Hallo meine Lieben,
meine Schwägerin hat eine Eigentumswohnung.
Die Wohnung wurde vermietet. Am 01.04.2012 hat Sie der Mieterin eine Kündigung zu kommen lassen. Eine Frist von 3 Monaten, aber durch Absprache hatte sie 4 Monate Zeit. Sie zog in die Wohnung aufgrund einer anstehenden Hochzeit ein. Dann gab es kurz vor der Hochzeit eine Trennung.
Hier ein Paar Eckdaten:
1 Mietzeitraum der Klägerin
Juli 2010 - Oktober 2012 = 2,3 Jahre
2 schriftliche Kündigung
am 01.04.2012
3 Fristsetzung bis zum
30.08.2012
4 tatsächlicher Auszug
30.09.2012 1 Monat später
5 Eigener Einzug 01.10.2012
6 Trennung 15.11.2012
7 Polterabend 16.11.2012
8 Standesamt 21.11.2012
9 Hochzeitsfeier 24.11.2012
10 Neuvermietung 01.02.2013
Am 25.04.2013 hat die Mieterin meine Schwägerin angeklagt. Die Mieterin verlangt Schadensersatz in Höhe von 680,00 Euro. Es ist nicht so, dass sie das Geld nicht hätte. Sie ist im Recht (unserer Meinung nach) und wir haben folgendes Schreiben aufgesetzt:
Sehr geehrter Herr Dr. XXX,
Ihr o. a. Schreiben habe ich erhalten, muss dem Inhalt jedoch entschieden widersprechen. Insbesondere der Vorwurf, Ihre Mandantin widerrechtlich über den Kündigungsgrund
getäuscht zu haben, ist unwahr.
Zum Zeitpunkt der Kündigung war der seinerzeit angegebene Eigenbedarf gegeben. Es war geplant, mit meinem zukünftigen Ehemann, also aus Eigenbedarf, in die Wohnung einzuzie-hen. Dieses geht aus dem Kaufvertrag vom 05.11.2012 mit dem Einrichtungshaus „XXXX“, in dem als Lieferadresse die Eigentumswohnung in der XXXXstraße 46 angegeben ist, hervor. Dieses habe ich Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt.
Weiterhin habe ich Ihnen als Anlage eine Bestätigung des Standesamtes vom 30.04.2013 beigefügt, in dem ich nachweislich am 19.11.2012 die für den 21.11.2012
angemeldete Eheschließung abgesagt habe.
Desweiteren habe ich Ihnen eine Bestätigung für die ebenfalls abgesagte Anmietung des Festsaals vom 28.04.2013 ebenfalls in der Anlage beigefügt.
Die Eheschließung wurde aus wichtigen privaten Gründen am 15.11.2013 abgesagt.
Insofern war die Kündigung aus wichtigem Grund gegeben; von einer Täuschung Ihrer Mandantin bin ich weit entfernt.
Ich lehne daher die Zahlung der Umzugskosten ab und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
XXX
Das Schreiben haben wir am 08.05.2013 verschickt. Bisher haben wir kein Feedback bekommen (fast 2 Monate her). Einmal haben wir angerufen und der Anwalt war sehr patzig, dass wir auf ein Treffen mit der Mandantin warten müssen.
Wie ist eure Kenntnis?
Sollen wir nochmal anrufen oder eine Nachricht schicken mit der Aufforderung das Sie uns schriftlich bestätigen sollen, dass das Verfahren eingestellt wird?
Ist das Verfahren stillschweigend eingestellt?
hmm…
Oder meint Ihr da würde was kommen?
Freue mich auf Eure Kommentare.