Täuschung eines AN bzgl. Vertragskonditionen

Hall ,

Sehen wir mal den Fall, das eine PDL den Manteltarifvertrag nach DGB für PDLs öffentlich in den Geschäftsräumen gedruckt aushängen hat.
Daran hält sich die PDL nicht mal.

AN hatte ein körperliches Leiden, welches mehrere Wochen Krankschreibung nach sich zog.

AG ( PDL ) bezahlte lediglich ~ 20 % der Stunden als Garantieleistungen aus, die er nach aushängendem Manteltarif hätte zahlen müssen.
Bevor die Gewerkschaft helfen muss, wäre es interessant zu wissen: " mit welcher Wahrscheinlichkeit wird der AG verpflichtet, nachzuerstatten ?

Bzgl. ALG II wäre es eine Aktion in Richtung " Minderungspflicht "…aber human anzusehen " Aktiv gegen Lohndumping und Verarsche "

mfg

nutzlos

Hi!

Sehen wir mal den Fall, das eine PDL den Manteltarifvertrag
nach DGB für PDLs öffentlich in den Geschäftsräumen gedruckt
aushängen hat.

Greift denn der MTV auch?
Das Aushängen allein reicht ja nicht zur Anwendung.
FAQ:1989

Gruß
Guido

Im allgemeinen Arbeitsrecht heisst es…
Der AG hat dem AN die Arbeitszeit zu vergüten,welche dieser erbracht hätte.( Im Normalfall, d.h., zur Grundlage würden die letzten drei Monate als Vorlage dienen, daraus wäre der Durchschnitt zu zahlen.)

Denn dem AN steht auch im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung zu.

MfG

Hallo,

Da könnte noch die Frage kommen…Durfte AG rechtmäßig einen Manteltarif aushängen, den er im AV nicht explizit benennt ?

Als GM watrtez GMG mal ab.att da Jewerkschft dazu sacht.#
Zick jenuch hat DIE PDL JEHABT

VERARSCH UND ABZOCK DARF NICHT SEIN !!!

AUSTROCKNEN DIESEN VERDAMMTEN LEIHSUMPF UND SEINE WIEDERLICHEN GESCHWÜRE…

MFG

NUTZLOS

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Hi

Da könnte noch die Frage kommen…Durfte AG rechtmäßig einen
Manteltarif aushängen, den er im AV nicht explizit benennt ?

Natürlich darf er das, er könnte ja für einen Teil der Beschäftigten gelten, dann muss er das sogar.

Abgesehen davon kann den AG niemand daran hindern, alle MTV auszulegen, wenn er das mag und genug Platz hat.

Zum restlichen Rumgebölke schweige ich mal, da es weder sachlich noch sinnvoll ist.

Gruß

Hallo @Guido,

Es sei anzunehmen ( belegbar ),

  • AN ist Mitglied in der Gewerkschaft
  • AG hat im AV. schriftlich den Manteltarif " IGZ " als Entlohnungskriterium genannt.

Somit wäre das ein Fall für gewerkschaftliche Unterstützung…AN hat es aber zunächst mal so lange abewartet, da er einem Irrglauben unterlag:

" Es steckt Gutes in jedem Menschen "…mal abwarten, ob die zahlreichen Ansprachen in der Endabrechnung Korrektur bewirken…))-:

Danke für den Support

mfg

nutzlos