haftpflichtversicherer prüft den Schaden des Anspruchstellers (Gegners) als erstes, ist der Anspruch berechtigt, befriedigt er diesen, ist der Anspruch unberechtig, wehrt er diesen auch vor Gericht für Sie ab.
(Tipp hierzu in Ihrem Fall, so wie ich das hier nun herauslese, soll ein Junge auf der Party mit mehreren anderen Jungen nacheinander aggressiv rumgeprügelt haben und bei Ihrem Sohn hat er dann den Zahn verloren. Geben Sie dies so an Ihren Haftpflichtversicherer weiter und nennen Sie soweit möglich weitere Zeugen (Jungs) die ebenfalls mit diesem aggressiven Jungen Probleme hatten. Ich bin überzeugt, das Ihr Haftpflichtversicherer es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt, sofern dieser Junge (o. seine Eltern) nun auf Ersatz bestehen
Außerdem kostet es Sie in diesem Moment auch nix, außer ein bischen Zeit für den Anruf.
Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, dies ist übrigens der Gegenspieler zur Privathaftplfichtversicherung, können Sie Ihre Ansprüche per Rechtsbeistand durchsetzen. Sofern Sie dies in Anspruch nehmen möchten, ist der erste Gang zum Rechtsanwalt Ihrer Wahl, diesem geben Sie dann die Vers.-Nummer und den Rechtsschutzversicherer bekannt, er fragt dann für Sie beim Versicherer an, ob für Ihrer Fall Rechtsschutz gewährt wird, sprich die Kosten übernommen werden.
Hoffe konnte helfen? 
MfG
Oracel
Ich bin Kein Versicherungsfachmann und kann Ihnen leider darüber keine Auskunft geben.
Gruß Sacul1944