Täuschung beim Kauf. Wann Verjährung?

Hallo liebe community
Danke für eure Zeit. Ich versuche es kurz zu halten
April 2011 Immobilie gekauft.
5 zi Maisonette. 2zi waren Bestand und die 3 zi hat der Vorbesitzer im dg 14 Jahre zuvor ausgebaut. Im November 2011 bin ich stutzig geworden durch ein paar Gespräche mit Eigentümern. Daraufhin habe ich den Vorbesitzer angeschrieben und um die Genehmigung des Ausbaus gebeten. Daraufhin habe ich einen Ordner von ihm bekommen, aus dem hervorging, daß es Ärger mit dem Denkmalschutz und dem Bauamt gab. Ihm wurde keine Genehmigung erteilt, dafür eine Duldung ohne Begrenzung. Es wird nie eine Genehmigung geben, da das Haus ein Baudenkmal ist.
Die Frage ist nun: wie lange habe ich Recht, ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen?
Ich habe im Endeffekt keine 5 zi whg mit 166qm sondern nur 2 zi mit 60, da durch die duldung die Miteigentumsanteile nicht anerkannt werden

Verjährung beträgt 10 Jahre 196 BGB

Hallo Salmonella,

Bitte nicht böse sein, aber: Die spannende Frage ist doch zuerst: Bist Du überhaupt getäuscht worden oder hättest Du das erkennen können/müssen?
Was genau hast Du gekauft?

Was steht im Kaufvertrag und was in den Unterlagen, die Du vom Verkäufer erhalten hast? Diese Dinge solltest Du Dir mit einer rechtskundigen Person ansehen, bevor Du weitere Schritte unternimmst. (Und warum erst jetzt?)
Wenn Fristen ablaufen, sollte das schnell geschehen.

Gruss
Jörg Zabel

1 Like

Lies da mal:
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Der-Immobilienkaufvertrag-Teil-22-Verjaehrung-der-Maengelrechte_223896
ramses90

1 Like

Wenn sich diese Feststellung auf eine Eigentumswohnung bezieht, findest du diese in der Teilungserklärung. Im Regelfall ist die Wohnfläche egal - also 1.000 Teile.

WEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)