Sehen wir mal den Fall, das eine PDL den Manteltarifvertrag nach DGB für PDLs öffentlich in den Geschäftsräumen gedruckt aushängen hat.
Daran hält sich die PDL nicht mal.
AN hatte ein körperliches Leiden, welches mehrere Wochen Krankschreibung nach sich zog.
AG ( PDL ) bezahlte lediglich ~ 20 % der Stunden als Garantieleistungen aus, die er nach aushängendem Manteltarif hätte zahlen müssen.
Bevor die Gewerkschaft helfen muss, wäre es interessant zu wissen: " mit welcher Wahrscheinlichkeit wird der AG verpflichtet, nachzuerstatten ?
Bzgl. ALG II wäre es eine Aktion in Richtung " Minderungspflicht "…aber human anzusehen " Aktiv gegen Lohndumping und Verarsche "
Im allgemeinen Arbeitsrecht heisst es…
Der AG hat dem AN die Arbeitszeit zu vergüten,welche dieser erbracht hätte.( Im Normalfall, d.h., zur Grundlage würden die letzten drei Monate als Vorlage dienen, daraus wäre der Durchschnitt zu zahlen.)
Denn dem AN steht auch im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung zu.