lässt sich der § 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ auch auf in normal bekleidetem Zustand sichtbare Tätowierungen anwenden? Gibt es eine rechtliche Handhabe, Personen, die beispielsweise auf dem Handrücken Hakenkreuz-Tätowierungen tragen, dazu zu zwingen, diese entweder zu bedecken (z.B. durch das Tragen von Handschuhen) oder diese entfernen zu lassen?
Gibt es eine rechtliche Handhabe, Personen, die beispielsweise auf :dem Handrücken Hakenkreuz-Tätowierungen tragen, dazu zu zwingen,
diese entweder zu bedecken (z.B. durch das Tragen von
Handschuhen) oder diese entfernen zu lassen?
Hi,
z.B.beim Bund muss man sowas abdecken (Pflaster, Kleidung, etc.).
(Obwohl man auch dann den Rest seiner Dienstzeit Kartoffeln schält).
Man bekommt die Möglichkeit sowas entfernen zu lassen. Zwingen kann einen aber keiner dazu.
Aber: Wenn derjenige sich in der Öffentlichkeit mit der Tätowierung zeigt greift §86a. Da ist es egal ob er ein Plakat mit Hakenkreuz öffentlich zeigt, oder halt seinen Handrücken.
lässt sich der § 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen“ auch auf in normal
bekleidetem Zustand sichtbare Tätowierungen anwenden?
Logisch. Das nennt man dann im Volksmund eine „wandelnde Straftat“.
Gibt es eine rechtliche Handhabe, Personen, die beispielsweise auf :dem Handrücken Hakenkreuz-Tätowierungen tragen, dazu zu zwingen,
diese entweder zu bedecken (z.B. durch das Tragen von
Handschuhen) oder diese entfernen zu lassen?
Nicht das ich wüsste. Aber jedes einzelne öffentliche Zeigen stellt eine neue Straftat dar für die der Träger natürlich zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dementsprechend dürfte sich die problematik irgendwann auf einen relativ engen Raum mit gesiebter Luft beschränken.
Wer irgendwo verfassungsfeindliche Symbole auf den Körper
tätowiert hat kommt gar nicht erst zur Bundeswehr…
Wir hatten einen in unserem Zug, der hatte SS-Runen unter der Achsel.
(Und war auch sonst eine Hohlfrucht vom Feinsten, wollte aber unbedingt zum Bund.)
Bei der Musterung muss er da durchgeflutscht sein, bei irgendeiner Gelegenheit (ich glaube eine der zahlreichen Einstellungsuntersuchungen) ist das dann rausgekommen und er musste das erstmal abpflastern.
Einige Tage danach war der Bursche „verschwunden“.
Mein Zugführer meinte damals, daß er wegen seiner verfassungsfeindlichen Einstellung nicht an der Waffe ausgebildet wird und wohl den Rest seiner 9 Monate mit Kartoffelnschälen im Funkerrang verbringt.
Ob das so stimmt oder mein ZF einfach nicht zugeben wollte daß er keinen Plan hat weiss ich aber auch nicht.
Gruß
Nick
(Der voll zustimmt daß solche Freaks gar nicht erst zum Bund sollten, aber es irgendwie auch nicht einsehen würde, daß Dummheit vor Wehrpflicht schützt!)
aus dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ von 1987 gefunden. In diesem Artikel wird behauptet (a) man könne die betreffende Person nicht dazu zwingen, die Tätowierung zu verdecken und (b) diese könne wegen einer Straftat nur ein einziges Mal bestraft werden. Der Autor scheint zu meinen, dass das Delikt darin besteht, sich eine Hakenkreuztätowierung zuzulegen. Das kann aber nicht sein, denn § 86a StGB stellt ja ausdrücklich das Zeigen unter Strafe. Andererseits erscheint es mir schwer vorstellbar, dass jeder Auftritt in der Öffentlichkeit (beim Gassi gehen mit dem Hund, beim Brötchen oder Zigaretten holen, beim Joggen) einen eigenständigen Fall einer Straftat darstellen soll.
Andererseits erscheint es mir schwer
vorstellbar, dass jeder Auftritt in der Öffentlichkeit (beim
Gassi gehen mit dem Hund, beim Brötchen oder Zigaretten holen,
beim Joggen) einen eigenständigen Fall einer Straftat
darstellen soll.
Wieso? Wenn sich jemand eine Hakenkreuzarmbinde kauft wird er auch jedes Mal neu verknackt wenn er sie draussen zeigt und nicht einmal weil er eine gekauft hat.
Zitat:„Entscheidend ist, ob jemand diese Kennzeichen öffentlich zur Schau stellt - sobald ein Skinhead mit einem Hakenkreuz-Tattoo auf dem Schädel die Mütze abnimmt, ist er dran.“
Oliver Tölle, Justiziar der Berliner Polizei
Gruß
Nick
Andererseits erscheint es mir schwer
vorstellbar, dass jeder Auftritt in der Öffentlichkeit (beim
Gassi gehen mit dem Hund, beim Brötchen oder Zigaretten holen,
beim Joggen) einen eigenständigen Fall einer Straftat
darstellen soll.
Warum? Wenn man sich ein Gewehr kauft und damit auf Menschen schießt, macht man sich auch jedes Mal aufs Neue strafbar. Wieso sollte das bei dem Hakenkreuz nicht gelten? In diesem Fall könnte ja der Verurteilte nun ohne Konsequenzen den Tatbestand immer wieder erfüllen. Würdest du das auch so sehen, wenn es sich um eine Fahne handelte statt um eine Tätowierung? Und wenn ja: nur dan, wenn es dieselbe Fahne ist, oder muss man jedes Mal eine neue Fahne kaufen, um wieder bestraft werden zu können?
Warum? Wenn man sich ein Gewehr kauft und damit auf Menschen
schießt, macht man sich auch jedes Mal aufs Neue strafbar.
[…]
Levay
Ich bin juristischer Laie. Bedeutet das jetzt, dass ein Staatsanwalt - die Verfügbarkeit von Zeugen vorausgesetzt - einen Deppen, der sich im Mai eine Hakenkreuz-Tätowierung auf den Handrücken hat stechen lassen, im August wegen Verstoß gegen § 86a StGB in (sagen wir mal) 100 Fällen anklagen kann? Vorausgesetzt es lässt sich nachweisen, dass er, wenn er unter andere Menschen gegangen ist, seine Tätowierung nicht verdeckt hat?
(Der voll zustimmt daß solche Freaks gar nicht erst zum Bund
sollten, aber es irgendwie auch nicht einsehen würde, daß
Dummheit vor Wehrpflicht schützt!)
Tja, aber da ist nunmal § 8 Soldatengesetz:
„Eintreten für die demokratische Grundordnung
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.“
Wer das nicht kann, der kann und darf auch nicht Soldat der Bundeswehr werden/bleiben/sein. Denn wie(so) sollte jemand etwas schützen, was er bekämpft?